Betreff
Lärmaktionsplan Stufe 3 - Hauptstraßen;
hier: Beschluss
Vorlage
12/0070
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Lärmaktionsplan Stufe 3. Er beauftragt die Verwaltung diesen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden.

 

Sachdarstellung:

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung vom 29. Oktober 2019 sowie des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr vom 31. Oktober 2019 ist der „Lärmaktionsplan Stufe 3 – Hauptstraßen“ als Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 2 von 2015 vorgestellt worden (Drucksache Nr. 11/1685). Der Entwurf wurde auf der Internetseite der Stadt Bergkamen veröffentlicht. Vom 18. November bis einschließlich 30. Dezember 2019 wurde ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei dem Politik, Öffentlichkeit und Fachbehörden die Gelegenheit hatten, Anregungen und Vorschläge zu den Inhalten des Lärmaktionsplanes vorzubringen.

 

Das Beteiligungsverfahren stieß insgesamt auf sehr geringe Resonanz. Lediglich der Kreis Unna, die Nachbarstadt Hamm sowie zwei Privatleute haben innerhalb des Beteiligungszeitraums eine Stellungnahme abgegeben. Vom Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) als seinerzeit zuständigem Straßenbaulastträger für die betroffenen Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen erfolgte erst sehr verspätet im August 2020 eine Stellungnahme.

Die eingegangenen Anregungen sind im Kapitel 5. „Öffentlichkeitsbeteiligung“ des Lärmaktionsplanes mit einer entsprechenden Entgegnung der Verwaltung aufgeführt.

 

Bei den untersuchten Hauptverkehrsstraßen werden nur an wenigen Stellen bzw. bei einzelnen Gebäuden die Auslösewerte für erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen gemäß geltendem NRW-Runderlass erreicht bzw. überschritten. Lärmschutzmaßnahmen sind  vorgesehen im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 1. Durch die bereits erfolgte teilweise Verlegung der L 654 (Lünener Straße) im Bereich des neuen Kreisverkehrs mit der L 821n und dem Bau einer Verwallung konnte eine Verbesserung der Lärmsituation für die Wohngebäude in diesem Bereich („Vierhausen“) erreicht werden.

 

Kommunen können Maßnahmen zur Lärmminderung festlegen, die für die Kommune selbst, aber auch für andere Planungsträger und Fachbehörden, eine Bindungswirkung entfalten. Neben der Zulässigkeit der Maßnahme nach dem jeweiligen Fachrecht muss zudem eine rechtsfehlerfreie Abwägung aller Vor- und Nachteile der Maßnahmen stattgefunden haben. Alle im Entwurf des Lärmaktionsplans vorgeschlagenen Maßnahmen wurden daher zwischenzeitlich vor dem Hintergrund der geringen Anzahl Betroffener (neun Personen gemäß 24-Stundenwert Lden bzw. 51 Personen gemäß Nachtwert Lnight) auf ihre Wirkung und Verhältnismäßigkeit geprüft. Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor auf die Festlegung zusätzlicher aktiver Lärmminderungsmaßnahmen zu verzichten.

Betroffene Haus- und Grundstückseigentümer entlang der Hauptverkehrsstraßen haben jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, beim Straßenbaulastträger eine Überprüfung der Lärmbelastung ihrer Privatgrundstücke durch den Straßenverkehr zu beantragen und so ggf. passive Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten. Diese Maßnahmen bieten sich insbesondere für die Nachtruhe der Hauptbetroffenen an.

 

Neben der Anwendung des Instruments „Lärmaktionsplan“ ist es grundsätzliche Aufgabe und Zielsetzung der Stadt Bergkamen, den Lärmschutz auf allen Ebenen der Planung zu berücksichtigen. Zu nennen sind hier insbesondere die Bauleitplanung und Verkehrsplanung. Dazu gehören aber auch kleinere Maßnahmen wie z. B. die Energieberatung, bei der explizit an Hauptverkehrsstraßen zum Einbau von Lärmschutzfenstern geraten werden kann.

Eine große Chance besteht zudem beim stadtverträglichen Umbau von Straßenabschnitten der L 821 (Jahnstraße) und L 664 (Kampstraße / Schulstraße / tlw. Landwehrstraße), die nach Inbetriebnahme der L 821n zu Gemeindestraßen herabgestuft werden. Die Förderung des Umweltverbundes kann eine deutliche Senkung der Umweltbelastung und somit auch des Lärms für die betroffene Wohnbevölkerung bewirken.

 

Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 3 im Wesentlichen in Kapitel 4 „Maßnahmen zur Lärmminderung“ geändert. Ergänzungen gab es darüber hinaus in Kapitel 5 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ und Kapitel 6 „Zusammenfassung / Ausblick“.

Aufgrund des Umfangs des Dokuments erhalten die Fraktionen jeweils ein gedrucktes Exemplar. Der Lärmaktionsplan wird darüber hinaus ins Internet eingestellt und ist unter https://www.o-sp.de/bergkamen/plan?pid=42195 als pdf-Datei abrufbar.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede