Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2021 des EntsorgungsBetriebBergkamen
Vorlage
11/2038
Aktenzeichen
70.02 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2021 des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1EigVO NRW).

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit dem §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den EBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2021 des EBB schließt mit

 

 

Erträgen von

7.186.776 €

Aufwendungen von

6.923.196 €



ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

7.011.304 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

6.551.413 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf

5.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf

416.000 €


festgesetzt.

 

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des EBB

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Erster Beigeordneter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels