Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2019 nebst Anhang
und Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1
GO NRW den Jahresabschluss der Stadt Bergkamen zum 31.12.2019 fest.
Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von
13.548.483,89 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
3.
Die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen
beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.
4.
Der zusätzliche Bericht der örtlichen
Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2019 wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die
Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) umgestellt. Zu diesem Stichtag wurde die Eröffnungsbilanz erstellt und
vom Rat in seiner Sitzung am 17.06.2009 festgestellt.
Seither
besteht somit gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Verpflichtung, zum Schluss eines
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
vermitteln und ist zu erläutern. Bestandteile des Jahresabschlusses sind die
Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und der
Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.
Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2007 bis 2018 sind vom Rat der Stadt Bergkamen
bereits festgestellt worden.
Bei der
diesjährigen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 ist auf folgende
Besonderheit hinzuweisen:
Zum 01.01.2019 wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundlegend geändert.
Des Weiteren wurde die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO
NRW) aufgehoben und durch die Kommunale Haushaltsverordnung NRW (KomHVO
NRW) ersetzt.
Zur Prüfung liegt der Jahresabschluss zum 31.12.2019 vor.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
hat mit Datum vom 15.02.2019 mitgeteilt, dass der neue Prüfungsmaßstab (also
die GO NRW mit Gültigkeit ab 01.01.2019 und die Kommunale Haushaltsverordnung
NRW) erstmals auf die zum 31.12.2019 zu erstellenden Abschlüsse anzuwenden ist.
Von daher finden sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2019 die GO in der neuen Fassung und die KomHVO
Anwendung.
Jahresabschluss zum
31.12.2019
Den mit
Datum vom 29.05.2020 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 einschließlich Anhang und
Lagebericht der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner
Sitzung am 25.06.2020 (Drucksache Nr. 11/1908) zur Kenntnis genommen und zur
Prüfung gem. § 59 Abs. 3 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Örtliche Prüfung
Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungs-ausschuss dahin gehend zu prüfen, ob
Einwendungen zu erheben sind und ob der Jahresabschluss und der Lagebericht
gebilligt werden. In die Prüfung ist der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
einzubeziehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der
Jahresabschluss-prüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (§ 59
Abs. 3 Satz 4 GO NRW).
In
Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur
Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. §
102 GO NRW).
Die
Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der
Zeit von Juni bis September 2020.
Die
während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend
mitgeteilt. Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung
vorgelegte Jahresabschluss beinhaltet bereits die durch die Umsetzung
angepassten Werte.
Über die
Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde.
Bestätigungsvermerk
Es wurde
ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk (gem.
§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB) erteilt. Danach darf ein
uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden, „wenn die durchgeführte
Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, der Jahresabschluss auf Grund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften,
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt“ (§ 322 Abs. 3 HGB). Der Bericht sowie das Prüfergebnis
werden in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung
am 27.10.2020 über den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk beraten. Der
Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass
der Rechnungsprüfungsausschuss nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung
keine Einwendungen erhebt und den vorliegenden Jahresabschluss und Lagebericht
billigt.
Feststellung
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der zur
Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss 2019 nebst Anlagen und Lagebericht mit Stand vom 14.09.2020 beinhaltet bereits die aufgrund der
Prüfungsergebnisse angepassten Werte und ist Bestandteil des Ihnen vorliegenden
Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung.
Aufgrund der angepassten Werte hat sich die Bilanzsumme von
342.984.295,38 € (Stand des zur Prüfung zugeleiteten Jahresabschlusses vom
29.05.2020) auf 343.887.239,36 € (Stand 14.09.2020) und das Jahresergebnis von + 12.671.554,55 € (Stand
29.05.2020) auf + 13.548.483,89 € verändert.
Entlastung des
Bürgermeisters
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Entlastung besagt, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der
vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des
Bürgermeisters im Haushaltsjahr und gegen seinen Umgang mit dem gemeindlichen
Vermögen erhoben werden.
Mit der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters kann
intern die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres noch nicht als
abgeschlossen betrachtet werden. Aus der Anzeige des Jahresabschlusses an die
Aufsichtsbehörde sowie durch die überörtliche Prüfung können sich zu einem
späteren Zeitpunkt noch Maßnahmen ergeben, die haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen entfalten können.
Bericht
der örtlichen Rechnungsprüfung
Über die
weiteren Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung nach Maßgabe des § 104 GO NRW
in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen, die über
die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus gehen, liegt für das Jahr 2019 ein
separater Bericht vor, der ebenfalls allen Mitgliedern der Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiterin von Depka |
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