Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018
Vorlage
11/2052
Aktenzeichen
vDa-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018 nebst Gesamtanhang und Gesamtlagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen bestätigt gem. §§ 116 Abs. 9 i.V.m. 96 Abs. 1 GO NRW n. F. den Gesamtabschluss der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018 nebst Gesamtanhang und Gesamtlagebericht.

Das Gesamtbilanzergebnis zum 31.12.2018 beträgt 6.776.141,86 €.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Neben der Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Jahresabschlusses ist damit auch zum 31.12. eines Jahres ein Gesamtabschluss – erstmals zum 31.12.2010 - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.

Der Gesamtabschluss dient als Information über die wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Bergkamen.

 

Bei der diesjährigen Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 ist auf folgende Besonderheit hinzuweisen:

 

Zum 01.01.2019 wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundlegend geändert. Des Weiteren wurde die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO

NRW) aufgehoben und durch die Kommunale Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ersetzt.

Zur Prüfung liegt der Gesamtabschluss zum 31.12.2018 vor. Dieser basiert auf Einzelabschlüssen, die ebenfalls auf den 31.12.2018 datiert sind. Die Erstellung der einzelnen Abschlüsse erfolgte auf Basis der vor dem 01.01.2019 geltenden gesetzlichen Grundlagen.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW mit Datum vom 15.02.2019 mitgeteilt, dass der neue Prüfungsmaßstab (also die GO NRW mit Gültigkeit ab 01.01.2019 und die Kommunale Haushaltsverordnung NRW) erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Abschlüsse anzuwenden ist.

Die neuen Vorschriften aber, die sich auf das Verfahren und das Vorgehen bei der Prüfung beziehen, sind seit dem 01.01.2019 in Kraft und finden Anwendung auch auf die Prüfung der Jahresabschlüsse / Gesamtabschlüsse vergangener Jahre.

Von daher wird im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung auf die Gemeindeordnung NRW in der neue Fassung ab 01.01.2019 (GO NRW n.F.) verwiesen. Im Hinblick auf die Erstellung des Gesamtabschlusses und dessen Bewertung wird jedoch Bezug auf die Gemeindeordnung NRW in der alten Fassung vor dem 01.01.2019 (GO NRW a.F.) sowie auf die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) genommen.

 

Die Aufstellung des Gesamtabschlusses erfolgt analog der Verfahrensweise für den städtischen Jahresabschluss (§§ 116 Abs. 5 i.V.m. 95 Abs. 3 GO NRW a.F:).

 

Den mit Datum vom 22.04.2020 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 einschließlich Gesamtanhang und Gesamtlagebericht der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 13.05.2020 (Drucksache Nr. 11/1856) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Örtliche Prüfung

Der Gesamtabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 116 Abs. 9 i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. zu prüfen und zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob der vom Bürgermeister aufgestellte Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht gebilligt wird. Dieses hat der Rechnungsprüfungsausschuss gegenüber dem Rat schriftlich zu erklären. In die Prüfung ist der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung einzubeziehen.

 

In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 i.V.m. § 102 GO NRW n.F.).

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat diese Prüfung gem. §102 GO NRW n.F. durchgeführt und wurde dabei im Rahmen eines Coachings von der Wikom AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, begleitet. 

 

Die während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend mitgeteilt. Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Gesamtabschluss beinhaltet bereits die entsprechenden Anpassungen.

 

Über die Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde. Der Bericht sowie das Prüfergebnis werden in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.

 

Bestätigungsvermerk

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung wurde gem. § 102 Abs. 8 GO NRW n.F. ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis seiner Prüfung gegenüber dem Rat schriftlich Stellung zu nehmen und zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht billigt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung am 27.10.2020 über die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018 unter Einbeziehung des Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung Bergkamen beraten. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss aufgrund seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht zum 31.12.2018 billigt.

 

Bestätigung

 

Gem. § 116 Abs. 9 GO NRW n.F. bestätigt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.

 

Der zur Beschlussfassung vorgelegte Gesamtabschluss zum 31.12.2018 nebst Anlagen und Gesamtlagebericht mit Stand vom 07.08.2020 beinhaltet bereits die durch die Prüfung bedingten Anpassungen und ist Bestandteil des Ihnen vorliegenden Prüfberichtes. 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

von Depka