Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.12.2019 die Haushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 KomHVO NRW zu beachten.
Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 KomHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.
Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO NRW sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB), EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) und BreitBand Bergkamen (BBB). Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen (Drucksache Nrn. 11/2058, 11/2038 und 11/2051) verwiesen, die am 29.10.2020 vom Rat beschlossen wurden.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf bekannte und voraussichtliche wesentliche Veränderungen in den Jahren 2020 und 2021. Für die Folgejahre 2022 bis 2024 werden Veränderungen insbesondere aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/ Steuerschätzungen unterstellt.
Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2026.
Veränderungen bei den Investitionen sind zurzeit nicht geplant.
Die Ergebnisplanung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 schließt für die Jahre 2020 bis 2024 wie folgt ab:
Fehlbeträge/Überschüsse in der Ergebnisplanung |
|||||
|
2020 € |
2021 € |
2022 € |
2023 € |
2024 € |
Erträge |
144.093.923 |
154.436.722 |
158.546.000 |
163.876.000 |
168.844.000 |
Aufwendungen |
147.715.662 |
152.920.256 |
156.502.000 |
161.042.000 |
165.086.000 |
Jahresfehlbeträge/ -überschüsse |
- 3.621.739 |
+ 1.516.466 |
+ 2.044.000 |
+ 2.834.000 |
+ 3.758.000 |
Veränderungen im Haushaltsjahr 2020 |
Nach
dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2020, der dem Haupt- und
Finanzausschuss am 29.10.2020, Drucksache Nr. 11/2079, zur Kenntnis gegeben
wurde, ergibt sich derzeit rechnerisch eine Ergebnisverschlechterung gegenüber
der Planung in Höhe von - 5.393 T€. Insbesondere handelt es sich bei den Verschlechterungen um Mindererträge
im Bereich der Gewerbesteuer sowie bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen-
und Umsatzsteuer. Demgegenüber stehen Minderaufwendungen im Bereich der
Personalaufwendungen sowie Mehrerträge bei der Ergebnisabführung des SEB.
Das voraussichtliche Jahresergebnis beträgt - 9.015 T€.
Durch Gewerbesteuerausgleichsleistungen,
welche zur Entlastung der Kommunen durch den Bund bzw. das Land noch im Jahr
2020 gezahlt werden sollen, können die überwiegend corona-bedingten
Verschlechterungen voraussichtlich kompensiert werden. Die genaue Höhe der
Ausgleichsleistung steht derzeit noch nicht fest.
Voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2021 |
Erträge:
1. Schlüsselzuweisungen des Landes
|
Auf der Grundlage der Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2021 (GFG 2021) vom 16.10.2020 ergibt sich im Vergleich zum GFG 2020 rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 43.620 T€.
Gegenüber der Planung ergeben sich Mindererträge in Höhe von 5.221 T€.
2. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
Die Planung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2021 beläuft sich auf 19.660 T€.
Aufgrund der Orientierungsdaten vom 30.10.2020 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der vorläufigen Schlüsselzahl für 2021 ein Aufkommen in Höhe von 17.767 T€.
Die voraussichtlichen Mindererträge
belaufen sich auf 1.893 T€.
3. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
|
Die Planung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das Jahr 2021 beläuft sich auf 3.257 T€.
Aufgrund der Orientierungsdaten vom 30.10.2020 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der vorläufigen Schlüsselzahl für 2021 ein Aufkommen in Höhe von 3.054 T€.
Die voraussichtlichen Mindererträge
belaufen sich auf 203 T€.
4. Kompensation Familienleistungsausgleich
|
Die Planung der Kompensationsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich für das Jahr 2021 beläuft sich auf 1.812 T€.
Aufgrund der Orientierungsdaten vom 30.10.2020 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der vorläufigen Schlüsselzahl für 2021 ein Aufkommen in Höhe von 1.473 T€.
Die voraussichtlichen Mindererträge
belaufen sich auf 339 T€.
5. Schul-, Bildungs- und Sportpauschale
|
In diesem Bereich werden aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2021 Mehrerträge in Höhe von 87 T€ im Vergleich zur bisherigen Planung erwartet.
6. Aufwands- und Unterhaltungspauschale
|
In diesem Bereich werden aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2021 Mehrerträge in Höhe von 20 T€ im Vergleich zur bisherigen Planung erwartet.
Aufwendungen:
7. Kreisumlage
|
Der Kreis Unna wird den Verwaltungsentwurf des Kreishaushaltes 2021 voraussichtlich am 15.12.2020 in den Kreistag einbringen. Die Allgemeine Kreisumlage soll demnach auf einen Hebesatz von 36,59 v.H. festgesetzt werden.
Für die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 31.481 T€.
Gegenüber der Planung ergeben sich Minderaufwendungen in Höhe von 5.102 T€.
8. Abrechnung Einheitslastenabrechnungsgesetz
(ELAG)
|
Die Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2019 erfolgt im Rahmen der Abwicklung des GFG 2021.
Aufgrund einer vorläufigen Berechnung werden im Vergleich zur Planung Minderaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 564 T€ erwartet.
Zusammenfassung
|
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
Verbesserung (+) Verschlechterung
(-) |
1. |
Schlüsselzuweisungen des Landes |
- 5.221 T€ |
2. |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
- 1.893 T€ |
3. |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
- 203 T€ |
4. |
Kompensation Familienleistungsausgleich |
- 339 T€ |
5. |
Schul-, Bildungs- und Sportpauschale |
+ 87 T€ |
6. |
Aufwands- und Unterhaltungspauschale |
+ 20 T€ |
7. |
Kreisumlage |
+ 5.102 T€ |
8. |
Abrechnung Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) |
+ 564 T€ |
|
|
- 1.883 T€ |
Als Zwischenstand ist festzustellen, dass sowohl im Haushaltsjahr 2020 als auch 2021 zunächst mit Verschlechterungen gerechnet wird. Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten entsprechend auch für die konsumtiven Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).
Aufgrund der geplanten Gewerbesteuerausgleichsleistungen des Bundes bzw. des Landes (jeweils zur Hälfte) sowie der Möglichkeit zur Isolierung der corona-bedingten Schäden in der Planung bzw. den Jahresabschlüssen können diese Verschlechterungen wahrscheinlich teilweise bzw. vollständig kompensiert werden.
Der voraussichtliche Vollzug des Haushaltsjahres 2021 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:
Jahr |
Planung |
Verschlech-terungen |
Zwischen- ergebnis |
Isolierung der corona-bedingten Schäden |
voraussichtliches Jahresergebnis |
2021 |
+ 1.516 T€ |
- 1.883 T€ |
- 367 T€ |
+ 2.435 T€ |
+ 2.068 T€ |
Abweichungen bei den voraussichtlichen Gewerbesteuererträgen des Jahres 2021 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wesentliche Verschlechterungen können in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werden.
Voraussichtliche Veränderungen in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 |
Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2021 bis 2024, herausgegeben vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW dienen als Grundlage zur Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem Familienleistungsausgleich sowie Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2024 dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten, Steuerschätzungen sowie eigenen Einschätzungen der Stadt Bergkamen ergeben:
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Erträge |
2022 € |
2023 € |
2024 € |
Steuern und ähnliche Abgaben |
49.903.000 |
51.901.000 |
54.366.000 |
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen |
53.712.000 |
56.109.000 |
60.162.000 |
Sonstige Transfererträge |
4.106.000 |
4.147.000 |
4.188.000 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
23.233.000 |
23.465.000 |
23.700.000 |
Privatrechtliche
Leistungsentgelte |
1.443.000 |
1.457.000 |
1.472.000 |
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen |
1.968.000 |
1.988.000 |
2.008.000 |
Sonstige ordentliche Erträge |
5.069.000 |
5.120.000 |
5.171.000 |
Aktivierte Eigenleistungen |
505.000 |
510.000 |
515.000 |
|
|
|
|
Ordentliche Erträge |
139.939.000 |
144.697.000 |
151.582.000 |
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|
|
Aufwendungen |
2022 € |
2023 € |
2024 € |
Personalaufwendungen |
31.684.000 |
32.318.000 |
32.964.000 |
Versorgungsaufwendungen |
2.620.000 |
2.672.000 |
2.725.000 |
Aufwendungen für
Sach-/Dienstleistungen |
37.849.000 |
38.606.000 |
39.378.000 |
Bilanzielle Abschreibungen |
8.446.000 |
8.699.000 |
8.960.000 |
Transferaufwendungen |
58.591.000 |
61.652.000 |
65.967.000 |
Sonstige ordentliche
Aufwendungen |
5.359.000 |
5.413.000 |
5.467.000 |
|
|
|
|
Ordentliche Aufwendungen |
144.549.000 |
149.360.000 |
155.461.000 |
|
|
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Ordentliches Ergebnis |
-4.610.000 |
-4.663.000 |
-3.879.000 |
|
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Finanzerträge |
5.383.000 |
5.437.000 |
5.491.000 |
Zinsen u. sonstige
Finanzaufwendungen |
3.141.000 |
3.172.000 |
3.204.000 |
Finanzergebnis |
+ 2.242.000 |
+ 2.265.000 |
+ 2.287.000 |
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|
Ergebnis
der lauf. Verwaltungstätigkeit |
- 2.368.000 |
- 2.398.000 |
- 1.592.000 |
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2022 € |
2023 € |
2024 € |
Außerordentliche Erträge (Isolierung corona-bedingter Schäden *) |
+ 2.561.000 |
+ 2.697.000 |
+ 2.844.000 |
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Jahresergebnis |
+193.000 |
+299.000 |
+1.252.000 |
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Planung bisher |
+ 2.044.000 |
+ 2.834.000 |
+ 3.758.000 |
Abweichung |
- 1.851.000 |
- 2.535.000 |
- 2.506.000 |
* Gemäß der
FAQ-Liste zum NKF-CIG des MHKBG vom 30.10.2020 ist die Isolierung der corona- bedingten Schäden auch im Rahmen der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung fortzuschreiben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
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