Betreff
Örtlicher Beirat des Jobcenters Kreis Unna
hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0045
Aktenzeichen
ls-ht
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt für die Dauer der 12. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter in den örtlichen Beirat des Jobcenters Kreis Unna:

 

Vertreterin bzw. Vertreter:

 

..................................................

Sachdarstellung:

 

Gem. § 9 Abs. 2 der „Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Agenturen für Arbeit Dortmund und Hamm zur Ausgestaltung des Jobcenters Kreis Unna“ gehören dem „Örtlichen Beirat“ u. a. drei Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an.

 

Auf Vorschlag des Kreises sollen die drei Vertreter bzw. deren drei Stellvertreter, die im Übrigen gem. § 9 Abs. 4 der Vereinbarung von der Trägerversammlung bestellt werden, von den kreisangehörigen Kommunen benannt werden. Der Kreis schlägt vor, die ordentlichen Mitglieder entsprechend der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von den Städten Lünen, Bergkamen und Unna zu bestimmen, während deren Stellvertreter von den Städten Kamen, Schwerte und Selm gestellt werden sollen.

 

Diesem Vorschlag stimmte die Sozialdezernentenkonferenz in ihrer Sitzung am 10.02.11 zu, weil die Regelung als sinnvoll und praktikabel angesehen wird. Die genannten kreisangehörigen Kommunen sind aufgefordert, jeweils einen Vertreter an den Kreis zu melden, damit anschließend die Bestellung erfolgen kann. Aufgrund der fachlichen Qualifikation sollte es sich um Verwaltungskräfte handeln.

 

Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer