Betreff
Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2021/22 an den Bergkamener Grundschulen
Vorlage
12/0092
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städt. Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2021/22 auf 19 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:

 

Gerhart-Hauptmann-Schule                      3 Klassen

Schillerschule                                                   3 Klassen

Pfalzschule                                                        3 Klassen

Jahnschule                                                        3 Klassen

Preinschule                                                       3 Klassen

Overberger Schule                                        2 Klassen

Freiherr-von-Ketteler-Schule                   2 Klassen

 

Sachdarstellung:

 

Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) vom 18.03.2005 ist die Anzahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln. In § 6 Abs. 2 der Verordnung (siehe Anlage) heißt es dazu:

 

"Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt."

 

Die Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am 15.01.2021 für das kommende Schuljahr 2021/22 ausgehen müssen, liegt bei 462.

Damit berechnet sich die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt:

 

                462 Erstklässler/-innen : 23 = 20,09 Eingangsklassen

 

Es können somit maximal 20 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden.

 

Im Schuljahr 2020/21 lag der errechnete Wert ebenfalls bei 20 Eingangsklassen.

 

Zur eigentlichen Klassenbildung heißt es in § 6 Abs. 1 der Verordnung:

 

"Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von

 

1. bis zu 29             eine Klasse

2. 30 bis 56             zwei Klassen

3. 57 bis 81             drei Klassen

4. 82 bis 104           vier Klassen

5. 105 bis 125        fünf Klassen

6. 126 bis 150        sechs Klassen"

 

Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern ist unzulässig.

 

Auf dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen folgende Situation:

 

 

Anmeldungen

Stand:

15.01.2021

maximale

Zügigkeit

maximale

Aufnahme

möglich

Abweisungen

Schillerschule

76

3

81

-

Gerh.-Hauptmann-Schule

57

3

81

-

Jahnschule

57

3

81

-

Preinschule

59

3

81

-

Fr.-von-Ketteler-Schule

54

                            2 *

56

-

Pfalzschule

98

3

81

17

Overberger Schule

58

2

56

2

ohne Anmeldungen

3

-

-

-

Gesamt

462

19

-

19

 

* Von den vorhandenen Räumlichkeiten her kann die Schule auch drei Züge aufnehmen.

 

 

Zu diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu machen:

 

1.   Die drei Kinder ohne Anmeldung sind in der 2. KW 2021 nach Bergkamen gezogen bzw.      haben sich in der Woche im Bürgerbüro angemeldet. Eine Anmeldung konnte daher noch           nicht erfolgen.

 

2.   Anzumerken ist, dass insgesamt 10 Kinder aus Bergkamen an einer auswärtigen Schule angemeldet worden sind. Zum einen sind einige Kinder dabei, die die Waldorfschule in Hamm besuchen werden. Andere haben eine Grundschule in Lünen, Kamen oder auch Dortmund gewählt. In der Regel steht bei den Familien ein Umzug fest. Die Kinder sind in den o. g. Zahlen nicht berücksichtigt.

 

3.   Die Kinder, die an der Overberger Schule und auch der Pfalzschule abgewiesen werden müssen, müssen sich an einer anderen Grundschule anmelden. Kapazitäten hat auf alle Fälle die Gerhart-Hauptmann-Schule und in kleinerem Umfang auch die Schillerschule. Eine Abweisung ist in beiden Fällen erforderlich, weil die Schule von der Gebäudegröße her über keine freien Klassenräume mehr verfügt. Die Overberger Schule verfügt über 8 Klassenräume und die Pfalzschule über 14 Klassenräume. In beiden Fällen kommen die erforderlichen Mehrzweckräume hinzu.

 

      Bei den Abweisungen handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit. Die Auswahl muss die Schule nach § 1 der Verordnung über den Bildungsrang in der Grundschule vornehmen. Dort heißt es:

 

      "Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gem. § 46 Abs. 2 SchulG heran:

 

      - Geschwisterkinder,

      - Schulwege,

      - Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,

      - ausgewogenes Verhältnis von Jungen und Mädchen,

      - ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher

       Muttersprachen"

 

Bei Durchsicht der Anmeldung konnte festgestellt werden, dass sich zum Beispiel Kinder an der Overberger Grundschule angemeldet haben, die unmittelbar in der Nähe der Gerhart-Hauptmann-Schule wohnen. Hier ist ein Wechsel vom Schulweg her völlig problemlos möglich. An der Pfalz-Grundschule in Bergkamen-Weddinghofen verhält es sich etwas anders. Allerdings können die Kinder, die in dem Wohngebiet zwischen der Gedächtnisstraße auf der östlichen Seite, der Hubert-Biernat-Str. nach Süden hin und der Erich-Ollenhauer-Str. nach Norden hin wohnen, die Gerhart-Hauptmann-Grundschule in Bergkamen-Mitte besuchen. Der Schulweg hierhin beträgt ca. 2,0 Kilometer. Nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht für diese Schülerinnen und Schüler je nach genauem Wohnort kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten. Allerdings sollte allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam die Gerhart-Hauptmann-Schule zu besuchen und mit einem Bus zur Schule fahren zu können. Der Fußweg entlang der Erich-Ollenhauer-Str. dürfte für Erstklässler nicht ausreichend sicher zurückzulegen sein.

Die Schülerinnen und Schüler können einen Bus ab dem Busbahnhof nutzen und mit ihm in etwa sieben Minuten Fahrzeit direkt zum Schulzentrum fahren.

 

4.   Mit 19 zu bildenden Eingangsklassen ist die mögliche Gesamtzahl von 20 – wie schon im letzten Jahr – nicht ausgeschöpft. Das bedeutet rechnerisch, dass die Klassen im Durchschnitt voller sind als es rechtlich möglich wäre. An dieser Stelle ist aber eine Absprache mit dem Schulamt für den Kreis Unna als Untere Schulaufsichtsbehörde genauso wie mit den Schulleiterinnen und Schulleitern erfolgt.

 

5.   Die gesamten Zahlen basieren auf dem Stand vom 15. Januar 2021. Selbstverständlich ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn am 1. Tag nach den Sommerferien mit kleineren Veränderungen zu rechnen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray