Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat
beschließt die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung.
Sachdarstellung:
Die Grundsätze der Integrationsräte bezüglich ihrer Wahlen, Tätigkeiten, Zuständigkeiten etc. sind im § 27 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt. § 27 Abs. 7 Satz 3 GO NRW bestimmt, dass die Integrationsräte ihre inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung regeln.
Ein Entwurf der Geschäftsordnung wurde durch die Verwaltung anhand der bisherigen Geschäftsordnung des Bergkamener Integrationsrates der vorherigen Wahlperiode und der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW erarbeitet und ist als Anlage 1 beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Scharwey |
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