Betreff
4. Änderungssatzung vom ................... zur Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016
Vorlage
11/2033
Aktenzeichen
gl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 4. Änderungssatzung vom ……….zur Gebüh-rensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Sachdarstellung zur Ermittlung der Abwassergebührensätze

 

 

In den vergangenen Jahren hat die Stadt nach den Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes eine pauschale Zuweisung zum Ausgleich außergewöhnlicher Härten bei der Erhebung der Abwassergebühren erhalten. Für das Jahr 2021 ist diese Mitteilung bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen. Sollte die Stadt für 2021 wieder eine Zuweisung erhalten, erfolgt die Kalkulation der Abwassergebührenhilfe zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

1.      Entwicklung der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe



1.1  Verbandsumlage

Für das Jahr 2021 rechnet der Lippeverband  mit einer Umlage für die Stadt Bergkamen  in Höhe von  5.042.297  €. Die Aufteilung auf Schmutz- und Niederschlagswasser ist der Anlage 3 zu entnehmen.

Die Kosten gelten unter der Voraussetzung der Zustimmung der Verbandsversammlung des Lippeverbandes.

1.2  Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr leicht um rund 2 T€ gestiegen. 


2.    Öffentlicher Anteil

Die Kosten für die Entwässerung der Gemeindestraßen werden aus dem städtischen Haushalt an den SEB beglichen und sind nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.

Straßen NRW wird verursachergerecht für die Kosten der Oberflächenentwässerung der Bundes- und Landesstraßen veranlagt.


      Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird der Kreis Unna zu

      Gebühren herangezogen.

 

 



3.       Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kosten

3.1  Kalkulatorische Abschreibungen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex für Ortskanäle NRW hochgerechnet.

 

Die Ermittlung des Bestandes Stand 31.12.2019 erfolgt durch das Ingenieurbüro unter Berücksichtigung von einem Baupreisindex für 2020 von 3,4% sowie bedingt durch die auch weiterhin anhaltende gute Baukonjunktur von 3,0 % für 2021.

 

Voraussichtliche Änderungen für 2020 und 2021 werden berücksichtigt.

 

Sonstige Vermögensgegenstände werden aus der laufenden Buchhaltung des SEB entnommen.

 

 

3.2  Kalkulatorische Zinsen


Der kalkulatorische Zinssatz wird von 5,50 % auf 4,90 % gesenkt und liegt somit unter dem von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2021 in Höhe von 5,42 % bzw. 5,92 % (Einbeziehung eines Sicherheitszuschlages).

 

3.3  Über- und Unterdeckungen

 

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2019 endete mit einem Überschuss in Höhe

von  146.623,61 €.

 

Dieses teilt sich wie folgt auf:

 

Schmutzwasser Lippeverband                                         +           110.961,96 €

Schmutzwasser Kanalbetrieb                                           +             36.108,66 €

Niederschlagswasser Kanalbetrieb                 +             10.977,53 €

        Niederschlagswasser Lippeverband                              -              11.424,54 €

 

        Die Überdeckungen aus der Betriebsabrechnung 2017 (211.532,76 €) müssen als

        Gebührenmindernd in der Kalkulation 2021 eingesetzt werden, die Unterdeckung aus

        2017 kann als gebührenerhöhend berücksichtigt werden. Die Überdeckungen aus 2018

        (304.023,09 €) sowie die Unterdeckung (88.146,81 €) können in die Kalkulation

        Einfließen.

        Die Verwaltung schlägt vor die Über- und Unterdeckungen der Jahre 2017-2019 in der

        Kalkulation zu berücksichtigen.

 


 

4.    Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

 

        Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2021 folgende               fest-      zusetzende Gebührenansätze:

 

 

Gebührenart

2020

2021

Schmutzwasser

4,24 €/m³

4,18 €/m³

Niederschlagswasser

1,80 €/m²

1,76 €/m²

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

   2,67 €/m³

 

 

2,65 €/m³

Niederschlagswasser Verbandsmitglieder

 

1,44 €/m²

 

1,40 €/m²

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

 

1,57 €/m³

 

 

 

1,53 €/m³

Niederschlagswasser Lippeverband

 

0,36 €/m²

 

0,36 €/m²


       

        Die Belastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes im Jahr 2021

      im Bereich Schmutzwasserbeseitigung sinkt um 10,80 €, im Bereich der

        Niederschlagsentwässerung verringert sich die Belastung um 4,80 €.

 

 

5.    Ermittlung des Gebührenbedarfs

        Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe definiert,            die         nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist.        Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW).

        Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG             NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach                 betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.

        Die als Anlage beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Konten-     rahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung der gebühren-                 relevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.

        Eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswas-                   serbeseitigung ist nicht in allen Fällen möglich. Als verursachungsgerechte Aufteilungs-            möglichkeit bietet sich daher als Maßstab die Kanallänge je Kanalsystem an.
        Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 231.485 m.
        Davon entfallen auf:

        - reine Regenwasserkanäle                                                       23.216 m
        - reine Schmutzwasserkanäle                                                   15.226 m
        - Mischwasserkanäle                                                                  193.043 m

        Mischwasserkanäle dienen sowohl zur  Aufnahme von Niederschlagswasser als auch         von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf                                         Nie-        derschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.


        Somit ergibt sich eine fiktive Länge
       

        - der Niederschlagswasserkanäle von                                   119.737 m = 51,73 %
        - der Schmutzwasserkanäle von                                              111.748 m = 48,27 %.

       

        Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig      zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 51,73 % für Niederschlagswasser und                  48,27 % für Schmutzwasser aufgeteilt.

        Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen)               wer-      den nach einem Verhältnis 53,86 % für Schmutzwasser und 46,14 % für Niederschlags-  wasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2013 neu ermittelt; diesem lag eine               fiktive Kostenermittlung eines Schmutzwasser- und Niederschlagswassersystems an-                                                 hand eines Mengenmodells zur Kostenberechnung zugrunde. Die Einheitspreise sowie                                             Nebenleistungen wurden in den dem Modell zugrunde liegenden Preistabellen geprüft                                                    und verifiziert. Die Berechnung wurde auf der Grundlage des Kanalbestandes zum                                                                  31.12.2013 vorgenommen.

 

 

 

        Ermittlung der Erlöse und Kosten

 

        5.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen

 

        Im Jahr 2021 bekommt der Stadtbetrieb Entwässerung vor-

        aussichtlich 25.000 € vom Land zur Förderung der Maßnahmen

        für den Überflutungsschutz.                                                                                                           25.000,00 €                                                                                                                                                                                                    5.2 Kostenerstattungen und –umlagen                                                                                                                       

 

        Es ist davon auszugehen, dass sich der Bergbau

      an den Unterhaltungsarbeiten für funktionsgestörte

      Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von

     123.000,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse

      in der Höhe von 5.000,00 € erwartet für Leistungen,

      die das Personal des SEB für die Stadt erbringt.                                            128.000,00 €

 

        5.3 Sonstige ordentliche Erträge                                          

                                                                                                                   

      Der Stadtbetrieb Entwässerung rechnet mit 

      sonstigen ordentlichen Erträge  in Höhe von                                                   673.703,00 €                                                     

     

        Hierbei handelt es sich um die Überdeckungen der

        Jahre 2017 bis 2019:

        Schmutzwasser Lippeverband:                                        270.713,00 €

      Niederschlagswasser Lippeverband:                 122.751,00 €

      Schmutzwasser Kanalbetrieb:                           144.840,00 €

      Niederschlagswasser Kanalbetrieb:                  135.299,00 €.

 

      Weiterhin werden sonstige ordentliche Erträge in Höhe

      von 100,00 € erwartet   

       

 

 

 

        5.4 Aktivierte Eigenleistungen

                                                                                                                      
        Der Stadtbetrieb Entwässerung ist mit Personal

        ausgestattet, das nicht nur im Rahmen der

        laufenden Unterhaltungen des Kanalnetzes tätig ist,

        sondern auch die Planung und Bauleitung der

        Baumaßnahmen übernehmen. Daher sind die Personal-

        kosten zuzügl. eines pauschalen Fertigungsge-

        meinkostenzuschlages in der Kalkulation 

        gebührenmindernd zu berücksichtigen.                                                           361.541,00 €

 

 

5.5 Summe ordentliche Erträge                                                                                                     1.188.244,00 

        (Summe 5.1 bis 5.4)

 

 

5.6  Personalaufwendungen                                                                                                               629.023,00 €
        Hierbei handelt es sich um die Personalkosten

        der im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der

        Personalkostenanteile, die anderen Gebühren

        (Klärschlamm) zuzuordnen sind. Als

 Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen

        Personalkosten 2021.

 

 

5.7  Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                7.037.539,00,00 €

 

 

        Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus:


        Kosten für die Kanalunterhaltung,                     

        Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanal-

        Reinigung, Ausschlammung RRB TV-Inspektionen,

         Inspektion lt. SüwVO,

      Kanalvermessung sowie technische Kleinteile                                                             1.200.000,00,00 €         

      Kosten für die Rufbereitschaft Kanal (120.000,00 €)

        sowie die Reinigung von fremdgestörten Kanälen

        (100.000,00 €). Berücksichtigt werden in der Kalkulation

        2021 insgesamt                                                                                                                                220.000,00 €

                        

      Kostenerstattungen an die Stadt Bergkamen                                                           

        Die Kostenerstattung teilt sich wie folgt auf:

 

        - Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der

          Bescheide, Einziehung Entwässerungsge-

          bühren etc., sonstige Beratungsleistungen)                                                  273.580,00 €

 

        - Sachkosten für die Inanspruchnahme von

          z. B. Reinigungsleistungen, Heizkosten,

          Miete und Wartung der ADV-Anlage etc                                                                               69.435,00 €


 

        - Inanspruchnahme von Baubetriebshoflei-

          stungen für die Instandsetzung und Pflege

          der Außenanlagen an den Bauwerken des

          SEB                                                                                                                                                          5.000,00 €

 

        -Sonstiger Betrieblicher Aufwand                                                                                     

         Hierunter fallen z. B. die Strom- und Wasser-

         kosten Pumpwerke (60.000 €),

         Kosten Wartungsverträge (70.000,00 €),

         Kosten Archivierung (5.000 €),

         Haltung und Reparaturen der Kfz (5.000 €),

      Unterhaltung SEB-Betriebsgebäude (20.000,00 €)

        sowie Sonstiges (3.000 €)                                                                                                             163.000,00 €

 

        -Lippeverbandsumlage                                                                                                    

        Die Aufteilung auf die unterschiedlichen

        Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen.                                          5.036.921,00,00 €

 

       

        -Abwasserabgabe                                                                                                              
        Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3

        zu entnehmen.                                                                                                   69.902,00 €

 

 

5.8  Kalkulatorische Abschreibungen                                                                                           5.552.461,00 €
        Auf der Basis der Wiederbeschaffungs-

        kosten ergeben sich folgende Abschrei-

        bungsbeträge:

        Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird entsprechend der ortsspezifisch zu verteilen- den Kostenanteilen am Mischsystem aufgeteilt; ebenso werden die Abschreibungen für       
      das Betriebsgebäude (13.630,00 €), sonstiges Technisches Gerät (21.121,00 €) und

     die Kfz (14.205,00 €) aufgeteilt.

      Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von

 

        - Schmutzwasser Abschreibungen in Höhe von                        2.818.411,00 €

        - Niederschlagswasser Abschreibungen in Höhe von      2.721.435,00 €.

 

        Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software)

        des Stadtbetriebes werden Abschreibungen

        in Höhe von                                                                                                                                             12.614,00 €

        erwartet.

       

5.9     Sonstige ordentliche Aufwendungen                                                                                597.328,00 €

            Diese teilen sich auf in

 

§  Kosten für Gutachten und Beratung,
Jahresabschlussprüfung, Erstellung                                    195.000,00 €
Hydraulischer Leistungsnachweis,

Überflutungsschutz                                             


 

§  Kosten für Beratung im Netzwerk Hoch-

      wasser und Überflutungsschutz/Stark-

   regenereignisse                                                                            102.000,00 €

 

§  Sonstige Kosten                                             

   Hierunter sind zusammengefasst die Kosten

   für Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten,

   Gestattungsverträge, Büromaterial, Versicherungs-

    beiträge etc.                                                                                  160.500,00 €

 

§  Kosten für Erstellung Steckbriefe Einleitungsstelle                                                 30.000,00 €

von 10.000,00 € und Konzept Beseitigung KKA

von 20.000,00 € in 2021 eingestellt

 

§  Verlustvorträge der Jahre 2017 bis 2019                                                                    109.828,00 €

         

 

5.10    Summe ordentliche Aufwendungen                                                                  13.816.351,00 €

            (Summe 5.6 bis 5.9)

 

5.11    Kosten der laufenden Verwaltungs-

             tätigkeit                                                                                                                          12.628.107,00 €

            (Summe 5.9 ./. Summe 5.4)

 

5.12    Kalkulatorische Zinsen                                                                                                          4.596.841,00 €

 

            Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der                      Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugs-

            kapitals.

 

            Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

 

            - für Mischwasserentsorgung                                             75.477.584,92 €         80,45 %

            - für Schmutzwasserentsorgung                                         6.939.367,00 €             7,40 %

            - für Niederschlagswasserentsorgung                 11.331.280,00 €    12,08 %

            - für Verwaltung                                                                              41.680,00 €              0,07 %

                                           Gesamt:                               89.791.611,91 €

 

            Als kalkulatorischer Zinssatz werden 4,90 % berechnet.

            Der o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unterschied-
         lichen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung erge-                         bende Zinsbetrag wird im Verhältnis der für den SEB ermittelten, ortsspezifischen

         Kostenteilungsschlüssel (fiktives Trennsystem – 2-Kanal-Methode) verteilt.

 

 

5.13    Gesamtkosten                                                                                                              17.224.947,00 €

 

5.14    Kostenstellenumlage                                                                                                     557.974,00 €

 

            Die unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die                        unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die Veranlagungen                        am Jahresanfang herangezogen.


5.15 Öffentlicher Anteil                                                                                                          2.044.851,00 €

 

            Die o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswas-                   sers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die gebührenpflichti-                            gen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städt. Haushalt zuzuordnen                      sind.

            Der Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 5  

            Abs. 4 dieser Satzung und ist anzuwenden auf die Kosten für Niederschlags-

         entwässerung Lippeverband und Kanalbetrieb, bereinigt um die Gewinn- und

         Verlustvorträge.

 

5.15    Durch Gebühren zu deckende Kosten:                                                              15.174.607,00 €

 

6.        Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

            befestigten Flächen

 

6.1      Schmutzwasser


6.1.1  Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die             Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen wer-    den
            (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 a) der Satzung)                                                            2.254.996 m³

 

6.1.2  Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die             Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden

            (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 b) der Satzung                                                       23.419 m³

6.1.3  Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt    werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Ver-                          bandslasten herangezogen werden
            (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 c) der Satzung)                                                                 5.502 m³

6.2      Niederschlagswasser

 

6.2.1  Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische   Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband                       zu Verbandslasten herangezogen werden
            ((Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 a ) der Satzung)                                                         3.044.352 m²

6.2.2  Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische   Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippe-                           verband zu Verbandslasten herangezogen werden

            (Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 b) der Satzung)                                                               219.462 m²

 

6.2.3  Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und      Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen              nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden

            (Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 c) der Satzung                                                                   35.943 m²

6.2.4  Öffentliche Straßen, Wege und Plätze

            (§ 5 Abs. 4 der Satzung)                                                                                                1.119.000 m²

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser