Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur
Bildung der Eingangsklassen an den städt. Grundschulen in Bergkamen für das
Schuljahr 2021/22 auf 19 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:
Gerhart-Hauptmann-Schule 3 Klassen
Schillerschule 3
Klassen
Pfalzschule 3
Klassen
Jahnschule 3
Klassen
Preinschule 3
Klassen
Overberger Schule 2
Klassen
Freiherr-von-Ketteler-Schule 2 Klassen
Sachdarstellung:
Nach der Verordnung
zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) vom
18.03.2005 ist die Anzahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen in
der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln. In § 6 Abs. 2 der
Verordnung (siehe Anlage) heißt es dazu:
"Im Gebiet
eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale
Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen
Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer
Kommune durch 23 geteilt."
Die Schülerzahl,
von der wir in Bergkamen am 15.01.2021 für das kommende Schuljahr 2021/22
ausgehen müssen, liegt bei 462.
Damit berechnet
sich die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt:
462 Erstklässler/-innen : 23 =
20,09 Eingangsklassen
Es können somit
maximal 20 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden.
Im Schuljahr
2020/21 lag der errechnete Wert ebenfalls bei 20 Eingangsklassen.
Zur eigentlichen
Klassenbildung heißt es in § 6 Abs. 1 der Verordnung:
"Die Anzahl
der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für
jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl
von
1. bis zu 29 eine Klasse
2. 30 bis 56 zwei Klassen
3. 57 bis 81 drei Klassen
4. 82 bis 104 vier Klassen
5. 105 bis 125 fünf Klassen
6. 126 bis 150 sechs Klassen"
Die Bildung von
Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern
ist unzulässig.
Auf dieser Basis
und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich für die
Bergkamener Grundschulen folgende Situation:
|
Anmeldungen Stand: 15.01.2021 |
maximale Zügigkeit |
maximale Aufnahme möglich |
Abweisungen |
Schillerschule |
76 |
3 |
81 |
- |
Gerh.-Hauptmann-Schule |
57 |
3 |
81 |
- |
Jahnschule |
57 |
3 |
81 |
- |
Preinschule |
59 |
3 |
81 |
- |
Fr.-von-Ketteler-Schule |
54 |
2 * |
56 |
- |
Pfalzschule |
98 |
3 |
81 |
17 |
Overberger Schule |
58 |
2 |
56 |
2 |
ohne Anmeldungen |
3 |
- |
- |
- |
Gesamt |
462 |
19 |
- |
19 |
* Von den
vorhandenen Räumlichkeiten her kann die Schule auch drei Züge aufnehmen.
Zu diesen Zahlen
sind einige Anmerkungen zu machen:
1. Die drei Kinder ohne Anmeldung
sind in der 2. KW 2021 nach Bergkamen gezogen bzw. haben sich in der Woche im Bürgerbüro angemeldet. Eine Anmeldung
konnte daher noch nicht
erfolgen.
2. Anzumerken ist, dass insgesamt 10 Kinder aus Bergkamen an einer
auswärtigen Schule angemeldet worden sind. Zum einen sind einige Kinder dabei,
die die Waldorfschule in Hamm besuchen werden. Andere haben eine Grundschule in
Lünen, Kamen oder auch Dortmund gewählt. In der Regel steht bei den Familien
ein Umzug fest. Die Kinder sind in den o. g. Zahlen nicht berücksichtigt.
3. Die Kinder, die an der Overberger Schule und auch der Pfalzschule
abgewiesen werden müssen, müssen sich an einer anderen Grundschule anmelden.
Kapazitäten hat auf alle Fälle die Gerhart-Hauptmann-Schule und in kleinerem
Umfang auch die Schillerschule. Eine Abweisung ist in beiden Fällen
erforderlich, weil die Schule von der Gebäudegröße her über keine freien
Klassenräume mehr verfügt. Die Overberger Schule verfügt über 8 Klassenräume
und die Pfalzschule über 14 Klassenräume. In beiden Fällen kommen die
erforderlichen Mehrzweckräume hinzu.
Bei den Abweisungen handelt es sich um eine innere
Schulangelegenheit. Die Auswahl muss die Schule nach § 1 der Verordnung über
den Bildungsrang in der Grundschule vornehmen. Dort heißt es:
"Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein
Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz
in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der
Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere
der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gem. § 46 Abs. 2 SchulG
heran:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege,
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
- ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen,
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern
unterschiedlicher
Muttersprachen"
Bei Durchsicht der Anmeldung konnte
festgestellt werden, dass sich zum Beispiel Kinder an der Overberger
Grundschule angemeldet haben, die unmittelbar in der Nähe der
Gerhart-Hauptmann-Schule wohnen. Hier ist ein Wechsel vom Schulweg her völlig
problemlos möglich. An der Pfalz-Grundschule in Bergkamen-Weddinghofen verhält
es sich etwas anders. Allerdings können die Kinder, die in dem Wohngebiet zwischen
der Gedächtnisstraße auf der östlichen Seite, der Hubert-Biernat-Str. nach
Süden hin und der Erich-Ollenhauer-Str. nach Norden hin wohnen, die
Gerhart-Hauptmann-Grundschule in Bergkamen-Mitte besuchen. Der Schulweg hierhin
beträgt ca. 2,0 Kilometer. Nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht für
diese Schülerinnen und Schüler je nach genauem Wohnort kein Anspruch auf
Übernahme der Beförderungskosten. Allerdings sollte allen Schülerinnen und
Schülern die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam
die Gerhart-Hauptmann-Schule zu besuchen und mit einem Bus zur Schule fahren zu
können. Der Fußweg entlang der Erich-Ollenhauer-Str. dürfte für Erstklässler
nicht ausreichend sicher zurückzulegen sein.
Die Schülerinnen und Schüler können einen
Bus ab dem Busbahnhof nutzen und mit ihm in etwa sieben Minuten Fahrzeit direkt
zum Schulzentrum fahren.
4. Mit 19 zu bildenden Eingangsklassen ist die mögliche Gesamtzahl
von 20 – wie schon im letzten Jahr – nicht ausgeschöpft. Das bedeutet
rechnerisch, dass die Klassen im Durchschnitt voller sind als es rechtlich
möglich wäre. An dieser Stelle ist aber eine Absprache mit dem Schulamt für den
Kreis Unna als Untere Schulaufsichtsbehörde genauso wie mit den
Schulleiterinnen und Schulleitern erfolgt.
5. Die gesamten Zahlen basieren auf dem Stand vom 15. Januar 2021.
Selbstverständlich ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn am 1. Tag nach den
Sommerferien mit kleineren Veränderungen zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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