Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Nach den Bestimmungen des
Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze jährlich
durch die hebeberechtigen Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze werden
deklaratorisch auch in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.
Ein interkommunaler Vergleich auf
Kreisebene bezüglich der Hebesätze stellt sich wie folgt dar:
Gemeinde
/ Stadt: |
2020 Grundsteuer A |
2020 Grundsteuer B |
2020 Gewerbesteuer
|
Bergkamen |
350
% |
670
% |
480
% |
Bönen |
655
% |
940
% |
475
% |
Fröndenberg |
340
% |
695
% |
465
% |
Holzwickede |
350
% |
560
% |
460
% |
Kamen |
440
% |
690
% |
470
% |
Lünen |
390
% |
760
% |
490
% |
Schwerte |
740
% |
880
% |
490
% |
Selm |
600
% |
825
% |
485
% |
Unna |
447
% |
843
% |
481
% |
Werne |
400
% |
665
% |
445
% |
Die Höhe des hiesigen
Gewerbesteuersatzes beläuft sich seit dem 01.01.2015 auf 480 %.
Seit dem 01.01.2015 beläuft sich der
Hebesatz für die Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 670 %.
Eine Veränderung der vorgenannten
Hebesätze mit Wirkung zum 01.01.2021 ist nicht vorgesehen.
Nach Erstellung der Ratsvorlage 11/2042 für den Erlass der Hebesatzsatzung 2021 in der Ratssitzung am 29.10.2020 wurden Änderungsgesetze zum Grundsteuer- und Gewerbesteuergesetz erlassen, welche nicht in der Satzung berücksichtigt wurden. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Aktualisierung der Hebesatzsatzung und eine erneute Beschlussfassung vorgesehen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
StA 30 Roreger |