Betreff
Verlegung des Fußgängerüberweges auf der Jahnstraße, Bergkamen-Oberaden
Vorlage
12/0099
Aktenzeichen
66 war-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen beschließt den Neubau des Fußgängerüberweges in Höhe der Jahnstraße 19 bis 20. Er beauftragt die Verwaltung, sich mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ins Benehmen zu setzen und alle notwendigen Schritte zum Neubau des Fußgängerüberweges einzuleiten.

 

 

Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

 

Der Fußgängerüberweg an der Jahnstraße auf Höhe der Feuerwehrwache ist aktuell in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahnmarkierung ist durch häufiges Überfahren abgenutzt und für den motorisierten Verkehr schlecht erkennbar. Zudem stellt die Ausrichtung des Fußgängerüberweges (Führung der Zu-Fuß-Gehenden direkt in die Feuerwehrein- und -ausfahrt) eine Verkehrsgefährdung an sich dar. Dies wurde u. a. im Rahmen des Fußverkehrs-Checks im Jahr 2019/2020 erkannt. Ferner ist er nicht DIN-gerecht und barrierefrei ausgebaut.

 

 

Die Jahnstraße ist eine Landesstraße und somit auch und insbesondere für überörtlichen (Durchgangs-)Verkehr ausgelegt. Baulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau.NRW; die Geschwindigkeit ist in diesem Bereich auf 30 km/h begrenzt. Das Verkehrsaufkommen hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht und lag im Jahr 2015 bei mehr als 9.300 Fahrzeugen täglich, davon rd. 140 LKW (lt. Großzählung Straßen.NRW).

 

Nach Einschätzung der Verwaltung ist ein Fußgängerüberweg im Bereich der Jahnschule grundsätzlich erforderlich. Sowohl für die Schülerinnen und Schüler der Jahnschule als auch die Nutzer der Sporthalle bietet ein solcher hier die Möglichkeit der schnellen und direkten Straßenquerung, ohne Umwege über Fußgängerampeln nehmen zu müssen (südlich in rd. 200 m Entfernung die signalisierte Kreuzung Jahnstraße/ Lünener Straße, nördlich die rd. 250 m entfernte Fußgängerampel am Museumsplatz). Die Erforderlichkeit des Fußgängerüberweges an der Jahnstraße wurde auch beim Fußverkehrschecks 2019/2020 thematisiert und spiegelte sich auch in Gesprächen mit der beteiligten Bürgerschaft wider.

 

Eine Überplanung am aktuellen Standort kann auf Anraten der Polizei nicht erfolgen, da sich dieser im unmittelbaren Ein-/Ausfahrtbereich des Feuerwehrgerätehauses befindet. Der Fußgängerüberweg sollte stattdessen in einen Bereich der Jahnstraße verlegt werden, bei dem die Führung der Zu-Fuß-Gehenden verkehrssicher gestaltet werden kann (s. Anlage).

 

Nach einer Prüfung der Örtlichkeit empfiehlt die Verwaltung, den Fußgängerüberweg etwa 50m weiter nördlich in Höhe der Gebäude Jahnstraße 19 bis 20 zu errichten. Die Kosten für den Neubau des Fußgängerüberweges belaufen sich auf rund 30.000 €, die von der Stadt Bergkamen zu tragen sind. Eine Befürwortung zum Neubau des Fußgängerüberweges seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW wird erwartet. Die Kosten können aus dem laufenden Budget des StA 61 gedeckt werden.

 

Der neue Fußgängerüberweg wird barrierefrei und mit einer erforderlichen Beleuchtung nach DIN hergestellt. Durch die Herstellung des neuen Fußgängerüberweges werden auf dem Mehrzweckstreifen ca. 6 Stellplätze wegfallen, um die nötigen Sichtverhältnisse zu gewährleisten.

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  ca. 30.000 €

Produkt-/Sachkonto:  12.54.02 / 0119.785200 „Erneuerung innerörtlicher Straßen“          

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 ja

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Warckentin