hier: Billigung des überarbeiteten städtebaulichen Rahmenplans für den 2. Bauabschnitt
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den aktualisierten städtebaulichen Rahmenplan der BONAVA
Wohnbau GmbH, Fürstenwalde/Spree gemäß Anlage 1.
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Die Realisierung
des seit 25.10.2018 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. WD 118 „Berliner Straße“
gliedert sich aufgrund der bisherigen Eigentumsstrukturen in zwei
Bauabschnitte. Der erste Bauabschnitt umfasst den Westteil gegenüber dem
Parkfriedhof. Dieser Bauabschnitt wurde durch die Schirrmeister GmbH, Unna,
erschlossen. Die privaten Gebäude wurden unter Beachtung der
Bebauungsplan-Festsetzungen zum überwiegenden Teil bereits errichtet.
Der zweite
Bauabschnitt umfasst die Flächen westlich und östlich der Berliner Straße. Dazu
wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Bergkamen und der Wohnpark
Weddinghofen GmbH als Vorhabenträger im September 2018 geschlossen. Der
Vorhabenträger hat sich darin verpflichtet, die Erschließungsanlagen
einschließlich Entwässerung zu errichten, den Abbruch der Heideschule
vorzunehmen, die Errichtung einer Kindertagesstätte zu ermöglichen und eine
Wohnbebauung durchzuführen, die dem vom Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 10.05.2017
gebilligten städtebaulichen Rahmenplan (vgl. Drucksache Nr. 11/0879) entspricht.
Der Vorhabenträger wollte dabei Haustypen der Wieko GmbH, Marl, zugrunde legen.
Aktuell stellt sich
die Situation so dar, dass der Vorhabenträger ein Teilgrundstück an die UKBS
westlich der Berliner Straße veräußert hat; auf diesem Grundstück ist die
vereinbarte Kindertagesstätte bereits im Bau. Mit den Abbrucharbeiten der
Heideschule wurde kürzlich begonnen, der Vorhabenträger wird auch weiterhin als
Erschließungsträger fungieren. Die Realisierung der Wohnnutzung soll allerdings
durch einen neuen Vorhabenträger realisiert werden, was der städtebauliche
Vertrag gemäß § 19 „Rechtsnachfolge“ auch zulässt.
Der neue
Vorhabenträger, die BONAVA Wohnbau GmbH, Fürstenwalde/Spree, hat sich als
Rechtsnachfolger für das Modul „Wohnbaumaßnahmen“ in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am
15.09.2020 vorgestellt. Dabei wurden ein aktualisierter städtebaulicher
Rahmenplan (vgl. Anlage 1) sowie neue Haustypen beispielhaft vorgestellt (vgl.
Anlage 2). Der aktualisierte Rahmenplan hält die Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. WD 118 „Berliner Straße“ vollständig ein. Der Rahmenplan
sieht die Errichtung von 6 Einzelhäusern, 24 Doppelhäusern und 11 Reihenhäusern
und somit insgesamt 65 Wohneinheiten vor.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat BONAVA als neuen
Vorhabenträger für die Wohnungsbaumaßnahmen in Weddinghofen vom Grundsatz her
positiv aufgenommen, aber deutliche Kritik an dem beabsichtigten Verzicht auf
die Errichtung von Mietreihenhäusern geübt.
BONAVA hat im
Nachgang zur Septembersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung diese Kritik aufgenommen und nunmehr
schriftlich erklärt, diesem zentralen politischen Wunsch nachzukommen. Das
entsprechende Schreiben der BONAVA vom 17.09.2020 ist als Anlage 3 beigefügt.
Sonstige Details,
die den städtebaulichen Vertrag aus September 2018 betreffen, bewertet die
Verwaltung in der Drucksache Nr.11/2071 im nichtöffentlichen Teil der heutigen
Sitzung.
Die Verwaltung
empfiehlt, den städtebaulichen Rahmenplan der BONAVA zu billigen, da durch die
geplante Bebauung alle Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. WD 118 „Berliner
Straße“ eingehalten werden und die Abweichungen gegenüber dem am 10.05.2017
gebilligten Rahmenplan nur geringfügig sind.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster
Beigeordneter |
|
stv. Amtsleiterin Reumke |
|
|