Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt Kenntnis, dass Herr Karl-Heinz Chuleck das nach Lebensjahren älteste stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist und überträgt ihm den Vorsitz in der Sitzung, bis die Wahl einer bzw. eines Vorsitzenden erfolgt ist.
Sachdarstellung:
Gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) wird die bzw. der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren bzw. dessen Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Wer die konstituierende Sitzung bis zur Neuwahl der bzw. des Vorsitzenden leitet, ist gesetzlich nicht ausdrücklich verankert. Gängige Praxis der letzten Jahre war, dass die Sitzung durch den Bürgermeister bzw. den Altersvorsitzenden geleitet wurde.
Da Bürgermeister Schäfer an der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.02.2021 nicht teilnehmen kann, wird vorgeschlagen, dem Altersvorsitzenden der stimmberechtigten Mitglieder den Vorsitz in der Sitzung zu übertragen bis zur Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.
Das an Lebensjahren älteste stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist
Herr Karl-Heinz Chuleck, geboren am 18.07.1942.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Kortendiek |
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