Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung bestellt folgende Schriftführer:
1. Schriftführer Stadtoberverwaltungsrat
Andreas Kray
1. stellv. Schriftführer Stadtsozialamtsrat
Dirk Bläsing
2. stellv. Schriftführer Stadtamtsinspektor
Heiko Rahn
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem/einer vom Rat zu bestellenden Schriftführer/-in unterzeichnet. Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend wird die Niederschrift für den Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung durch die Vorsitzende sowie durch den bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Die Bestellung des Schriftführers und der Vertreter erfolgt notwendigerweise vor Eintritt in die Beratung der Tagesordnung.
Von der Verwaltung werden vorgeschlagen:
Schriftführer: Stadtoberverwaltungsrat Andreas Kray
1. stellv. Schriftführer: Stadtsozialamtsrat Dirk Bläsing
2. stellv. Schriftführer: Stadtamtsinspektor Heiko Rahn
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Osterwald |
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