Betreff
Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten des Rates der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/0006
Aktenzeichen
ht-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister führt die Stadtverordneten gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Diese Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die Ratsmitglieder durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze des Landes beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe!“

 

Die Worte „So wahr mir Gott helfe“, können weggelassen werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Stellv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Rahn

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheerer