Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt folgende
Schriftführer:
Schriftführer: Stadtsozialamtsrat Udo Beckmann
Stellv.
Schriftführerin: Verwaltungsfachangestellte Stefanie Vorac
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 1
Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die
Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und
einem/einer vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Gem. § 52
Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren
für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend
wird die Niederschrift für den Jugendhilfeausschuss durch die/den Vorsitzende/n
sowie durch die bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Daraus ergibt sich
die Notwendigkeit, dass der Jugendhilfeausschuss vor Eintritt in die Beratung
der Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt. Von der Verwaltung
werden vorgeschlagen:
Schriftführer: Stadtsozialamtsrat Udo Beckmann
Stellv.
Schriftführerin: Verwaltungsfachangestellte
Stefanie Vorac
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Kortendiek |
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