Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 11/2079 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der
Budgets
Gemäß Entwurf des „Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in NRW“ vom
20.05.2020, hat der Kämmerer im Haushaltsjahr 2020 den Rat jeweils zum Ende
eines Vierteljahres, erstmals zum Stichtag 30.06.2020 über die finanzielle Lage
zu berichten (§ 2 Abs. 2 NKF-COVID-19 Isolierungsgesetz).
Zu den o.g. Stichtagen wird der HFA bzw. werden die
Fachausschüsse bereits im Rahmen der zu erstellenden Budgetberichte über die
Entwicklung der kommunalen Finanzwirtschaft regelmäßig informiert.
Aus Praktikabilitätsgründen erfolgt daher an dieser Stelle kein separater Bericht. Stattdessen wird der Budgetbericht dem Rat ergänzend zur Kenntnis gegeben.
Nach
Ablauf der ersten neun Monate im Jahr 2020 haben die Budgetverantwortlichen
Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.
Die
Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der
Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2020. Sie
bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die
Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da
die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser
Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den
Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der
aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des
voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.
Entwicklung des
Gesamtergebnisplanes
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets
sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum
Jahresende 2020 voraussichtlich Haushaltsverschlechterungen rechnerisch
in Höhe von 5.393 T€.
Gemäß NKF-Haushalt war für 2020 ein Jahresergebnis von - 3.622 T€ veranschlagt. Aktuell ist
das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit - 9.015 T€ zu kalkulieren.
Die in
der Anlage 1 dargestellten zu erwartenden corona-bedingten Verschlechterungen
in Höhe von -5.126 T€ sind in dem Ergebnis in Höhe von -5.393 T€ bereits enthalten.
Zumindest
die Mindererträge bei der Gewerbesteuer sollen weitestgehend durch
Ausgleichsleistungen des Bundes bzw. des Landes kompensiert werden. Ohne die corona-bedingten Verschlechterungen
hätte das Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich planmäßig abgeschlossen werden
können.
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben sich für
2020 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung
(+) bzw. Verschlechterung
(-) in T€ |
Budgetbereich 1 |
+ 373 |
Budgetbereich 2 |
+ 266 |
Budgetbereich 3 |
+ 1.075 |
Budgetbereich 4 |
- 57 |
Budgetbereich 9 |
- 8.527 |
|
|
Deckungskreis Personal |
+ 1.823 |
Deckungskreise Sachkosten |
- 346 |
Ergebnishaushalt gesamt
|
- 5.393 |
Hinweis zu den
Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren
auf Auswertungen von Ende September 2020.
Ergänzend
ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere
Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B.
Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen,
etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen
dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht
eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen
Buchungsstellen nehmen können.
Mithin werden aus sachlichen und
rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser
Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen
Es folgt an dieser Stelle eine
zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen
prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in
2020:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich
1. Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01. Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02. Personalrat |
|
+/- 0 |
03. Bürgermeisterbüro |
|
+/- 0 |
04. Wirtschaftsförderung,
Tourismus |
|
+ 230 |
10. Zentrale Dienste |
|
+ 143 |
14. Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 1. |
+ 373 |
|
|
|
Budgetbereich
2. Ordnung und Soziales
|
|
|
33. Bürgerbüro
|
|
+ 166 |
40. Schulverwaltung, Weiterbildung
und
Sport
|
|
+ 100 |
51. Jugendamt
|
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 2. |
+
266 |
|
|
|
Budgetbereich
3. Finanzen und Kultur
|
|
|
20. Finanzen und Steuern
|
|
+ 1.112 |
30. Rechtsamt
|
|
+ 11 |
41. Kulturreferat
|
|
- 48 |
|
Summe Budgetbereich 3. |
+ 1.075
|
|
|
|
Budgetbereich
4. Bauen und Wohnen
|
|
|
23. Immobilienwirtschaft
|
|
+/- 0 |
60. Bauberatung, Bauordnung und Hochbau
|
|
- 27 |
61. Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften
|
|
+/- 0 |
68. Baubetriebshof
|
|
- 30 |
|
Summe Budgetbereich 4. |
-
57 |
|
|
|
Budgetbereich
9. Allgemeine Finanzwirtschaft
|
|
|
9. Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
- 8.527 |
|
Summe Budgetbereich 9. |
- 8.527 |
|
Summe aller Budgets |
- 6.870 |
Ergebnis der Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+ 1.477 |
Gesamtprognose:
|
Verschlechterung:
|
- 5.393 |
Bei den
oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die
Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der
Zwischenergebnisse vom 30.09.2020, ermittelt.
Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche
Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.
Wirtschaftsförderung, Tourismus
Budget 01.04
Bei den
einzelnen Ertrags- und Aufwandbuchungsstellen, die den verschiedenen
Breitbandprojekten zuzuordnen sind, ist ein voraussichtliches Ergebnis nur
schwer zu prognostizieren. Es wird daher davon ausgegangen, dass die
Budgetabweichung zum Stichtag 30.09.2020 auch das voraussichtliche
Budgetergebnis zum Jahresende darstellen wird.
Es wird mit einer Budgetverbesserung in Höhe von rd. 230 T€
gerechnet.
Zentrale Dienste Budget 01.10
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden lediglich die
Begegnungen zu den Neujahrsempfängen (2) sowie zu einer Ausstellungseröffnung
in Hettstedt durchgeführt. Da wahrscheinlich in diesem Jahr keine
städtepartnerschaftlichen Projekte mehr realisiert werden können, ist ein
Minderaufwand in Höhe von rd. 45 T€ zu erwarten.
Bedingt durch die Corona-Pandemie sowie die daraus
resultierende Bewirtschaftungsverfügung wurde bis auf das „Marina Hafenfeuer“
mit Aufwendungen in Höhe von 20 T€ keine der geplanten Veranstaltungen
durchgeführt. Da voraussichtlich im gesamten Jahr 2020 keine weiteren
Veranstaltungen durchgeführt werden können und demnach nur 10 T€ für sonstige
Aufwendungen entstehen sollten, ist ein Minderaufwand von rd. 270 T€ zu
erwarten. Dem gegenüber stehen Mindererträge durch fehlende
Sponsoring-Einnahmen, Standplatzgebühren und sonstige Erträge aus der
Durchführung von Veranstaltungen in Höhe von rd. 154 T€.
Letztendlich kann mit einem Minderaufwand in Höhe von 143
T€ im ZD gerechnet werden.
Bürgerbüro
Budget 02.33
In den
Bereichen Standesamt, Ordnungsangelegenheiten hier Kirmessen, Märkte, ruhender
Verkehr, somit im Bereich Sicherheit und Ordnung, wird insgesamt mit einer
Verschlechterung in Höhe von rd. 46 T€ gerechnet. Hintergrund sind hier die im Rahmen der
Corona-Pandemie erlassenen restriktiven Rechtsvorschriften und der damit verbundenen
Einschränkung des gesellschaftlichen Lebens. Das Produkt Feuerwehr entwickeln
sich derzeit plangemäß. Im Produkt Rettungsdienst ist laut Auskunft der
Kämmerei für die Erstattung der Stadt Bergkamen an den Rettungsdienst für
Pensionsverpflichtungen ein Mehraufwand in Höhe von 110 T€ zu erwarten.
Für das
Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wird in Summe eine
Verbesserung um 360 T€ erwartet. Es erfüllen mehr Personen als prognostiziert
die Voraussetzungen für eine pauschalierte Landeszuweisung nach § 4 FlüAG, so
dass mit 180 T€ höheren Erträgen zu rechnen ist. Daneben erfolgt im Bereich der
Kostenerstattungen durch Sozialleistungsträger erneut die Erstattung von
Guthaben aus nicht in Anspruch genommenen Vorausleistungen in Höhe von voraussichtlich
150 T€. Im Bereich der Aufwendungen für die Versorgung der Geflüchteten –
Leistungen nach dem AsylbLG werden hochgerechnet Minderaufwendungen von ca. 30
T€ gegenüber der Planung erwartet. Bei dem Produkt Unterbringung von
Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen wird hingegen eine
Verschlechterung um insgesamt rd. 33 T€ erwartet. Diese resultiert aus dem
gegenüber der Veranschlagung um rd. 48 T€ höheren Aufwand für die Anmietung und
Instandhaltung von Wohnraum für Geflüchtete. Darüber hinaus werden durch
geringere Erstattungen von Benutzungsgebühren durch das Jobcenter, als geplant,
Mindererträge in Höhe von 3 T€ erwartet. Voraussichtlich werden diese
Verschlechterungen im Produkt teilweise durch Mehrerträge bei
Benutzungsgebühren in Höhe von 18 T€ aufgefangen.
Insgesamt wird eine Budgetverbesserung
in Höhe von 166 T€ erwartet.
Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport Budget
02.40
Im abgelaufenen
Schuljahr sind im Bereich der Betreuung in den Offenen Ganztagsgrundschulen weniger
Personalkosten angefallen als bei voller Stellenbesetzung bei den
gemeinnützigen Trägern zu erwarten gewesen wäre. Ab dem 15.03.2020 haben sich
die tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in der Betreuung durch den
Lockdown vorübergehend erheblich verringert. Bei den Kosten der
Schülerbeförderung wird ein Teil der Mittel eingespart werden können, weil
coronabedingt weniger Busfahrten zu den Sportstätten usw. durchgeführt wurden.
Die angesetzten Zahlungen an die GSW für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen
sind ebenfalls nicht geflossen, da die Einrichtungen nicht wie in geplanten
Maßen genutzt wurden.
Es ist von einer Budgetverbesserung in Höhe von rd. 100 T€ auszugehen.
Finanzen und
Steuern Budget 03.20
Bei
Gebühren und Säumniszuschlägen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung ist bis
zum Jahresende mit Mindererträgen in Höhe von 29 T€ zu rechnen. Das geplante Jahresergebnis des SEB
beläuft sich gemäß Wirtschaftsplan 2020 auf 5.540 T€. Im Vergleich zur
städtischen Planung ist daher mit Mehrerträgen bei der Ergebnisabführung in
Höhe von voraussichtlich 1.040 T€ zu rechnen. Die
Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung
fallen nach erfolgter Abrechnung um 19 T€ niedriger aus als eingeplant. Das
tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mehrerträgen in
Höhe von 6 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im
Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 8 T€ höher aus als
eingeplant. Aufgrund
des positiven Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2019 ergibt sich
bei der Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 203 T€. Das geplante
Jahresergebnis des EBB beläuft sich gemäß Wirtschaftsplan 2020 auf 95 T€. Im
Vergleich zur städtischen Planung ist daher mit Mindererträgen bei der
Ergebnisabführung in Höhe von voraussichtlich 55 T€ zu rechnen. Die
Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung
fallen nach erfolgter Abrechnung um 37 T€ höher aus als eingeplant. Der
tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des
Budgets in Höhe von 27 T€. Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist
bei der Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 32 T€ zu verzeichnen.
Aufgrund der Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für
das Jahr 2019 ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 74 T€.
Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 1.112
T€.
Kulturreferat
Budget 03.41
Die
Ursachen der voraussichtlichen Budgetabweichungen sind schwerpunktmäßig im
Produkt Musikschule begründet. Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten die
notwendigen Schülerzahlen nicht erreicht werden. In diesem Zusammenhang ist aber auch mit geringeren Ausgaben bei den
Honoraren zu rechnen.
Insgesamt
wird mit einer Budgetverschlechterung
in Höhe von rund 48 T€ gerechnet.
Baubetriebshof
Budget 04.68
Die außerplanmäßigen Baumfällungen und Anpassungs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der Parkstraße wurden noch nicht durchgeführt. Rd. 10 T€ werden hierfür voraussichtlich anfallen. Für die Beseitigung des Eichenprozessionsspinner fielen am Baubetriebshof externe Kosten in Höhe von rd. 10 T€ an (Hubsteigermiete, Schutzkleidung, Beauftragung Dritter). Die Mittel für Materialkauf Unterhaltung städt. Flächen, Wartehallen, Wirtschaftswege werden nicht ausreichen. Es wird mit einem Mehraufwand von rd. 10 T€ gerechnet.
Insgesamt wird eine Budgetverschlechterung in Höhe von 30 T€ erwartet.
Allgemeine
Finanzwirtschaft Budget 09.20
Bei der Grundsteuer B werden voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 275 T€ erzielt. Diese resultieren sowohl aus Nachveranlagungen als auch aus dem Bereich der Neubauten. Bei der Höhe der Gewerbesteuer ergeben sich zum Stichtag 30.09.2020 Mindererträge in Höhe von 6.547 T€ im Vergleich zur Planung. Aufgrund des allgemeinen Wirtschaftsrückgangs sind auch bei den Bergkamener Gewerbebetrieben teilweise erhebliche Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Corona-bedingte Mindererträge in Höhe von 1.632 T€ sind in der u.g. Summe bereits enthalten. Mindererträge bei der Gewerbesteuer sollen weitestgehend durch Ausgleichsleistungen des Bundes bzw. des Landes kompensiert werden. Aufgrund einer weiteren Prognose zur Steuerschätzung ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit einem deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich hier Mindererträge in Höhe von voraussichtlich 2.175 T€. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Aufgrund einer weiteren Prognose zur Steuerschätzung ist beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ebenfalls mit einem deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu rechnen. Bezogen auf den geplanten Ansatz ergeben sich hier Mindererträge in Höhe von voraussichtlich 445 T€. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Bei der Vergnügungssteuer werden bis zum Jahresende voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 14 T€ erwartet. Die Erträge im Bereich der Hundesteuer fallen um 5 T€ höher aus.
Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 27 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW erhöhen sich um 7 T€ gegenüber dem Planansatz. Bei den Erträgen aus der Gewerbesteuervollverzinsung ergeben sich Verschlechterungen in Höhe von 386 T€. Bei der Gewerbesteuerumlage ergeben sich zurzeit aufgrund der o.g. Mindererträge bei der Gewerbesteuer voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 478 T€. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 38,95 v.H. festzusetzen. Gegenüber dem Planansatz ergeben sich Haushaltsver-besserungen in Höhe von 151 T€. Bei den Zinsaufwendungen aus der Gewerbesteuer-vollverzinsung ergeben sich Verschlechterungen in Höhe von 181 T€. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitions-kredite in Höhe von voraussichtlich 200 T€ gerechnet werden. Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 50 T€ erreicht werden.
Letztendlich wird hier insgesamt
mit einer Budgetverschlechterung in
Höhe von 8.527 T€ gerechnet.
Entwicklung der Deckungskreise
Die
Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen
nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende
Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis
Personal (1) |
+ 1.853 |
Deckungskreis
Personal (3) |
- 30 |
|
|
Deckungskreise
Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und - maschinen (100) |
+ 2 |
Wartung
EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 16 |
Mieten
EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+ 10 |
Unterhaltung
Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+ 5 |
Betriebsstoffe
(131) |
+ 5 |
Versicherungen
und Schadenfälle (140) |
+/- 0 |
Bürobedarf
(141) |
- 45 |
Literatur
(142) |
- 8 |
Porto,
Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
- 30 |
Öffentliche
Bekanntmachungen (144) |
+ 1 |
Dienstreisen
(145) |
+ 10 |
Software
(147) |
+/- 0 |
Verfilmung/
Digitalisierung von Schriftgut (148) |
- 4 |
Zwischensumme
Deckungskreise ZD |
(-38) |
|
|
Mieten technische Anlagen |
- 2 |
Grundbesitzabgaben,
Gebäude,
Inventarversicherungen |
- 12 |
Heizung |
+ 62 |
Reinigungsmittel |
- 54 |
Reinigung öffentlicher Gebäude |
- 335 |
Strom, Wasser, Kehrgebühren |
+ 17 |
Versicherungen |
+ 23 |
Telefongebühren |
- 7 |
Zwischensumme Deckungskreise StA 23 |
(-308) |
|
|
Deckungskreise (nur Sachaufwendungen) |
- 346 |
Deckungskreise gesamt |
+ 1.477 |
|
|
Deckungskreise der Zentralen Dienste
Deckungskreis (1) –
Personalaufwendungen
Nach der Berechnung des
Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen"
im Jahr 2020 voraussichtlich mit einem Minderaufwand
von rund 1.853 T€ abschließen. Dies begründet sich wie folgt:
Mehraufwendungen:
Nennenswerte Mehraufwendungen,
die von den für das Haushaltsjahr 2020 kalkulierten Ansätzen abweichen, sind
bisher nicht erkennbar.
Minderaufwendungen:
Familienzentren
Im Bereich der Familienzentren
wird nach derzeitigem Stand von Minderaufwendungen in Höhe von rund 27 T€
ausgegangen. Hierbei konnten Mehraufwendungen aufgrund der zusätzlichen
Einstellung von Auszubildenden für den Bereich der praxisintegrierten
Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher durch Einsparungen anlässlich zeitweise
unbesetzter Stellen (z.B. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in
der Personalfindung) ausgleichen werden.
Stellenplan 2020/2021
Anlässlich der Aufstellung des
Stellenplans für die Jahre 2020 und 2021 wurden für das Jahr 2020
Mehraufwendungen in Höhe von rund 688 T€ kalkuliert. Die aktuelle Hochrechnung
ergibt jedoch lediglich Mehraufwendungen in Höhe von rund 194 T€, sodass hier
Minderaufwendungen von rund 494 T€ zu verzeichnen sind. Die
Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass die im Rahmen des
Stellenplans besetzten Stellen (noch) nicht besetzt werden konnten (u.a. wg.
Bewerbungslage und Corona-Krise).
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch konnten die
Personalkosten zusätzlich um rund 1.333 T€ durch diverse Maßnahmen bzw.
Umstände vermindert werden:
·
unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ohne unmittelbare Nachbesetzung
·
krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle
ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B.
durch niedrigere Stufenzuordnung)
·
Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen /
Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar
nachbesetzt werden
·
freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und
Bewerber gefunden werden konnten
Weiterhin resultieren die
Minderaufwendungen in nicht unerheblichen Umfang aus dem Umstand, dass aufgrund
der Corona-Krise Stellenbesetzungen, für die entsprechende Mittel im Ansatz
kalkuliert wurden, nicht zeitnah vorgenommen werden konnten.
Deckungskreis (3) - Personalkostenerstattungen
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine
genaue Prognose der tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide
sind noch nicht eingegangen. Zudem ist die Höhe der Personalkostenerstattungen
teilweise von den tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2020 abhängig,
sodass die genauen Beträge erst im Dezember 2020 ermittelt werden können.
Zum Stichtag 30.09.2020 ergibt
die Hochrechnung, dass der geplante Ansatz nicht erreicht werden kann. Es ist
zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3
"Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2020 mit Mindererträgen
von rund 30 T€ abschließen wird.
Mindererträge:
JeKITS
Seitens der Musikschule wurde
mitgeteilt, dass im Bereich "JeKITS" mit Mindererträgen in Höhe von
rund 30 T€ zu rechnen ist. Grund hierfür ist insbesondere der durch den
Unterrichtsausfall aufgrund des Coronavirus entstandene Ausfall von Entgelten.
Bundesfreiwilligendienst
Im Bereich des
Bundesfreiwilligendienst ist mit Mindererträgen in Höhe von rund 10 T€ zu
rechnen, da bisher nicht alle der acht vorhandenen Stellen durchgehend besetzt
waren. Bei der Ermittlung der Mindererträge wurde angenommen, dass ab November
2020 nunmehr alle Stellen besetzt werden können. Sollte dies nicht der Fall
sein, ist hier mit weiteren Mindererträgen zu rechnen. Den Mindererträgen
stehen entsprechende Minderausgaben im Deckungskreis 1 entgegen.
Mehrerträge:
Den genannten Mindererträgen
stehen zum Teil Mehrerträge entgegen.Im Rahmen der inneren Verrechnung wurden
vom Baubetriebshof Personalkosten für Querschnittsleistungen in Höhe von rd.
173 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im Jahr 2020 nicht erwartet.
Weiterhin erfolgt zum Ende des
Jahres 2020 eine innere Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste
gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter. Die konkrete
Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2020 ermittelt werden, da die
abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für 2020 insgesamt gezahlten
Beträgen an die Künstler ist.
Ob der kalkulierte Ansatz in
Höhe von rd. 9 T€ in 2020 erreicht werden kann, ist aufgrund der besonderen
Lage durch den Coronavirus derzeit nicht absehbar. An dieser Stelle wird daher
zunächst davon ausgegangen, dass der Ansatz erreicht werden kann.
Sollte der Ansatz nicht erreicht
werden könne, werden die entsprechenden Ausgaben an die Künstlersozialkasse in
2021 ebenfalls entsprechend geringer ausfallen, da sich die Höhe der
Künstlersozialabgaben nach den an die Künstler im Vorjahr gezahlten Entgelte
richtet.
Die Mittel des Deckungskreises
"Dienstreisen" werden voraussichtlich ausreichen. Ob in diesem
Bereich letztlich Minderaufwendungen zu verzeichnen sind, kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden, da die Verausgabung vom Zeitpunkt
der Antragstellung abhängt.
Die Sparbemühungen der Zentralen
Dienste (z. B. konsequente Anordnung der Dienstwagennutzung, Ticket 2000,
Kontrolle der Fahrtenbücher, Bereitstellung von weiteren Dienstwagen) werden
konsequent weiter verfolgt.
Abschließend wird festgestellt,
dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rund 1.853 T€ abschließen wird. Der Deckungskreis
3 "Personalkostenerstattungen" wird mit einem Minderertrag in Höhe von voraussichtlich rund 30 T€ abschließen.
Deckungskreis (101) – Wartung
EDV-Anlagen/ Büromaschinen
-Gemeinsamer Deckungskreis von ZD
(10) und ZD (16)
Im Deckungskreis sind noch rund 80
% der veranschlagten Mittel für den Bereich der Büromaschinen (z. Zt. Kopierer,
Großformatdrucker, elektrisch betriebene Paternoster und die
Lautsprechertechnik des Ratssaals) vorhanden. Daher kann mit einem Minderaufwand von 4 T€ gerechnet werden.
Auch im Bereich Wartung EDV -
Anlagen werden seit Jahren kontinuierlich Einsparungen durch den Abschluss
neuer günstiger Verträge erzielt. Es deutet darauf hin, dass in diesem Bereich
ein Minderaufwand erzielt werden
kann. Die Minderaufwendungen werden zur Kompensierung des Deckungskreises 147
benötigt und werden zurzeit auf ca. 12
T€ beziffert.
Insgesamt entsteht in den
Bereichen Wartung EDV – Anlagen - und Wartung von Büromaschinen ein Minderaufwand von rd. 16 T€.
Deckungskreis
(141) - Bürobedarf
Aus diesem Deckungskreis werden
die Kosten für das Büromaterial des Rathauses und der Außenstellen mit Ausnahme
der Schulen bezahlt. Zurzeit werden aus diesem Deckungskreis auch Mittel für
Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie verwendet, so dass nur
noch 2 % der Mittel zur Verfügung stehen. Es ist mit einem erheblichen
Mehraufwand bezüglich der Corona Pandemie zu rechnen.
Letztendlich wird ein Mehraufwand in Höhe vor rd. 45 T€ erwartet.
Deckungskreis (143) - Porto,
Frachtkosten und Mobilfunkgebühr
Im Jahre 2020 stehen für Porto- und
Mobilfunkgebühren 112.200 Euro zur Verfügung. Mit Ablauf des Monats September
2020 wurden rund 111.500 T€ verausgabt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln
verbleiben somit rund 500 €. Es ist davon auszugehen, dass die zur noch zur
Verfügung stehenden Mittel im Deckungskreis 143 für die Monate Oktober bis
Dezember nicht ausreichend sind.
Die Mehrausgaben in den ersten 9 Monaten sind durch die notwendige Vergabe der
Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide an einen externen Anbieter, der
Portokosten für die durchgeführte Integrationsratswahl, Kommunalwahl und der
anschließenden Stichwahl entstanden. Die Mehrkosten liegen bei rund 41 T€. Eine
Verstärkung des Deckungskreise in Höhe von 10 T€ wurde bereits vorgenommen.
Der Mehraufwand im Bereich des
Deckungskreises 143 beläuft sich im Jahr 2020 auf rund
30 T€.
Fazit zu den Deckungskreisen der
Zentralen Dienste
Insgesamt ist festzustellen, dass
bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen
Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich insgesamt 1.785 T€ (- 30 T€
Personalkostenerstattungen + 1.853 T€
Personalaufwendungen - 38 T€
Sachaufwand) zu verzeichnen ist.
Deckungskreise
Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 23 - Heizung
Die rückläufige Kostenentwicklung bei der Prognose der
Heizenergiekosten 2020 ist neben der milden Witterung und den Abrechnungsmodalitäten
der GSW auch auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Durch
Schließung der Schulen, Kitas und Jugendheime in der Zeit vom 16.03.2020 bis
zum 11.05.2020 reduzierten sich die Heizkosten entsprechend. Ein weiterer
wichtiger Grund für den Rückgang der Heizenergiekosten ist der Verkauf oder die
Umnutzung bzw. der teilweise Leerstand verschiedener städtischer Objekte. Durch
den Verkauf der ehemaligen Alisoschule und des Freizeit- und Begegnungszentrums
„Schacht III“ ist im Bereich Heizenergiekosten mit einer Einsparung in Höhe von
ca. 30 T€ zu rechnen.
Insgesamt wird mit einem Minderaufwand in Höhe von ca.
62 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 - Versicherungen
Die städt. Gebäude sowie das darin befindliche Inventar sind
bei der Westfälischen Provinzial-Versicherung AG in Münster versichert. Eine
Vereinbarung mit dem Versicherer über eine Rabattierung der
Versicherungsprämien endete am 31.12.2019. Im Verhandlungswege wurde - auch
unter Berücksichtigung eines für die Stadt günstigen Schadensverlaufes - Ende
2019 mit dem Versicherer eine erneute Rabattvereinbarung geschlossen. Dieses
Ergebnis konnte jedoch im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2020/2021
nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Vergleich zum Ansatz ergibt sich dadurch ein Minderaufwand in Höhe von ca. 23 T€.
Deckungskreis 23 - Reinigungsmittel
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden,
dass sich im Bereich der Reinigungsmittelbewirtschaftung ein Mehraufwand in Höhe von ca. 54 T€ ergeben wird. Wesentlicher
Grund hierfür ist in der COVID-19-Pandemie zu sehen, die bereits mit ca. 45 T€
zu Buche schlägt. Neben der Beschaffung der erforderlichen Reinigungsmittel,
deren Bedarf sich aus dem vg. Grund bereits erhöht hat und mit geringfügigen
Preissteigerungen verbunden war, wurden in erheblichem Umfang
Desinfektionsmittel sowie -spender etc. beschafft.
Deckungskreis 23 –
Fremdreinigung
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde in dem Bericht vom 15.07.2020
ein voraussichtlicher Mehrbedarf von etwa 290 T€ prognostiziert. Abweichend
hiervon ist nun mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 45 T€ zu rechnen. Dies
begründet sich damit, dass sämtliche städtische Einrichtungen seit dem Ende der
Sommerferien wieder "normal" genutzt und intensiver gereinigt bzw.
desinfiziert werden müssen als vor und zu Beginn der Pandemie.
Insgesamt ist mit einem Mehraufwand
in Höhe von 335 T€ zu rechnen.
Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft
Im
Haushaltsjahr 2020 stehen für die Bewirtschaftung des Deckungskreises
Gesamtmittel in Höhe von 4.676 T€
zur Verfügung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden,
dass die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden. Es ist
voraussichtlich mit einem Mehraufwand
in Höhe von rund 308 T€ zu rechnen.
Fazit zum Ergebnis
aller Deckungskreise
Die Deckungskreise der ZD werden
voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 1.785 T€ und die Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer
Verschlechterung in Höhe von 308 T€
abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise
mit einer Gesamtverbesserung von 1.477 T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Sachbearbeiter Wolter |
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