Betreff
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021 für die Stadt Bergkamen
Vorlage
11/2042
Aktenzeichen
zs / mz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigen Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze werden deklaratorisch auch in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.

 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde hinsichtlich der Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen eine Verfassungswidrigkeit festgestellt. Am 08.11.2019 hat der Bundesrat die Grundsteuerreform beschlossen. Die  Grundsteuer darf auf Grundlage der jetzigen Bewertungsregeln übergangsweise bis zum 31.12.2024 weiter erhoben werden. Ab dem 01.01.2025 muss dann die gesetzliche Neuregelung zur Anwendung kommen.

 

Die neuen Bewertungsregeln für Grundsteuerzwecke sehen grundsätzlich ein wertabhängiges Modell vor. Die Ermittlung der jeweiligen Grundsteuerhöhe bleibt in der Grundstruktur erhalten. Die Grundsteuer berechnet sich nach bisherigem wie zukünftigem Recht in einem dreistufigen Verfahren.

Das Finanzamt nimmt für Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen) eine Bewertung vor und ermittelt einen Einheitswert. Wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die unter anderem von der sogenannten Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt. Die Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes bilden die weiteren Faktoren.

 

Nach Multiplikation des Einheitswertes mit der Steuermesszahl ergibt sich ein Grundsteuermessbetrag, welcher den Kommunalverwaltungen übermittelt wird. Die Grundsteuerfestsetzung erfolgt unter Multiplikation  des Hebesatzes mit dem Grundsteuermessbetrag.

 

Ein interkommunaler Vergleich auf Kreisebene bezüglich der Hebesätze stellt sich wie folgt dar:

 

Gemeinde /

Stadt:

2020

Grundsteuer

A

2020

Grundsteuer

B

2020

Gewerbesteuer

 

Bergkamen

350 %

670 %

480 %

Bönen

655 %

940 %

475 %

Fröndenberg

340 %

695 %

465 %

Holzwickede

350 %

560 %

460 %

Kamen

440 %

690 %

470 %

Lünen

390 %

760 %

490 %

Schwerte

740 %

880 %

490 %

Selm

600 %

825 %

485 %

Unna

 447 %

 843 %

 481 %

Werne

400 %

665 %

445 %

 

 

Die Höhe des hiesigen Gewerbesteuersatzes beläuft sich seit dem 01.01.2015 auf 480 %.

 

Seit dem 01.01.2015 beläuft sich der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 670 %.

 

Eine Veränderung der vorgenannten Hebesätze mit Wirkung zum 01.01.2021 ist nicht vorgesehen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter StA 20

 

 

 

 

Marquardt

Amtsleiter StA 30

 

 

 

 

Roreger

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Zschau