Wegegesetz NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage dargestellten Teil der Straße
"In den Hofwiesen"" dem öffentlichen Verkehr als Anliegerstraße
(§ 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355,
2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten
am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193),
in Kraft getreten am 10. April 2019, zu widmen. Um die formalen Voraussetzungen
des Straßen- und Wegegesetzes zu erfüllen, sind die Flurstücke der Straße
"In den Hofwiesen" Gemarkung Oberaden, Flur 8, Flurstücke 606 und
616, zu widmen. Die zu widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage
beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt.
Die
Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt
zu machen.
Sachdarstellung:
Die
Straße "In den Hofwiesen" befindet sich im
Erschließungsvertragsgebiet OA 115 "Zum Oberdorf". Die Abnahme der
Straße durch das StA 61 wurde am 20.06.2018 durchgeführt. Die
Eigentumsübertragung erfolgte lt. StA 23 bereits am 28.11.2019.
Nachdem
sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vorliegen, steht einer Widmung der Erschließungsanlage
nichts mehr im Wege.
Es
handelt sich um die Flurstücke:
Gemarkung:
Oberaden
Flur:
8
Flurstück: 606 und 616
Bei der
Straße "In den Hofwiesen" handelt sich um eine Anliegerstraße nach §
3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der
Gemeingebrauch wird nicht beschränkt.
Die zu
widmende Straßenfläche ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan
schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der
Widmungsverfügung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster
Beigeordneter |
|
Sachbearbeiterin Grote-Gach |
|
|