Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes NRW
hier: Neuregelung der Einwohnerfragestunde - § 18 Geschäftsordnung der Stadt Bergkamen
v. 17.02.2017
Vorlage
12/0079
Aktenzeichen
ht-hr-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass der Antrag des Herrn Karlheinz Röcher, Westfalenstraße 19, 59192 Bergkamen, vom 30.11.2020, „die Neuregelung der Einwohnerfragestunde des § 18 der Geschäftsordnung der Stadt Bergkamen v. 17.02.2017“, abgelehnt wird.

Sachdarstellung:

 

Herr Karlheinz Röcher, 1. Vorsitzender des Aktionskreises Wohnen und Leben Bergkamen e. V., Bergkamen, beantragt gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), der Rat der Stadt Bergkamen möge beschließen, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen v. 17.02.2017 in § 18 Abs. 1 – Fragerecht von Einwohnerinnen und Einwohnern – zu ändern.

 

Antrag und Begründung sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Fragestunden für Einwohner können, aber müssen nicht, gem. § 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW, in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. Die in § 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW vorgesehene Möglichkeit, Einwohnerfragestunden in Ratssitzungen durchzuführen, dient der gestiegenen Mitwirkungsbereitschaft der Einwohner zum Nutzen der kommunalen Selbstverwaltung. Ferner soll auch während der laufenden Wahlperiode der Informationsfluss zwischen den Einwohnern und den gewählten Gemeindevertretern aufrechterhalten und verbessert werden. Bei der Ausgestaltung der Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung ist der Rat nicht an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden. Die einschlägige Literatur empfiehlt jedoch die Fragestunde am Ende der Sitzung des öffentlichen Teiles anzusetzen. Begründet wird diese Auffassung unter anderem durch die Vermeidung eines unzulässigen Einflusses auf die Beratung der übrigen Tagesordnungspunkte. Auch wird mit einer derartigen Regelung Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit gegeben, Fragen zu bereits beschlossenen Tagesordnungspunkten zu stellen.

 

Zu Beginn der 12. Wahlperiode wurde die Regelung der Einwohnerfragestunde, in der „Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen vom 04.11.2020“ dahingehend festgelegt, dass die Einwohnerfragestunde am Ende des öffentlichen Teiles jeder Rats- und Ausschusssitzung stattfindet. Diese Regelung in der Geschäftsordnung wurde einstimmig von allen anwesenden Ratsmitgliedern beschlossen.

 

Aufgrund des am 04.11.2020 gefassten Beschlusses wird die Notwendigkeit einer kurzfristigen Neuregelung der Einwohnerfragestunde nicht erkannt.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer