Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden sowie des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
12/0087
Aktenzeichen
kor-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt die Stadtverordneten/den Stadtverordneten zur/zum Vorsitzenden und  die Stadtverordnete/den Stadtverordneten zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus den §§ 70 ff. SGB VIII. Abweichend von § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung gem. § 4 Abs. 5 AG KJHG und gem. § 4 Abs. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom 20.12.2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15.12.2014 von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft Rat der Stadt Bergkamen angehören, gewählt.

 

Die Durchführung der Wahl richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kortendiek