Betreff
Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna
hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen
und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
Vorlage
12/0022
Aktenzeichen
ls-ht
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt für die Dauer der 12. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter und folgende Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft für den Kreis Unna:

 

Vertreterin bzw.                                                            Stellvertreterin bzw.

Vertreter:                                                                         Stellvertreter:

 

………………………………………                            ………………………………………

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftervertrages der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH stellt die Stadt Bergkamen eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in der Gesellschafterversammlung. Außerdem ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen.

 

Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer