Beschlussvorschlag:
Der
Altersvorsitzende des Jugendhilfeausschusses verpflichtet die nicht dem Rat der
Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben.
Sachdarstellung:
Die
Ausschussmitglieder werden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung
übernimmt in der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses der
Altersvorsitzende. Da die Verpflichtung der Ratsmitglieder bereits in der
konstituierenden Sitzung des Rates erfolgt ist, ist es für diese Sitzung
erforderlich, lediglich noch die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu verpflichten.
Die
Verwaltungsordnung zur Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
empfiehlt für die Verpflichtungsformel folgenden Text:
„Ich verpflichte
mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachte und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Kortendiek |
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