Betreff
Wahl von Ortsvorstehern
Vorlage
12/0007
Aktenzeichen
ht-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt gemäß § 39 Abs. 6 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 04.11.2020, unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates am 13.09.2020 im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit folgende Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher:

 

1.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Mitte                                                                         _________________________

2.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Heil                                                                             _________________________

3.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Oberaden                                                _________________________

4.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Overberge                                                              _________________________

5.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Rünthe                                                                     _________________________

6.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Weddinghofen                                                      _________________________

 

Die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher sind für das Gebiet ihrer Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung zu beauftragen und zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Gewählten nehmen die Wahl an.

 

 

Sachdarstellung:

 

Gesetzliche Grundlage für die Wahl der Ortsvorsteher ist § 39 Abs. 2, Abs. 6 und Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 02.11.2009.

 

Entsprechend dieser Vorschriften sind für jeden Gemeindebezirk vom Rat Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher zu wählen (§ 39 Abs. 2 GO NRW). Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses und gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates (§ 39 Abs. 6 GO NRW).

 

Wählbar als Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind Personen, die in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können (§ 39 Abs. 6 Satz 2 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen).

 

Aufgabe der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers ist es, die Belange ihres/seines Bezirkes gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Falls die gewählte Person nicht Ratsmitglied ist, darf sie in den Sitzungen des Rates weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken; das Recht, auch dort gehört zu werden, kann zugelassen werden. Die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher kann für das Gebiet ihrer/seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden. Die gewählte Person ist zum Ehrenbeamten zu ernennen und führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch (§ 39 Abs. 7 GO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen).

 

Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 wurden in den einzelnen Stadtteilen folgende Ergebnisse erzielt:

 


 

Stadtteil

Wahlberechtigte

Wähler/innen

gültig

SPD

CDU

GRÜNE

BergAUF

FDP

DIE LINKE.

Heil

455

63,08 %

92,68 %

30,45 %

42,11 %

10,90 %

6,02 %

7,52 %

3,01 %

Mitte

12.658

40,76 %

97,05 %

44,95 %

27,88 %

14,82 %

5,41 %

3,91 %

3,04 %

Oberaden

9.565

44,33 %

97,22 %

43,79 %

21,81 %

20,16 %

6,91 %

3,64 %

3,69 %

Overberge

3.100

60,90 %

97,78 %

37,22 %

37,00 %

18,04 %

4,23 %

3,52 %

---

Rünthe

5.415

46,52 %

97,10 %

43,34 %

31,89 %

13,78 %

5,64 %

2,74 %

2,62 %

Weddinghofen

7.116

40,74 %

97,14 %

41,87 %

25,71 %

18,15 %

6,39 %

3,27 %

4,62 %

Stadt Bergkamen

38.309

44,36 %

97,12 %

42,80 %

27,84 %

16,86 %

5,87 %

3,57 %

3,07 %

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Stellv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Rahn

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer