Betreff
Förderantrag Nationales Projekt des Städtebaus: Grubenwasserhebewerk Haus Aden als städtebauliche Landmarke;
hier: Beschluss zur Übernahme des Eigenanteils
Vorlage
11/2078
Aktenzeichen
ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von rd. 724.000,00 € für das vom Bund geförderte Nationale Projekt des Städtebaus „Grubenwasserhebewerk“. Die Etatisierung soll über den Doppelhaushalt 2022/2023 erfolgen.

Sachdarstellung:

 

In seiner Sitzung vom 19.02.2020 hat der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen, das Grubenwasserhebewerk Haus Aden in Kooperation mit der RAG als attraktive Landmarke zu gestalten. Voraussetzung für die Umsetzung sollte die Förderung als Nationales Projekt des Städtebaus sein. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 15.09.2020 wurde ausführlich über den Projektfortschritt informiert.

 

Der Bau des Grubenwasserhebewerkes ist ein notwendiges Projekt im Zusammenhang mit den Ewigkeitsaufgaben des Bergbaus. Die Planungen der technischen Anlagen sind nahezu abgeschlossen. Für die zwingende Einhausung des Hebewerkes liegt die Planung einer geschlossenen und farbig gestalteten Hülle vor, welche lediglich die Mindestanforderungen des Schutzes der technischen Einrichtungen bietet. Mit der Förderung als nationales Projekt des Städtebaus soll die Grubenwasserhebeanlage Haus Aden als Identifikationsort für den Wandel der ehemaligen Bergbaufläche gestaltet werden. Mit der Wasserstadt Aden sind hohe Qualitätsstandards an Städtebau und Baukultur eingeführt. Die Architektur des Hebewerks soll an diesen Qualitätsanspruch anknüpfen.

 

Nach eingehender Prüfung durch eine Jury mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages wurde das Projekt „Grubenwasserhebewerk als städtebauliche Landmarke“ der Stadt Bergkamen als herausragendes Projekt des Städtebaus  ausgewählt und in die Förderung 2020 aufgenommen. Damit verbunden ist einerseits die bundesweite Anerkennung als Premium Projekt des Städtebaus und andererseits eine Erschließung von Fördermitteln in Höhe von 1.447.333,33 Mio. Euro. Der Fördersatz beträgt 66,67 %. Entsprechend ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 723.666,67 Euro notwendig. Die Ruhrkohle AG bringt einen Anteil i. H. v. rd. 530.000,00 €, den eine einfache Umhüllung kosten würde, ebenfalls in das Projekt ein.

 

Die Kosten teilen sich gem. Projektskizze dementsprechend wie folgt auf:

 

Jahr

Projektgesamt- kosten

Mittel RAG

Bundesmittel

Kommunale Eigenmittel

2020

50.000,00

0,00

33.333,33

16.666,67

2021

150.000,00

0,00

100.000,00

50.000,00

2022

1.150.000,00

529.000,00

414.000,00

207.000,00

2023

1.250.000,00

0,00

833.333,33

416.666,67

2024

100.000,00

0,00

66.666,67

33.333,33

Gesamt

2.700.000,00

529.000,00

1.447.333,33

723.666,67

 

 

Die Eigenmittel werden über die Buchungsstelle 09.51.05/0151.785200 „Baukosten Wasserstadt Aden“ abgerechnet. Bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes 2022/2023 sind die kommunalen Eigenanteile zu berücksichtigen.

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 723.666,67 €

Produkt-/Sachkonto:      09.51.05/0151.785200 „Baukosten Wasserstadt Aden“       

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

stv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gerbe

StA 20

 

 

 

 

Haeske