4. Änderungssatzung vom ...2020 zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 16.12.2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die als Anlage 1 der Erstschrift dieser Niederschrift
beigefügte 4. Änderung zur Satzung über die Entleerung von
Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachdarstellung:
I. Allgemeines
Die Pflicht der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu
beseitigen, ist in § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW geregelt. Die
Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch
das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und
dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.
Aufgabe der abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinde ist es in diesem
Zusammenhang, eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Die
Pflicht zu Überwachung von Kleinkläranlagen liegt jedoch nach Inkrafttreten des
neuen Landeswassergesetzes NRW am 16.07.2016 nunmehr in der alleinigen
Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde als untere Umweltbehörde.
Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2017 sowie der übrigen
nachfolgenden Kosten lt. Gebührenbedarfsermittlung ergibt sich ein Gebührensatz
von 99,92 €/m³ für das Jahr 2021. Das entspricht einer Senkung von 1,65 %
(2020: 101,60 €).
II. Gebührenbedarfsermittlung
- Kosten der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem.
Auftragserteilung
vom 03.09.2019 8.463,88 €
- Personalkosten
Anteilige Personalkosten ( 3 % )
der Mitarbeiter
des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen (SEB), welche mit der
Organisation der Grubenentleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut sind.
2.197,48 €
- Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung der KGST, Nr.
07/2020 KGST, sind für einen
Arbeitsplatz mit
Technikunterstützung Kosten von
9.700,00 € jährlich anzusetzen:
3 % von 9.700,00 €/à
291,00 €
- Gemeinkosten und von anderen Ämtern
bezogene Leistungen
Lt. Empfehlung des KGST, Nr.
07/2020 KGST, sind
20 % der Personalkosten als
Zuschlag für Gemeinkosten
und für von anderen Ämtern
bezogene Leistungen
anzusetzen:
20 % von 2.197,48 € 439,50 €
- Entsorgungskosten Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen
abgepumpte Klärschlamm
wird durch das
Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen
des Lippeverbandes zugeführt.
Die Kosten hierfür sind in
der Lippeverbandsumlage
enthalten. 5.376,00 €
- Gewinnvortrag 2017 3.278,11 €
III.
Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 8.463,88 €
2. Personalkosten 2.197,48 €
3. Sachkosten Büroarbeitsplatz 291,00 €
4. Gemeinkosten Büroarbeitsplatz 439,50 €
5. Lippeverband 5.376,00 €
Abzüglich
Gewinnvortrag 2017 3.278,11 €
13.489,75 €
13.489,74 € : 135 m³ = 99,92 €/m³
Lt. SEB wird für das Jahr 2021 eine Abfuhrmenge von 135 m³ erwartet.
IV. Redaktionelle Änderung
In § 17 Abs. 2 der
Satzung erfolgt eine redaktionelle Änderung des mit Verweis auf das Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) genannten Paragraphen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
|
Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiterin Groß |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |