Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2021 des Stadtbetriebes Entwässerung,
so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn eines
jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen
aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4
EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt
Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den
Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht
–wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97
Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass
Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage
beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP)
2021 des SEB schließt mit
Erträgen von |
19.505.879 € |
Aufwendungen von |
14.243.526 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
18.106.223 € |
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
15.904.776 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
4.178.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
20.090.000 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
15.912.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
2.590.731 € |
festgesetzt.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |