Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW
hier: Entscheidung der Stadt Bergkamen über die Wahl der Vertreterinnen
und Vertreter der Stadt Bergkamen für die Verbandsversammlung
des Lippeverbandes
Vorlage
12/0106
Aktenzeichen
10.25.01.021-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgende gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) durch den Bürgermeister Bernd Schäfer und das Ratsmitglied Thomas Heinzel getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen entsendet für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes folgende Vertreter/innen:

 

Stimmgruppen-Delegierte/r:

1.    Ulrich, Marc Alexander (Verwaltung)

 

Direkte Delegierte:

1.    Bartkowiak, Rainer (SPD)

2.    Bommer, Knut (SPD)

3.    Pufke, Marco Morten (CDU)

 

Sachdarstellung:

 

Am 21. Januar 2021 wurde nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.

 

 

 

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916)

 

 

Federführendes Fachamt:

Zentrale Dienste – Organisation

Az.: 10.25.01.021-ls

 

 

Entscheidung wegen eines Falles äußerster Dringlichkeit gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916)

 

Verbandsversammlung des Lippeverbandes

hier: Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Bergkamen

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 unter dem Tagesordnungspunkt 23 des öffentlichen Teiles, mit der Vorlagennummer 12/0034, einstimmig, bei drei Enthaltungen, folgenden Beschluss gefasst:


Der Rat der Stadt Bergkamen wählt für die Dauer der 12. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen folgende Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung des Lippeverbandes:

 

Vertreterin bzw. Vertreter:

1.    Ulrich, Marc Alexander (Verwaltung)

2.    Bartkowiak, Rainer (SPD)

3.    Bommer, Knut (SPD)

4.    Pufke, Marco Morten (CDU)

5.    Salfer, Bernhard (B.90/Grüne)

 

 

Die beschlossene Besetzung wurde mit Datum vom 15.12.2020 an den Lippeverband versandt. Mit Datum vom 22.12.2020 wurde durch Frau Frühoff, Mitarbeiterin des Lippeverbandes, bekannt, dass die Stadt Bergkamen einen Delegierten zu viel durch den Rat der Stadt Bergkamen entsandt hat.

 

Die konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Lippeverbandes findet, laut Mitteilung des Lippeverbandes, am 03.03.2021 statt. Die Ladungsfrist von drei Wochen kann bei einem Beschluss des Rates am 18.02.2021 nicht eingehalten werden. Aufgrund der Ladungsfristen für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes wird seitens der Stadt Bergkamen eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW vorgeschlagen. Im Zuge dieser Dringlichkeitsentscheidung sollen die bereits gewählten Vertreter, mit Ausnahme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wieder aufgeführt werden. Ferner sind nur noch drei Vertreter als "Direkte Vertreter" zu entsenden. Der vierte Delegierte gilt als "Stimmgruppen-Delegierter", welcher sich von den direkten Delegierten nicht unterscheidet. In der Dringlichkeitsentscheidung werden demnach, gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW, folgende Vertreter/innen gewählt:

 

Stimmgruppen-Delegierter:

1.    Ulrich, Marc Alexander (Verwaltung)

 

Direkte Delegierte:

1.    Bartkowiak, Rainer (SPD)

2.    Bommer, Knut (SPD)

3.    Pufke, Marco Morten (CDU)

 

 

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen, Thomas Heinzel, hat der Entscheidung im Wege der Dringlichkeit zugestimmt.

 

 

Bergkamen, 21.01.2021

 

 

 

gez.

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister


Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916)

 

Der Rat der Stadt Bergkamen entsendet für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes folgende Vertreter/innen:

 

Stimmgruppen-Delegierte/r:

1.    Ulrich, Marc Alexander (Verwaltung)

 

Direkte Delegierte:

1.    Bartkowiak, Rainer (SPD)

2.    Bommer, Knut (SPD)

3.    Pufke, Marco Morten (CDU)

 

 

 

Bergkamen,                      21.01.2021

 

 

 

 

gez.                                                                      gez.

Bernd Schäfer                                                  Thomas Heinzel

Der Bürgermeister                                         Ratsmitglied

 

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), zu genehmigen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer