Betreff
Jahresbericht Ordnungsdienst 2020
Vorlage
12/0163
Aktenzeichen
32.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Allgemeines

 

Mit der Einrichtung des städtischen Ordnungsdienstes im Jahre 2003 sollte dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.

Aktuell ist der Ordnungsdienst mit zwei Vollzeitstellen ausgestattet. Verstärkung besteht zudem durch eine dritte Person, die noch bis September 2022 im Rahmen des Teilhabechancengesetzes als „Ordnungsdiensthelfer“ eingesetzt wird. Träger der Maßnahme ist die Werkstatt im Kreis Unna.

 

Seinen Dienst verrichtet der Ordnungsdienst regulär im Frühdienst von ca. 7.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr. Spätdienste bis ca. 22.00 Uhr werden bedarfsabhängig nach vorheriger Absprache in den Sommermonaten, bei gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei oder bei angeordneten Sonderkontrollen durchgeführt.

 

Für ihre Kontrolltätigkeit sind die Dienstkräfte mit erkennbarer und einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher der Stadt, erteilen Auskünfte und Informationen und geben eigene Beobachtungen, Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen, Verunreinigungen u. ä. an den Innendienst des Ordnungsamtes weiter.

 

Die Kontrolle des Stadtgebiets und der Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten Brennpunkte enthält (z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre Vorgabe, sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst wird. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche von Bürgerinnen und Bürgern benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden auch sogenannte Sonderkontrollen durchgeführt, die aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle, teilweise mehrmals täglich, gewährleisten sollen.

 

Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B. Bereiche der Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen angefahren und kontrolliert. Für den Bereich des Beversee-Gebiets wurden der Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereichs mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.

 

Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert im Wesentlichen aus Spezialvorschriften, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).

 

Während der Streifenfahrten und -gänge stellen die Mitarbeiter regelmäßig auch Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, die in der Einsatzstatistik seit mehreren Jahren einen großen Anteil ausmachen. Neben der Überprüfung von Mülldelikten werden häufig auch Kontrollen im Zusammenhang mit einer Hundehaltung durchgeführt, da entweder Hunde im Innenstadtbereich nicht angeleint sind oder Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde auf Kinderspielplätzen ausgeführt werden.

 

Der Ordnungsdienst im Jahr 2020

 

Die Tätigkeiten des Ordnungsdienstes wurden im vergangenen Jahr durch zwei wesentliche Faktoren beeinflusst:

Zum einen ist hier der langfristige krankheitsbedingte Ausfall eines der beiden Vollzeitbeschäftigten seit April 2020 zu nennen.

Zum anderen hatte selbstverständlich auch die Corona-Pandemie einen erheblichen Einfluss auf die Arbeit des Ordnungsdienst, sodass die nach dem Ausfall des o. g. Kollegen ohnehin geschmälerten personellen und zeitlichen Ressourcen des Ordnungsdienstes zwangsläufig auch noch für Aufgaben in Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung in Anspruch genommen werden mussten (nähere Ausführungen dazu weiter unten).

 

a.       Herkömmliche Aufgaben

 

Hervorzuheben sind weiterhin die vermehrten Einsätze aufgrund von Ruhestörungen, die während der normalen Dienstzeit dem Ordnungsamt gemeldet wurden. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist deutlich zu laut abgespielte Musik Auslöser der Beschwerden. Der Ordnungsdienst versucht in solchen Fällen vor Ort zunächst Kontakt zum Ruhestörer aufzunehmen, um die Ruhe und Ordnung wieder herzustellen.

 

Wie auch in den Vorjahren hat der Ordnungsdienst speziell zum Einschulungsbeginn im Umfeld mehrerer Grundschulen Schulwegsicherung durchgeführt. In der übrigen Zeit des Jahres sind in diesem Rahmen auch die Überwege ohne Ampel an weiterführenden Schulen in das Blickfeld gerückt. Leider wird weiterhin eine Zunahme rücksichtlosen Parkens festgestellt, sodass Kinder Schwierigkeiten haben, die Fahrbahn zu überqueren und einzusehen bzw. gesehen zu werden. Trotz der gefährlichen Auswirkungen ihres Handelns zeigen sich Bürgerinnen und Bürger bei Ansprachen uneinsichtig. Ihr rücksichtsloses Verhalten begründen sie damit, dass kein Parkplatz gefunden werden konnte.

 

Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und der anderen Rechtsvorschriften machen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im Rahmen der allgemeinen Befugnisse des Ordnungsbehördengesetz (OBG), des Polizeigesetzes (PolG NRW) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelmäßig von verschiedenen Handlungs- und Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch. Hierzu zählen z. B. mündliche Belehrungen, Ermahnungen, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld, Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und Platzverweisungen.

 

Bedingt durch die oben angeführten zwei Faktoren lassen sich im Vergleich der Anzahl der durchgeführten herkömmlichen (d. h. nicht im Zusammenhang mit Corona stehenden) Maßnahmen des Ordnungsdienstes mit den Daten der Vorjahre deutliche Rückgänge in nahezu allen Teilbereichen feststellen (vgl. Anlage 1).

 


Auch die Kennzahlen zur nicht im Zusammenhang mit Corona stehenden Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes im Jahr 2020 fallen wie zu erwarten erheblich geringer aus als in den Vorjahren (vgl. Anlage 2).

 

 

b.      Corona-bedingte Aufgaben

 

Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden die kommunalen Ordnungsämter mit zum damaligen Zeitpunkt vollkommen neuen Aufgaben betraut. Diese neuen Aufgaben ergeben sich im Wesentlichen durch Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes und der unterschiedlichen Corona-Verordnungen des Landes NRW sowie durch Amtshilfetätigkeiten für das Gesundheitsamt des Kreises Unna.

 

Der Innendienst des Ordnungsamtes fertigte seit Beginn der Pandemie bis zum jetzigen Zeitpunkt mehr als 8.500 corona-bedingte Schreiben (so z. B. personenbezogene Bescheide über die Anordnung, Verlängerung oder Beendigung von Quarantänezeiträumen sowie Bescheinigungen für Arbeitgeber).

In eilbedürftigen Fällen wurden diese Schreiben nicht postalisch sondern vom Ordnungsdienst direkt an die betroffenen Personen zugestellt.

 

Des Weiteren kam es in diversen Fällen dazu, dass die Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes mutmaßliche Kontaktpersonen von Infizierten nicht telefonisch erreichen konnten. In diesen Fällen machten sich die Kollegen des Ordnungsdienstes auf, die entsprechenden Personen aufzusuchen und aufzufordern, sich umgehend telefonisch mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.

 

Während der Zeiten des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 sowie des zweiten Lockdowns seit Herbst 2020 organisierte das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung mehrmals wöchentlich Kontrollfahrten in Kooperation mit der Polizei. Auch hierfür wurde auf den Ordnungsdienst zurückgegriffen, wenngleich auch viele andere Kolleginnen und Kollegen aus dem Außen- und Innendienst des Amtes Bürgerdienste, Ordnung und Soziales und aus anderen Stadtämtern der Stadtverwaltung Bergkamen daran beteiligt waren.

 

Die während der verschiedenen Phasen der Kontrollfahrten im Jahr 2020 festgestellten Verstöße gegen die CoronaSchVO NRW wurden im Regelfall an das Rechtsamt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens weitergeleitet.

 

 

Im Allgemeinen müssen die Ordnungsdienstmitarbeiter bedauerlicherweise regelmäßig Beleidigungen und Verunglimpfungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten ertragen. Schwerwiegende Bedrohungen und Beleidigungen mussten in 2020 erfreulicherweise nicht dokumentiert werden. Durch entsprechend geschultes Verhalten konnte tätlichen Übergriffen bisher vorgebeugt werden.

 

Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen wird angesichts der Vielzahl der Kontrollen und der flexiblen Einsatzmöglichkeiten von der Polizei und der Verwaltung als sinnvolle und unverzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr angesehen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlagen 1 und 2

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kansteiner