hier: Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Lärmaktionsplan Stufe 3. Er beauftragt die Verwaltung diesen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden.
Sachdarstellung:
In den Sitzungen
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
vom 29. Oktober 2019 sowie des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr vom
31. Oktober 2019 ist der „Lärmaktionsplan Stufe 3 – Hauptstraßen“ als
Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 2 von 2015 vorgestellt worden
(Drucksache Nr. 11/1685). Der Entwurf wurde auf der Internetseite der Stadt
Bergkamen veröffentlicht. Vom 18. November bis einschließlich 30. Dezember 2019
wurde ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei dem Politik, Öffentlichkeit
und Fachbehörden die Gelegenheit hatten, Anregungen und Vorschläge zu den
Inhalten des Lärmaktionsplanes vorzubringen.
Das
Beteiligungsverfahren stieß insgesamt auf sehr geringe Resonanz. Lediglich der
Kreis Unna, die Nachbarstadt Hamm sowie zwei Privatleute haben innerhalb des
Beteiligungszeitraums eine Stellungnahme abgegeben. Vom Landesbetrieb
Straßenbau NRW (Straßen.NRW) als seinerzeit zuständigem Straßenbaulastträger
für die betroffenen Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen erfolgte erst sehr
verspätet im August 2020 eine Stellungnahme.
Die eingegangenen
Anregungen sind im Kapitel 5. „Öffentlichkeitsbeteiligung“ des
Lärmaktionsplanes mit einer entsprechenden Entgegnung der Verwaltung
aufgeführt.
Bei den
untersuchten Hauptverkehrsstraßen werden nur an wenigen Stellen bzw. bei
einzelnen Gebäuden die Auslösewerte für erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen gemäß
geltendem NRW-Runderlass erreicht bzw. überschritten. Lärmschutzmaßnahmen
sind vorgesehen im Zuge des
sechsstreifigen Ausbaus der BAB 1. Durch die bereits erfolgte teilweise
Verlegung der L 654 (Lünener Straße) im Bereich des neuen Kreisverkehrs
mit der L 821n und dem Bau einer Verwallung konnte eine Verbesserung der
Lärmsituation für die Wohngebäude in diesem Bereich („Vierhausen“) erreicht
werden.
Kommunen können
Maßnahmen zur Lärmminderung festlegen, die für die Kommune selbst, aber auch
für andere Planungsträger und Fachbehörden, eine Bindungswirkung entfalten.
Neben der Zulässigkeit der Maßnahme nach dem jeweiligen Fachrecht muss zudem
eine rechtsfehlerfreie Abwägung aller Vor- und Nachteile der Maßnahmen
stattgefunden haben. Alle im Entwurf des Lärmaktionsplans vorgeschlagenen
Maßnahmen wurden daher zwischenzeitlich vor dem Hintergrund der geringen Anzahl
Betroffener (neun Personen gemäß 24-Stundenwert Lden bzw. 51
Personen gemäß Nachtwert Lnight) auf ihre Wirkung und
Verhältnismäßigkeit geprüft. Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor auf die
Festlegung zusätzlicher aktiver Lärmminderungsmaßnahmen zu verzichten.
Betroffene Haus-
und Grundstückseigentümer entlang der Hauptverkehrsstraßen haben jedoch
grundsätzlich die Möglichkeit, beim Straßenbaulastträger eine Überprüfung der
Lärmbelastung ihrer Privatgrundstücke durch den Straßenverkehr zu beantragen
und so ggf. passive Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten. Diese Maßnahmen bieten
sich insbesondere für die Nachtruhe der Hauptbetroffenen an.
Neben der Anwendung
des Instruments „Lärmaktionsplan“ ist es grundsätzliche Aufgabe und Zielsetzung
der Stadt Bergkamen, den Lärmschutz auf allen Ebenen der Planung zu
berücksichtigen. Zu nennen sind hier insbesondere die Bauleitplanung und
Verkehrsplanung. Dazu gehören aber auch kleinere Maßnahmen wie z. B. die
Energieberatung, bei der explizit an Hauptverkehrsstraßen zum Einbau von
Lärmschutzfenstern geraten werden kann.
Eine große Chance
besteht zudem beim stadtverträglichen Umbau von Straßenabschnitten der
L 821 (Jahnstraße) und L 664 (Kampstraße / Schulstraße / tlw.
Landwehrstraße), die nach Inbetriebnahme der L 821n zu Gemeindestraßen
herabgestuft werden. Die Förderung des Umweltverbundes kann eine deutliche
Senkung der Umweltbelastung und somit auch des Lärms für die betroffene
Wohnbevölkerung bewirken.
Nach Abschluss des
Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 3 im
Wesentlichen in Kapitel 4 „Maßnahmen zur Lärmminderung“ geändert. Ergänzungen
gab es darüber hinaus in Kapitel 5 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ und Kapitel 6
„Zusammenfassung / Ausblick“.
Aufgrund des Umfangs des Dokuments erhalten die Fraktionen jeweils ein gedrucktes Exemplar. Der Lärmaktionsplan wird darüber hinaus ins Internet eingestellt und ist unter https://www.o-sp.de/bergkamen/plan?pid=42195 als pdf-Datei abrufbar.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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