Betreff
Sozialarbeiterische Begleitung der Stadt Bergkamen bei Wohnungsproblemen während der Corona-Pandemie
Vorlage
12/0127
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist sowohl für die Unterbringung geflüchteter Menschen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG NRW als auch für die Unterbringung von Menschen zuständig, die von Obdachlosigkeit bedroht sind.

·         Betreuung von geflüchteten Menschen

Bedingt durch die weitreichenden Grenzschließungen innerhalb der EU seit Beginn der Corona-Pandemie war der Zufluss von Geflüchteten stark eingeschränkt. Dementsprechend erfolgten keine regulären Zuweisungen diesem Bereich.

Eine geringe Anzahl von Zuweisungen (11) erfolgte ausschließlich bei Erwachsenen aufgrund von Eheschließungen und/oder Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder bei Kindern, die ein eigenständiges Asylverfahren betreiben. In diesen Fällen musste in keinem Fall zusätzlicher Wohnraum seitens der Verwaltung bereitgestellt werden.

Mit Blick auf die Ansprüche an Hygiene und Abstandsregeln stellte sich die Situation in den Unterkünften problematisch dar, in denen eine Belegung mit mehreren Personen gemeinschaftlich in einer Wohnung mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und Sanitäreinrichtungen erfolgt. Eine individuelle Beratung erfolgte vor allem dann, wenn für Alleinstehende oder Familien als Betroffene oder als Kontaktpersonen eine Quarantäne-Anordnung erfolgte. Aufgrund der sozialarbeiterischen Betreuung konnten trotz teilweise massiver Sprachprobleme in jedem Einzelfall die behördlichen Vorgaben umgesetzt werden.

·         Wohnraumversorgung und Vermeidung von Obdachlosigkeit

Das zuständige Amtsgericht Kamen teilt bekanntlich der Stadt Bergkamen im Rahmen von § 36 Abs. 2 SGB XII mit, wenn Klagen auf Räumung von Wohnraum eingegangen sind. In diesem Fall werden Hilfestellungen zwecks Vermeidung von Räumungen und dadurch drohender Obdachlosigkeit angeboten. Ungeachtet der durch die Corona-Pandemie geprägten Situation erfolgte weiterhin die Kündigung und Räumung von Wohnraum.

In den Fällen, in denen eine Räumung nicht verhindert werden konnte, erfolgte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit der betroffenen Menschen eine Einweisung in eine städtische Unterkunft.

Wohnungslose Menschen, die in städtischen Unterkünften untergebracht sind, werden seitens der Verwaltung sozialarbeiterisch betreut. Grundsätzlich wird auch in der aktuellen Situation eine Rückführung in reguläre Wohnverhältnisse im freien Wohnungsmarkt angestrebt. Hier ist anzumerken, dass bei bestehender Schuldenproblematik und in der Person begründeten Vermittlungshemmnissen es mitunter sehr schwierig ist, für diesen Personenkreis Wohnungen zu finden. Umso bemerkenswerter ist es, dass dies teilweise auch während der Lockdown-Phasen erfolgreich war.

Es war jedoch festzustellen, dass sich aufgrund von Corona die Beratungs- und Unterstützungslage in dem Bereich der Räumungsklagen im Vergleich zu den Vorjahren stark verändert hat:

 

 

 

                                                                                                2016             2017             2018             2019             2020

 

Räumungsklagen                                                               114               177               249               294               134

Beratungsfälle                                                                     58                  73                111               140                72

Vermiedene Räumungen                                               27                   8                  60                 82                 54

Durchgeführte Räumungen                                           33                  78                 94                103                32

Unterbringungen in städt. Unterkünften                  6                    2                  11                 22              8 (+9)

 

Einzelne Vermieter / Vermietungsgesellschaften haben während der Corona-Pandemie auf Kündigungen und Räumungen verzichtet. Die Anzahl der Räumungsklagen ist daher insbesondere seit März 2020 stark zurückgegangen. Auch die Anzahl der Beratungen ist merklich gesunken, da persönliche Kontakte (Beratungen) eingeschränkt wurden.

 

Anzumerken ist, dass neben den vg. acht Unterbringungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit als Folge von Räumungsklagen noch weitere neun Einweisungen von Menschen erfolgten, die im Regelfall durch die Wohnungslosenhilfe der Caritas Kreis Unna versorgt worden wären.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und daraus resultierenden Hygienemaßnahmen wurden die Schlafplätze in den Übernachtungsstellen der Wohnungslosenhilfe stark eingeschränkt. Der Personenkreis der Wohnungslosen, der sonst dort oder bei Freunden/Verwandten unterkam, ist aktuell auf eine Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Kommune angewiesen. Die Kapazitäten der erst seit Ende 2018 betriebenen Unterkunft Fritz-Husemann-Str. 22a sind seit Einsetzen der kalten Witterung nahezu ausgeschöpft.

 

Um den Umfang der aktuell durch die Corona-Pandemie ausgelösten Situation mit insgesamt 17 Unterbringungen zu verdeutlichen, ist noch darauf hinzuweisen, dass bereits die Vorjahreszahlen durch besondere Umstände ausgelöst wurden. Im Jahr 2018 wurde eine 8-köpfige Familie vorübergehend untergebracht. Die Zahl aus 2019 resultiert aus der Unterbringung eines Teils der Bewohner der Häuser Töddinghauser Str. 135/137, die vorübergehend nicht bewohnt werden konnten. Insoweit sind diese Zahlen nur bedingt repräsentativ. Es muss vielmehr ein Vergleich zu den bereinigten Zahlen erfolgen, woraus sich die Notwendigkeit zur Unterbringung in den Vorjahren in nur 2-6 Fällen ergab.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann