Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die in der Anlage 1 enthaltene Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Bergkamen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „City Bergkamen“.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat am 16.02.1989 die in der Anlage 2 beigefügte Satzung zur
förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „City Bergkamen“ beschlossen.
Diese ist am 30.04.1990 in Kraft getreten.
Das
Sanierungsgebiet grenzt sich wie folgt ab:
- im Norden durch die Erich-Ollenhauer-Straße,
- im Osten durch den Friedhof Bergkamen und den ehemaligen Zechenpark (heutiger Stadtpark),
- im Süden durch die Landwehrstraße, die Töddinghauser Straße und die Schulstraße,
- im Westen durch die Gedächtnisstraße und die Hubert-Biernat-Straße.
Ziel der Festlegung
des Sanierungsgebietes war die Beseitigung von so genannten städtebaulichen
Mängeln im Geltungsbereich. Wesentliche Maßnahmen im Rahmen der Sanierung waren
beispielsweise die Errichtung des IBA-Wohnprojektes „Einfach und selber bauen“
sowie des Wasserparks. Die Maßnahmen sind seit vielen Jahren abgeschlossen. Das
Sanierungsgebiet kann daher aufgehoben werden.
Zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „City Bergkamen“ soll nun die in der Anlage 1 enthaltene Satzung beschlossen werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
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