Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Vorlage
12/0059
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.12.2019 die Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 KomHVO NRW zu beachten.

 

Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 KomHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.

 

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.

 

Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO NRW sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB), EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) und BreitBand Bergkamen (BBB). Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen (Drucksache Nrn. 11/2058, 11/2038 und 11/2051) verwiesen, die am 29.10.2020 vom Rat beschlossen wurden.

 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf bekannte und voraussichtliche wesentliche Veränderungen in den Jahren 2020 und 2021. Für die Folgejahre 2022 bis 2024 werden Veränderungen insbesondere aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/ Steuerschätzungen unterstellt.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2026.

 

Veränderungen bei den Investitionen sind zurzeit nicht geplant.

 

Die Ergebnisplanung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 schließt für die Jahre 2020 bis 2024 wie folgt ab:

 

 

Fehlbeträge/Überschüsse in der Ergebnisplanung

 

2020

2021

2022

2023

2024

Erträge

 

144.093.923

 

154.436.722

 

158.546.000

 

163.876.000

 

168.844.000

 

Aufwendungen

 

147.715.662

 

152.920.256

 

156.502.000

 

161.042.000

 

165.086.000

 

Jahresfehlbeträge/

-überschüsse

- 3.621.739

 

+ 1.516.466

 

+ 2.044.000

 

+ 2.834.000

 

+ 3.758.000

 

 

 

 

 

 

 


Veränderungen im Haushaltsjahr 2020

 

Nach dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2020, der dem Haupt- und Finanzausschuss am 29.10.2020, Drucksache Nr. 11/2079, zur Kenntnis gegeben wurde, ergibt sich derzeit rechnerisch eine Ergebnisverschlechterung gegenüber der Planung in Höhe von - 5.393 T€. Insbesondere handelt es sich bei den Verschlechterungen um Mindererträge im Bereich der Gewerbesteuer sowie bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Demgegenüber stehen Minderaufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen sowie Mehrerträge bei der Ergebnisabführung des SEB.

 

Das voraussichtliche Jahresergebnis beträgt - 9.015 T€.

 

Durch Gewerbesteuerausgleichsleistungen, welche zur Entlastung der Kommunen durch den Bund bzw. das Land noch im Jahr 2020 gezahlt werden sollen, können die überwiegend corona-bedingten Verschlechterungen voraussichtlich kompensiert werden. Die genaue Höhe der Ausgleichsleistung steht derzeit noch nicht fest.

 

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2021

 

 

Erträge:

 

 

1.    Schlüsselzuweisungen des Landes

 

Auf der Grundlage der Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 (GFG 2021) vom 16.10.2020 ergibt sich im Vergleich zum GFG 2020 rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 43.620 T€.

 

Gegenüber der Planung ergeben sich Mindererträge in Höhe von 5.221 T€.

 

 

 

2.    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2021 beläuft sich auf 19.660 T€.

 

Aufgrund der Orientierungsdaten vom 30.10.2020 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der vorläufigen Schlüsselzahl für 2021 ein Aufkommen in Höhe von 17.767 T€.

 

Die voraussichtlichen Mindererträge belaufen sich auf  1.893 T€.

 

 

 

3.    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das Jahr 2021 beläuft sich auf 3.257 T€.

 

Aufgrund der Orientierungsdaten vom 30.10.2020 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der vorläufigen Schlüsselzahl für 2021 ein Aufkommen in Höhe von 3.054 T€.

 

Die voraussichtlichen Mindererträge belaufen sich auf  203 T€.

 

 

 

4.    Kompensation Familienleistungsausgleich

 

Die Planung der Kompensationsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich für das Jahr 2021 beläuft sich auf 1.812 T€.

 

Aufgrund der Orientierungsdaten vom 30.10.2020 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der vorläufigen Schlüsselzahl für 2021 ein Aufkommen in Höhe von 1.473 T€.

 

Die voraussichtlichen Mindererträge belaufen sich auf  339 T€.

 

 

 

5.    Schul-, Bildungs- und Sportpauschale

 

In diesem Bereich werden aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2021 Mehrerträge in Höhe von 87 T€ im Vergleich zur bisherigen Planung erwartet.

 

 

 

6.    Aufwands- und Unterhaltungspauschale

 

In diesem Bereich werden aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2021 Mehrerträge in Höhe von 20 T€ im Vergleich zur bisherigen Planung erwartet.

 

 

 

Aufwendungen:

 

 

7.    Kreisumlage

 

Der Kreis Unna wird den Verwaltungsentwurf des Kreishaushaltes 2021 voraussichtlich am 15.12.2020 in den Kreistag einbringen. Die Allgemeine Kreisumlage soll demnach auf einen Hebesatz von 36,59 v.H. festgesetzt werden.

 

Für die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 31.481 T€.

 

Gegenüber der Planung ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von  5.102 T€.

 

 

 

8.    Abrechnung Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG)

 

Die Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2019 erfolgt im Rahmen der Abwicklung des GFG 2021.

 

Aufgrund einer vorläufigen Berechnung werden im Vergleich zur Planung Minderaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 564 T€ erwartet.

 

 

 

 

Zusammenfassung

 

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

Verbesserung (+)

Verschlechterung (-)

1.

Schlüsselzuweisungen des Landes

-                 5.221 T€

2.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

-                 1.893 T€

3.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

-                     203 T€

4.

Kompensation Familienleistungsausgleich

-                     339 T€

5.

Schul-, Bildungs- und Sportpauschale

+                      87 T€

6.

Aufwands- und Unterhaltungspauschale

+                      20 T€

7.

Kreisumlage

+                5.102 T€

8.

Abrechnung Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG)

+                    564 T€

 

 

-                 1.883 T€

 

 

Als Zwischenstand ist festzustellen, dass sowohl im Haushaltsjahr 2020 als auch 2021 zunächst mit Verschlechterungen gerechnet wird. Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten entsprechend auch für die konsumtiven Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).

 

Aufgrund der geplanten Gewerbesteuerausgleichsleistungen des Bundes bzw. des Landes (jeweils zur Hälfte) sowie der Möglichkeit zur Isolierung der corona-bedingten Schäden in der Planung bzw. den Jahresabschlüssen können diese Verschlechterungen wahrscheinlich teilweise bzw. vollständig kompensiert werden.

 

Der voraussichtliche Vollzug des Haushaltsjahres 2021 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:

 

 

Jahr

Planung

Verschlech-terungen

Zwischen-

ergebnis

Isolierung der corona-bedingten Schäden

voraussichtliches Jahresergebnis

2021

+ 1.516 T€

- 1.883 T€

- 367 T€

+ 2.435 T€

+ 2.068 T€

 

 

Abweichungen bei den voraussichtlichen Gewerbesteuererträgen des Jahres 2021 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wesentliche Verschlechterungen können in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024

 

Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2024, herausgegeben vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW dienen als Grundlage zur Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem Familienleistungsausgleich sowie Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes.

 

In der nachfolgenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2024 dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten, Steuerschätzungen sowie eigenen Einschätzungen der Stadt Bergkamen ergeben:

 

 

 

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung

 

 

Erträge

2022

2023

2024

Steuern und ähnliche Abgaben

49.903.000

51.901.000

54.366.000

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

53.712.000

56.109.000

60.162.000

Sonstige Transfererträge

4.106.000

4.147.000

4.188.000

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

23.233.000

23.465.000

23.700.000

Privatrechtliche Leistungsentgelte

1.443.000

1.457.000

1.472.000

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.968.000

1.988.000

2.008.000

Sonstige ordentliche Erträge

5.069.000

5.120.000

5.171.000

Aktivierte Eigenleistungen

505.000

510.000

515.000

 

 

 

 

Ordentliche Erträge

139.939.000

144.697.000

151.582.000

 

 

 

 

Aufwendungen

2022

2023

2024

Personalaufwendungen

31.684.000

32.318.000

32.964.000

Versorgungsaufwendungen

2.620.000

2.672.000

2.725.000

Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen

37.849.000

38.606.000

39.378.000

Bilanzielle Abschreibungen

8.446.000

8.699.000

8.960.000

Transferaufwendungen

58.591.000

61.652.000

65.967.000

Sonstige ordentliche Aufwendungen

5.359.000

5.413.000

5.467.000

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

144.549.000

149.360.000

155.461.000

 

 

 

 

Ordentliches Ergebnis

-4.610.000

-4.663.000

-3.879.000

 

 

 

 

Finanzerträge

5.383.000

5.437.000

5.491.000

Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen

3.141.000

3.172.000

3.204.000

Finanzergebnis

+ 2.242.000

+ 2.265.000

+ 2.287.000

 

 

 

 

Ergebnis der lauf. Verwaltungstätigkeit

- 2.368.000

- 2.398.000

- 1.592.000

 

 

 

 

 

2022

2023

2024

Außerordentliche Erträge

(Isolierung corona-bedingter Schäden *)

+ 2.561.000

+ 2.697.000

+ 2.844.000

 

 

 

 

Jahresergebnis

+193.000

+299.000

+1.252.000

 

 

 

 

Planung bisher

+ 2.044.000

+ 2.834.000

+ 3.758.000

Abweichung

- 1.851.000

- 2.535.000

- 2.506.000

 

 

* Gemäß der FAQ-Liste zum NKF-CIG des MHKBG vom 30.10.2020 ist die Isolierung der corona-  bedingten Schäden auch im Rahmen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung         fortzuschreiben.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske