Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 7 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. In dieser Hauptsatzung ist mindestens zu ordnen, was nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Die Hauptsatzung und ihre Änderungen können nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden.
Der als Anlage dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an der für die 11. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen beschlossenen Hauptsatzung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Stellv. Amtsleiterin Rahn |
Sachbearbeiter Scheerer |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |