Betreff
Einführung und Verpflichtung der nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
12/0086
Aktenzeichen
kor-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Altersvorsitzende des Jugendhilfeausschusses verpflichtet die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

Sachdarstellung:

 

Die Ausschussmitglieder werden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung übernimmt in der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Altersvorsitzende. Da die Verpflichtung der Ratsmitglieder bereits in der konstituierenden Sitzung des Rates erfolgt ist, ist es für diese Sitzung erforderlich, lediglich noch die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu verpflichten.

 

Die Verwaltungsordnung zur Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen empfiehlt für die Verpflichtungsformel folgenden Text:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

 Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kortendiek