Betreff
Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Stadtmarkt" und barrierefreier Neubau der Bushaltestelle "Ebertstraße"
Vorlage
12/0111
Aktenzeichen
trei-ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem barrierefreien Umbau Bushaltestelle „Stadtmarkt“ und dem barrierefreien Neubau der Bushaltestelle „Ebertstraße“ in paralleler Anordnung zu.

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß den Vorgaben des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen, um die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Es ist geplant, laut kommunalem Ausbaukonzept bis Ende 2021 75 Bushaltestellen mit hoher Priorität barrierefrei ausbauen. Bei der Planung der erforderlichen Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels hat das zuständige Fachamt die Vorgaben des Leitfadens „Barrierefreiheit im Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW sowie die der aktuell gültigen DIN-Normen umgesetzt.

 

Die Bushaltestellen „Stadtmarkt“ und „Ebertstraße“ im Innenstadtbereich sind zwei der am stärksten frequentierten Haltestellen im Stadtgebiet Bergkamen. Sie sollen barrierefrei ausgebaut werden, wobei die Haltestelle Ebertstraße aufgrund ihrer ungünstigen Lage in einem Kurvenbereich auch räumlich verlegt werden muss. Die ungünstige Lage ergibt sich aus der schlechten Anfahrbarkeit des Busses in einer Kurve an den Buskapstein, was ein niveaugleiches Einsteigen erschwert. Außerdem können sich durch die Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich Gefahrensituationen beim Überholen der haltenden Busse ergeben.

 

Da die Haltestelle Ebertstraße wegen ihrer ungünstigen Lage im Kurvenbereich verlegt werden muss, gab es ursprünglich die Überlegungen, die beiden Haltestellen aufgrund ihrer räumlichen Nähe zusammenzulegen und nur einen zentralen Punkt etwa mittig zwischen den beiden Haltestellen auszubauen. Da die einzelnen Haltepunkte aber von hoher Bedeutung für ihre jetzigen Standorte sind (Haltestelle Stadtmarkt: Direkter Zugang zum Bus bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz; Haltestelle Ebertstraße: in direkter Laufwegebeziehung zur Fußgängerzone Präsidentenstraße), ist eine Zusammenlegung aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll.

 

 

Haltestelle Stadtmarkt   

 

Der vorhandene Standort wird durch den Einbau von Buskapsteinen höhentechnisch soweit verändert, dass ein barrierefreier Einstieg in den Bus gewährleistet ist (siehe Lageplan Anlage 1). Durch den Einbau von taktilen Leitelementen und dem Austausch des rauen Natursteinsteinpflasters gegen ebeneres Betonsteinpflaster im direkten Haltestellenbereich wird die Oberfläche mit Blick auf die Barrierefreiheit optimiert. Die vorhandenen Buswartehallen werden um ca. 1 m nach hinten versetzt, um genügend Raum für den Einbau der taktilen Leitelemente an den Buseinstiegen zu schaffen. Die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle „Stadtmarkt“ betragen voraussichtlich rd. 35.000 €.

 

Haltestelle Ebertstraße

 

Für den Neubau sind aufgrund der Nähe zu einem Fußgängerüberweg (FGÜ) 2 Varianten aus- gearbeitet worden. Lt. R-FGÜ 2001 (Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüber- wegen) muss eine Mindestsichtweite von 30 m vor Warteflächen an FGÜ eingehalten werden.

Variante 1

Die beiden Haltepunkte werden parallel zueinander etwa 35 m westlich des heutigen FGÜ neu hergestellt (siehe Lageplan Anlage 2). Dazu wird in diesen Bereichen die vorhandene Randeinfassung der Fahrbahn durch Buskapsteine ersetzt und der Gehwegbereich mit taktilen Leitelementen und einer Oberflächenbefestigung aus Betonsteinpflaster ergänzt. An der südlichen Fahrbahnseite sind 6 Parkplätze in Queraufstellung angelegt, die dann entfallen. Die Asphaltdeckschicht mit den vorhandenen Fahrbahnmarkierungen wird abgefräst und neu hergestellt. Zum Schutz vor Witterungseinflüssen werden 2 neue Wartehallen aufgestellt. Durch die urbane Lage der Haltestelle und zur Verbesserung der Luftqualität an diesem Standort schlägt die Verwaltung vor, die Wartehallen mit einer Dachbegrünung zu versehen (siehe Beispiel Anlage 4). Der Fußgängerüberweg wird in diesem Zuge mit Hilfe von taktilen Leitelementen und entsprechenden Bordsteinabsenkungen ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Die Kosten für einen derartigen Neubau belaufen sich voraussichtlich auf rd. 95.000 €.        

 

Variante 2

Die zweite Variante sieht eine versetzte Anordnung der Haltepunkte vor (siehe Lageplan Anlage 3). Durch die Verschiebung des südlichen Haltepunktes entfallen dann 3 Parkplätze in Längsaufstellung. Da der südliche Haltepunkt dann direkt vor dem Fußgängerüberweg liegt, muss, zusätzlich zu den in Variante 1 genannten bautechnischen Maßnahmen, eine Fußgängerampel am FGÜ installiert werden. Hiermit ist ein sicheres Queren der Fahrbahn gewährleistet.

Die  Kosten für den Bau der Ampel belaufen sich auf rd. 70.000 €. Darüber hinaus hat die versetzte Anordnung der Haltepunkte flächenmäßige Mehrarbeiten an der Fahrbahnoberfläche zur Folge, so dass sich zusätzliche Baukosten von insg. rd. 100.000 €  gegenüber der Variante 1 ergeben würden.        

 

Andere Standorte der Haltepunkte sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten an der Ebertstraße nicht möglich. Die Verwaltung schlägt vor, die Haltestelle Ebertstraße aufgrund der geringeren Baukosten nach Variante 1 zu bauen. Werden die parallel liegenden Haltepunkte zeitgleich angefahren, ist ein Überholen der Busse nicht möglich. Lt. Busfahrplan kommt dies in der Regel aber nicht vor. Zudem halten die Busse jeweils nur rd. 10 – 12 Sekunden an der Haltestelle. Diese Rücksichtnahme der Autofahrer ist aus  Sicht der Verwaltung hinnehmbar.    

 

 

Finanzierung

 

Die Kosten für den Umbau der beiden Bushaltestellen „Stadtmarkt“ und „Ebertstraße“ (in paralleler Anordnung gem. Variante 1) belaufen sich auf rd. 130.000 €. Die Verwaltung wird versuchen, Fördermittel des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (ZWL) zu beantragen. Sofern diese jedoch nicht rechtzeitig, d.h. für einen Umbau noch in 2021, zur Verfügung stehen werden schlägt die Verwaltung vor, die beiden Haltestellen notfalls auch ohne Zuwendungen aus eigenem Budget barrierefrei umzubauen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.               

               

Die Finanzierung stellt sich insgesamt wie folgt dar:

12.54.02 / 0124.785200 – ÖPNV-Haltestellen –                                                                 130.000 €

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Treinies