Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen nimmt die
Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem barrierefreien Umbau
Bushaltestelle „Stadtmarkt“ und dem barrierefreien Neubau der Bushaltestelle
„Ebertstraße“ in paralleler Anordnung zu.
Sachdarstellung:
Gemäß den Vorgaben
des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist für die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit
zu erreichen, um die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch
eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen. Es ist geplant, laut kommunalem
Ausbaukonzept bis Ende 2021 75 Bushaltestellen mit hoher Priorität barrierefrei
ausbauen. Bei der Planung der erforderlichen Maßnahmen zum Erreichen dieses
Ziels hat das zuständige Fachamt die Vorgaben des Leitfadens „Barrierefreiheit
im Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW sowie die der aktuell
gültigen DIN-Normen umgesetzt.
Die Bushaltestellen
„Stadtmarkt“ und „Ebertstraße“ im Innenstadtbereich sind zwei der am stärksten
frequentierten Haltestellen im Stadtgebiet Bergkamen. Sie sollen barrierefrei
ausgebaut werden, wobei die Haltestelle Ebertstraße aufgrund ihrer ungünstigen
Lage in einem Kurvenbereich auch räumlich verlegt werden muss. Die ungünstige
Lage ergibt sich aus der schlechten Anfahrbarkeit des Busses in einer Kurve an
den Buskapstein, was ein niveaugleiches Einsteigen erschwert. Außerdem können
sich durch die Unübersichtlichkeit im Kurvenbereich Gefahrensituationen beim
Überholen der haltenden Busse ergeben.
Da die Haltestelle
Ebertstraße wegen ihrer ungünstigen Lage im Kurvenbereich verlegt werden muss,
gab es ursprünglich die Überlegungen, die beiden Haltestellen aufgrund ihrer
räumlichen Nähe zusammenzulegen und nur einen zentralen Punkt etwa mittig
zwischen den beiden Haltestellen auszubauen. Da die einzelnen Haltepunkte aber
von hoher Bedeutung für ihre jetzigen Standorte sind (Haltestelle Stadtmarkt:
Direkter Zugang zum Bus bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz; Haltestelle
Ebertstraße: in direkter Laufwegebeziehung zur Fußgängerzone
Präsidentenstraße), ist eine Zusammenlegung aus Sicht der Verwaltung nicht
sinnvoll.
Haltestelle Stadtmarkt
Der vorhandene
Standort wird durch den Einbau von Buskapsteinen höhentechnisch soweit
verändert, dass ein barrierefreier Einstieg in den Bus gewährleistet ist (siehe
Lageplan Anlage 1). Durch den Einbau von taktilen Leitelementen und dem
Austausch des rauen Natursteinsteinpflasters gegen ebeneres Betonsteinpflaster
im direkten Haltestellenbereich wird die Oberfläche mit Blick auf die
Barrierefreiheit optimiert. Die vorhandenen Buswartehallen werden um ca. 1 m
nach hinten versetzt, um genügend Raum für den Einbau der taktilen Leitelemente
an den Buseinstiegen zu schaffen. Die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle
„Stadtmarkt“ betragen voraussichtlich rd. 35.000 €.
Haltestelle Ebertstraße
Für den Neubau sind
aufgrund der Nähe zu einem Fußgängerüberweg (FGÜ) 2 Varianten aus- gearbeitet
worden. Lt. R-FGÜ 2001 (Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüber- wegen) muss eine Mindestsichtweite von 30 m vor Warteflächen an
FGÜ eingehalten werden.
Variante 1
Die beiden Haltepunkte werden parallel zueinander etwa 35 m westlich des
heutigen FGÜ neu hergestellt (siehe Lageplan Anlage 2). Dazu wird in diesen
Bereichen die vorhandene Randeinfassung der Fahrbahn durch Buskapsteine ersetzt
und der Gehwegbereich mit taktilen Leitelementen und einer
Oberflächenbefestigung aus Betonsteinpflaster ergänzt. An der südlichen
Fahrbahnseite sind 6 Parkplätze in Queraufstellung angelegt, die dann
entfallen. Die Asphaltdeckschicht mit den vorhandenen Fahrbahnmarkierungen wird
abgefräst und neu hergestellt. Zum Schutz vor Witterungseinflüssen werden 2
neue Wartehallen aufgestellt. Durch die urbane Lage der Haltestelle und zur
Verbesserung der Luftqualität an diesem Standort schlägt die Verwaltung vor,
die Wartehallen mit einer Dachbegrünung zu versehen (siehe Beispiel Anlage 4).
Der Fußgängerüberweg wird in diesem Zuge mit Hilfe von taktilen Leitelementen
und entsprechenden Bordsteinabsenkungen ebenfalls barrierefrei ausgebaut. Die
Kosten für einen derartigen Neubau belaufen sich voraussichtlich auf rd. 95.000
€.
Variante 2
Die zweite Variante sieht eine versetzte
Anordnung der Haltepunkte vor (siehe Lageplan Anlage 3). Durch die Verschiebung
des südlichen Haltepunktes entfallen dann 3 Parkplätze in Längsaufstellung. Da
der südliche Haltepunkt dann direkt vor dem Fußgängerüberweg liegt, muss,
zusätzlich zu den in Variante 1 genannten bautechnischen Maßnahmen, eine
Fußgängerampel am FGÜ installiert werden. Hiermit ist ein sicheres Queren der
Fahrbahn gewährleistet.
Die Kosten für den Bau der Ampel
belaufen sich auf rd. 70.000 €. Darüber hinaus hat die versetzte Anordnung der
Haltepunkte flächenmäßige Mehrarbeiten an der Fahrbahnoberfläche zur Folge, so
dass sich zusätzliche Baukosten von insg. rd. 100.000 € gegenüber der Variante 1 ergeben würden.
Andere Standorte
der Haltepunkte sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten an der Ebertstraße
nicht möglich. Die Verwaltung schlägt vor, die Haltestelle Ebertstraße aufgrund
der geringeren Baukosten nach Variante 1 zu bauen. Werden die parallel
liegenden Haltepunkte zeitgleich angefahren, ist ein Überholen der Busse nicht
möglich. Lt. Busfahrplan kommt dies in der Regel aber nicht vor. Zudem halten
die Busse jeweils nur rd. 10 – 12 Sekunden an der Haltestelle. Diese
Rücksichtnahme der Autofahrer ist aus
Sicht der Verwaltung hinnehmbar.
Finanzierung
Die Kosten für den
Umbau der beiden Bushaltestellen „Stadtmarkt“ und „Ebertstraße“ (in paralleler
Anordnung gem. Variante 1) belaufen sich auf rd. 130.000 €. Die Verwaltung wird
versuchen, Fördermittel des Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (ZWL) zu
beantragen. Sofern diese jedoch nicht rechtzeitig, d.h. für einen Umbau noch in
2021, zur Verfügung stehen werden schlägt die Verwaltung vor, die beiden Haltestellen
notfalls auch ohne Zuwendungen aus eigenem Budget barrierefrei umzubauen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind vorhanden.
Die Finanzierung
stellt sich insgesamt wie folgt dar:
12.54.02 / 0124.785200 – ÖPNV-Haltestellen – 130.000
€
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Treinies |
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