Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat
wählt die Mitglieder _____________________ und________________ als Delegierte
für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW. Als Vertreter
werden die Mitglieder ___________________ und __________________ gewählt.
Als Vertreter/in für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW wählt der Integrationsrat das Mitglied ___________________. Als Ersatzvertreter/in wird das Mitglied _________________ gewählt.
Sachdarstellung:
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss der Integrationsräte, die in den Gemeinden und Städten Nordrhein-Westfalens bestehen. Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen ist Mitglied im Landesintegrationsrat.
Laut § 5 der Satzung des Landesintegrationsrates vom 10.11.2018 sind die Organe im Landesintegrationsrat:
- die Mitgliederversammlung,
- der Hauptausschuss,
- der Vorstand.
Laut § 6 der Satzung entsendet der örtliche Integrationsrat Delegierte für die Mitgliederversammlung, die direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder der Integrationsräte sind. Entsendet werden:
· für bis zu 5.000 ausländische Einwohner/innen eine/n Delegierten,
· für über 5.000 bis zu 20.000 ausländische Einwohner/innen eine/n
weitere/n Delegierte/n,
· für jeweils weitere angefangene 20.000 ausländische Einwohner/innen
eine/n weitere/n Delegierte/n.
Ersatzdelegierte können benannt werden.
Mit Stichtag
31.12.2020 hatte Bergkamen 7.425 ausländische Einwohner. Somit müssen aus den
Reihen des Bergkamener Integrationsrates jeweils zwei Delegierte und zwei
Ersatzdelegierte für die Mitgliederversammlung gewählt werden.
Laut § 7 der
Satzung besteht der Hauptausschuss aus je einem/einer vom jeweiligen
Integrationsrat entsandten Vertreter/in. Ersatzdelegierte können benannt
werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Scharwey |
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