Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Allgemeines
Mit der Einrichtung des städtischen Ordnungsdienstes im Jahre 2003
sollte dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von
Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung
des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie
dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.
Aktuell ist der Ordnungsdienst mit zwei Vollzeitstellen ausgestattet.
Verstärkung besteht zudem durch eine dritte Person, die noch bis September 2022
im Rahmen des Teilhabechancengesetzes als „Ordnungsdiensthelfer“ eingesetzt
wird. Träger der Maßnahme ist die Werkstatt im Kreis Unna.
Seinen Dienst verrichtet der Ordnungsdienst regulär im Frühdienst von
ca. 7.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr. Spätdienste bis ca. 22.00 Uhr werden
bedarfsabhängig nach vorheriger Absprache in den Sommermonaten, bei
gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei oder bei angeordneten Sonderkontrollen durchgeführt.
Für ihre Kontrolltätigkeit sind die Dienstkräfte mit erkennbarer und
einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher
der Stadt, erteilen Auskünfte und Informationen und geben eigene Beobachtungen,
Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen,
Verunreinigungen u. ä. an den Innendienst des Ordnungsamtes weiter.
Die Kontrolle des Stadtgebiets und der Ortsteile
erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten Brennpunkte enthält
(z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit anliegenden Plätzen,
Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre Vorgabe, sondern eine
Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst wird. Aus den Ortsteilen
werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche von Bürgerinnen und Bürgern
benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Darüber hinaus
werden auch sogenannte Sonderkontrollen durchgeführt, die aufgrund besonderer
Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle,
teilweise mehrmals täglich, gewährleisten sollen.
Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch
Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B.
Bereiche der Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die
Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen
angefahren und kontrolliert. Für den Bereich des Beversee-Gebiets wurden der
Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das
Befahren des Bereichs mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der
Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife
statt.
Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert
im Wesentlichen aus Spezialvorschriften, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO),
dem Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem
Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich
darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den
Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002
in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).
Während der Streifenfahrten und -gänge stellen die Mitarbeiter regelmäßig
auch Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, die in der Einsatzstatistik seit
mehreren Jahren einen großen Anteil ausmachen. Neben der Überprüfung von
Mülldelikten werden häufig auch Kontrollen im Zusammenhang mit einer
Hundehaltung durchgeführt, da entweder Hunde im Innenstadtbereich nicht
angeleint sind oder Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde
auf Kinderspielplätzen ausgeführt werden.
Der Ordnungsdienst im Jahr 2020
Die Tätigkeiten des Ordnungsdienstes wurden im vergangenen Jahr durch
zwei wesentliche Faktoren beeinflusst:
Zum einen ist hier der langfristige krankheitsbedingte Ausfall eines der
beiden Vollzeitbeschäftigten seit April 2020 zu nennen.
Zum anderen hatte selbstverständlich auch die Corona-Pandemie einen
erheblichen Einfluss auf die Arbeit des Ordnungsdienst, sodass die nach dem
Ausfall des o. g. Kollegen ohnehin geschmälerten personellen und zeitlichen
Ressourcen des Ordnungsdienstes zwangsläufig auch noch für Aufgaben in
Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung in Anspruch genommen werden mussten
(nähere Ausführungen dazu weiter unten).
a.
Herkömmliche
Aufgaben
Hervorzuheben sind weiterhin die vermehrten
Einsätze aufgrund von Ruhestörungen, die während der normalen Dienstzeit dem
Ordnungsamt gemeldet wurden. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist deutlich
zu laut abgespielte Musik Auslöser der Beschwerden. Der Ordnungsdienst versucht
in solchen Fällen vor Ort zunächst Kontakt zum Ruhestörer aufzunehmen, um die
Ruhe und Ordnung wieder herzustellen.
Wie auch in den Vorjahren hat der
Ordnungsdienst speziell zum Einschulungsbeginn im Umfeld mehrerer Grundschulen
Schulwegsicherung durchgeführt. In der übrigen Zeit des Jahres sind in diesem
Rahmen auch die Überwege ohne Ampel an weiterführenden Schulen in das Blickfeld
gerückt. Leider wird weiterhin eine Zunahme rücksichtlosen Parkens
festgestellt, sodass Kinder Schwierigkeiten haben, die Fahrbahn zu überqueren
und einzusehen bzw. gesehen zu werden. Trotz der gefährlichen Auswirkungen
ihres Handelns zeigen sich Bürgerinnen und Bürger bei Ansprachen uneinsichtig.
Ihr rücksichtsloses Verhalten begründen sie damit, dass kein Parkplatz gefunden
werden konnte.
Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung und der anderen Rechtsvorschriften machen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes
im Rahmen der allgemeinen Befugnisse des Ordnungsbehördengesetz (OBG), des
Polizeigesetzes (PolG NRW) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG)
regelmäßig von verschiedenen Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch.
Hierzu zählen z. B. mündliche Belehrungen, Ermahnungen, Verwarnungen mit oder
ohne Verwarngeld, Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und
Platzverweisungen.
Bedingt durch die oben angeführten zwei Faktoren lassen sich im
Vergleich der Anzahl der durchgeführten herkömmlichen (d. h. nicht im
Zusammenhang mit Corona stehenden) Maßnahmen des Ordnungsdienstes mit den Daten
der Vorjahre deutliche Rückgänge in nahezu allen Teilbereichen feststellen
(vgl. Anlage 1).
Auch die Kennzahlen zur nicht im Zusammenhang mit Corona stehenden
Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes im Jahr 2020 fallen wie zu erwarten
erheblich geringer aus als in den Vorjahren (vgl. Anlage 2).
b.
Corona-bedingte
Aufgaben
Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie auch in der Bundesrepublik
Deutschland wurden die kommunalen Ordnungsämter mit zum damaligen Zeitpunkt
vollkommen neuen Aufgaben betraut. Diese neuen Aufgaben ergeben sich im
Wesentlichen durch Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes und der
unterschiedlichen Corona-Verordnungen des Landes NRW sowie durch
Amtshilfetätigkeiten für das Gesundheitsamt des Kreises Unna.
Der Innendienst des Ordnungsamtes fertigte seit Beginn der Pandemie bis
zum jetzigen Zeitpunkt mehr als 8.500 corona-bedingte Schreiben (so z. B.
personenbezogene Bescheide über die Anordnung, Verlängerung oder Beendigung von
Quarantänezeiträumen sowie Bescheinigungen für Arbeitgeber).
In eilbedürftigen Fällen wurden diese Schreiben nicht postalisch sondern
vom Ordnungsdienst direkt an die betroffenen Personen zugestellt.
Des Weiteren kam es in diversen Fällen dazu, dass die Kolleginnen und
Kollegen des Gesundheitsamtes mutmaßliche Kontaktpersonen von Infizierten nicht
telefonisch erreichen konnten. In diesen Fällen machten sich die Kollegen des
Ordnungsdienstes auf, die entsprechenden Personen aufzusuchen und aufzufordern,
sich umgehend telefonisch mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
Während der Zeiten des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 sowie des
zweiten Lockdowns seit Herbst 2020 organisierte das Sachgebiet Sicherheit und
Ordnung mehrmals wöchentlich Kontrollfahrten in Kooperation mit der Polizei.
Auch hierfür wurde auf den Ordnungsdienst zurückgegriffen, wenngleich auch
viele andere Kolleginnen und Kollegen aus dem Außen- und Innendienst des Amtes
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales und aus anderen Stadtämtern der
Stadtverwaltung Bergkamen daran beteiligt waren.
Die während der verschiedenen Phasen der Kontrollfahrten im Jahr 2020
festgestellten Verstöße gegen die CoronaSchVO NRW wurden im Regelfall an das
Rechtsamt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens weitergeleitet.
Im Allgemeinen müssen die
Ordnungsdienstmitarbeiter bedauerlicherweise regelmäßig Beleidigungen und
Verunglimpfungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten ertragen. Schwerwiegende
Bedrohungen und Beleidigungen mussten in 2020 erfreulicherweise nicht
dokumentiert werden. Durch entsprechend geschultes Verhalten konnte tätlichen
Übergriffen bisher vorgebeugt werden.
Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen wird angesichts der Vielzahl der Kontrollen und der flexiblen Einsatzmöglichkeiten von der Polizei und der Verwaltung als sinnvolle und unverzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr angesehen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Anlagen 1 und 2
Der Bürgermeister In Vertretung Busch |
|
Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Kansteiner |
|