Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister führt die Stadtverordneten gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sachdarstellung:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Diese Verpflichtung in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die Ratsmitglieder durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte
mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze des Landes beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe!“
Die Worte „So wahr mir Gott helfe“, können weggelassen werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Stellv. Amtsleiterin Rahn |
Sachbearbeiter Scheerer |
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