Betreff
Bildung eines Ausschusses "Jugendhilfeplanung"
Vorlage
12/0089
Aktenzeichen
kor-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Bildung eines Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 7 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Bergkamen kann der Jugendhilfeausschuss für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe bei Bedarf Unterausschüsse ohne Entscheidungsbefugnis bilden. Der Jugendhilfeausschuss wählt aus dem Kreise seiner ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder die Mitglieder des Unterausschusses den Vorsitzenden/die Vorsitzende und dessen Stellvertreter/deren Stellvertreterin.

 

Sofern ein Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ eingerichtet wurde, gehörten ihm bisher in Bergkamen an:

 

-       der Vorsitzende

-       je ein Vertreter/eine Vertreterin der im Rat der Stadt Bergkamen vertretenen Fraktionen

-       je ein Mitglied der Jugendverbände, der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen

-       von Seiten der Verwaltung die Dezernentin und der Jugendamtsleiter

 

 

Ein Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird allgemein eingerichtet zur gezielten Vorbereitung der fachlichen Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung und zur Erleichterung der kooperierenden Zusammenarbeit von Jugendhilfeausschuss und Verwaltung.

 

Aktuell könnten z.B. die weiteren Planungen/Entwicklungen im Bereich der Kinderbetreuungsangebote und die Spielflächenplanung durch einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung intensiver vorbereitet und begleitet werden. 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kortendiek