Betreff
Verpflichtung der sachkundigen Bürger/-innen
Vorlage
12/0124
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales führt die sachkundigen Bürger/-innen gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sind die sachkundigen Bürger/-innen von dem / der Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Diese Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die sachkundigen Bürger durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann