hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen schlägt für die Dauer der 12. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna mbH vor, folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter in den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna mbH zu wählen:
Vertreterin bzw. Vertreter:
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Sachdarstellung:
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH besteht der Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH aus 18 Mitgliedern, von denen 12 von der Gesellschafterversammlung gewählt und sechs Arbeitnehmervertreter bzw. -vertreterinnen nach den Wahlbestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes entsandt werden.
Vom Rat der Stadt Bergkamen ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter für den Aufsichtsrat zu benennen, der der Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen werden soll.
Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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