Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 4. Änderungssatzung vom ……….zur Gebüh-rensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Sachdarstellung zur Ermittlung der Abwassergebührensätze
In den vergangenen Jahren hat die Stadt nach den Bestimmungen des
Gemeindefinanzierungsgesetzes eine pauschale Zuweisung zum Ausgleich
außergewöhnlicher Härten bei der Erhebung der Abwassergebühren erhalten. Für
das Jahr 2021 ist diese Mitteilung bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
eingegangen. Sollte die Stadt für 2021 wieder eine Zuweisung erhalten, erfolgt
die Kalkulation der Abwassergebührenhilfe zu einem späteren Zeitpunkt.
1.
Entwicklung der Lippeverbandsumlage und der
Abwasserabgabe
1.1 Verbandsumlage
Für das Jahr 2021 rechnet der Lippeverband
mit einer Umlage für die Stadt Bergkamen
in Höhe von 5.042.297 €. Die Aufteilung auf Schmutz- und
Niederschlagswasser ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Die Kosten gelten unter der Voraussetzung der Zustimmung der
Verbandsversammlung des Lippeverbandes.
1.2 Abwasserabgabe
Die Abwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr leicht um rund 2 T€
gestiegen.
2.
Öffentlicher Anteil
Die Kosten für die
Entwässerung der Gemeindestraßen werden aus dem städtischen Haushalt an den SEB
beglichen und sind nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.
Straßen NRW wird verursachergerecht für die Kosten der Oberflächenentwässerung
der Bundes- und Landesstraßen veranlagt.
Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener
Stadtgebiet wird der Kreis Unna zu
Gebühren herangezogen.
3.
Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf
die Kosten
3.1 Kalkulatorische Abschreibungen
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem
Baupreisindex für Ortskanäle NRW hochgerechnet.
Die Ermittlung des Bestandes Stand 31.12.2019 erfolgt durch das
Ingenieurbüro unter Berücksichtigung von einem Baupreisindex für 2020 von 3,4%
sowie bedingt durch die auch weiterhin anhaltende gute Baukonjunktur von 3,0 %
für 2021.
Voraussichtliche Änderungen für 2020 und 2021 werden berücksichtigt.
Sonstige Vermögensgegenstände werden aus der laufenden Buchhaltung des
SEB entnommen.
3.2
Kalkulatorische
Zinsen
Der kalkulatorische Zinssatz wird von 5,50 % auf 4,90 % gesenkt und liegt somit
unter dem von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA NRW) nach der aktuellen
Rechtslage höchstens anzuwendenden Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2021 in
Höhe von 5,42 % bzw. 5,92 % (Einbeziehung eines Sicherheitszuschlages).
3.3 Über- und Unterdeckungen
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2019 endete mit einem Überschuss in
Höhe
von 146.623,61 €.
Dieses teilt sich wie folgt auf:
Schmutzwasser Lippeverband + 110.961,96 €
Schmutzwasser Kanalbetrieb + 36.108,66 €
Niederschlagswasser Kanalbetrieb + 10.977,53 €
Niederschlagswasser
Lippeverband - 11.424,54 €
Die Überdeckungen aus der
Betriebsabrechnung 2017 (211.532,76 €) müssen als
Gebührenmindernd in der
Kalkulation 2021 eingesetzt werden, die Unterdeckung aus
2017 kann als
gebührenerhöhend berücksichtigt werden. Die Überdeckungen aus 2018
(304.023,09 €) sowie die
Unterdeckung (88.146,81 €) können in die Kalkulation
Einfließen.
Die Verwaltung schlägt vor
die Über- und Unterdeckungen der Jahre 2017-2019 in der
Kalkulation zu
berücksichtigen.
4. Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)
Unter Berücksichtigung der
o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2021 folgende fest- zusetzende
Gebührenansätze:
Gebührenart |
2020 |
2021 |
Schmutzwasser |
4,24 €/m³ |
4,18 €/m³ |
Niederschlagswasser |
1,80 €/m² |
1,76 €/m² |
Schmutzwasser Verbandsmitglieder (Nutzung städt. Kanalisation) |
2,67 €/m³ |
2,65 €/m³ |
Niederschlagswasser Verbandsmitglieder |
1,44 €/m² |
1,40 €/m² |
Schmutzwasser Lippeverband (ohne Nutzung städt. Kanalisation) |
1,57 €/m³ |
1,53 €/m³ |
Niederschlagswasser Lippeverband |
0,36 €/m² |
0,36 €/m² |
Die
Belastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes im Jahr 2021
im Bereich Schmutzwasserbeseitigung sinkt um 10,80 €, im Bereich der
Niederschlagsentwässerung
verringert sich die Belastung um 4,80 €.
5. Ermittlung des Gebührenbedarfs
Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als
eine Aufgabe definiert, die nicht als eine wirtschaftliche
Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu
erfüllen (§ 75 GO NRW).
Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren
zulässig, welche die nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.
Die als Anlage beigefügte
tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Konten- rahmen nach NKF-Richtlinien angepasst.
Dieses erleichtert die Ableitung der gebühren- relevanten
Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.
Eine direkte Zuordnung auf die
Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswas- serbeseitigung
ist nicht in allen Fällen möglich. Als verursachungsgerechte Aufteilungs- möglichkeit bietet sich daher als
Maßstab die Kanallänge je Kanalsystem an.
Die gesamte Kanallänge beträgt
zurzeit 231.485 m.
Davon entfallen auf:
- reine Regenwasserkanäle 23.216 m
- reine Schmutzwasserkanäle 15.226 m
- Mischwasserkanäle 193.043
m
Mischwasserkanäle
dienen sowohl zur Aufnahme von
Niederschlagswasser als auch von
Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Nie- derschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle
aufgeteilt wird.
Somit ergibt sich eine fiktive
Länge
-
der Niederschlagswasserkanäle von 119.737 m = 51,73 %
- der Schmutzwasserkanäle von 111.748 m = 48,27 %.
Alle
Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig
zugeordnet werden können, werden im
Verhältnis 51,73 % für Niederschlagswasser und 48,27
% für Schmutzwasser aufgeteilt.
Die kalkulatorischen Kosten für
Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen) wer- den nach einem Verhältnis 53,86 % für
Schmutzwasser und 46,14 % für Niederschlags- wasser
aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2013 neu ermittelt; diesem lag eine
fiktive Kostenermittlung
eines Schmutzwasser- und Niederschlagswassersystems an- hand eines
Mengenmodells zur Kostenberechnung zugrunde. Die Einheitspreise sowie Nebenleistungen
wurden in den dem Modell zugrunde liegenden Preistabellen geprüft und
verifiziert. Die Berechnung wurde auf der Grundlage des Kanalbestandes zum 31.12.2013
vorgenommen.
Ermittlung der Erlöse und Kosten
5.1 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Im Jahr 2021 bekommt der Stadtbetrieb Entwässerung vor-
aussichtlich
25.000 € vom Land zur Förderung der Maßnahmen
für
den Überflutungsschutz.
25.000,00 € 5.2 Kostenerstattungen und –umlagen
Es
ist davon auszugehen, dass sich der Bergbau
an den Unterhaltungsarbeiten für funktionsgestörte
Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von
123.000,00 € beteiligt. Des Weiteren werden Erlöse
in der Höhe von 5.000,00 € erwartet für Leistungen,
die das Personal des SEB für die Stadt erbringt.
128.000,00 €
5.3 Sonstige ordentliche Erträge
Der Stadtbetrieb Entwässerung rechnet mit
sonstigen ordentlichen Erträge in
Höhe von
673.703,00 €
Hierbei
handelt es sich um die Überdeckungen der
Jahre
2017 bis 2019:
Schmutzwasser
Lippeverband: 270.713,00
€
Niederschlagswasser Lippeverband: 122.751,00 €
Schmutzwasser Kanalbetrieb: 144.840,00 €
Niederschlagswasser Kanalbetrieb: 135.299,00 €.
Weiterhin werden sonstige ordentliche Erträge in Höhe
von 100,00 € erwartet
5.4 Aktivierte Eigenleistungen
Der Stadtbetrieb Entwässerung ist
mit Personal
ausgestattet,
das nicht nur im Rahmen der
laufenden
Unterhaltungen des Kanalnetzes tätig ist,
sondern
auch die Planung und Bauleitung der
Baumaßnahmen
übernehmen. Daher sind die Personal-
kosten
zuzügl. eines pauschalen Fertigungsge-
meinkostenzuschlages
in der Kalkulation
gebührenmindernd
zu berücksichtigen.
361.541,00 €
5.5
Summe ordentliche Erträge 1.188.244,00
€
(Summe
5.1 bis 5.4)
5.6 Personalaufwendungen 629.023,00 €
Hierbei handelt es sich um die
Personalkosten
der
im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der
Personalkostenanteile,
die anderen Gebühren
(Klärschlamm)
zuzuordnen sind. Als
Berechnungsgrundlage dienen die
voraussichtlichen
Personalkosten
2021.
5.7 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
7.037.539,00,00 €
Der
Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus:
Kosten für die Kanalunterhaltung,
Unterhaltung
der Sonderbauwerke, Kanal-
Reinigung,
Ausschlammung RRB TV-Inspektionen,
Inspektion lt. SüwVO,
Kanalvermessung sowie technische Kleinteile 1.200.000,00,00 €
Kosten für die Rufbereitschaft Kanal (120.000,00 €)
sowie
die Reinigung von fremdgestörten Kanälen
(100.000,00
€). Berücksichtigt werden in der Kalkulation
2021
insgesamt
220.000,00 €
Kostenerstattungen an die Stadt Bergkamen
Die
Kostenerstattung teilt sich wie folgt auf:
-
Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der
Bescheide, Einziehung Entwässerungsge-
bühren etc., sonstige
Beratungsleistungen) 273.580,00
€
-
Sachkosten für die Inanspruchnahme von
z. B. Reinigungsleistungen, Heizkosten,
Miete und Wartung der ADV-Anlage etc 69.435,00 €
-
Inanspruchnahme von Baubetriebshoflei-
stungen für die Instandsetzung und Pflege
der Außenanlagen an den Bauwerken des
SEB 5.000,00 €
-Sonstiger
Betrieblicher Aufwand
Hierunter fallen z. B. die Strom- und Wasser-
kosten Pumpwerke (60.000 €),
Kosten Wartungsverträge (70.000,00 €),
Kosten Archivierung (5.000 €),
Haltung und Reparaturen der Kfz (5.000 €),
Unterhaltung SEB-Betriebsgebäude (20.000,00 €)
sowie
Sonstiges (3.000 €) 163.000,00 €
-Lippeverbandsumlage
Die
Aufteilung auf die unterschiedlichen
Kostenträger
ist der Anlage 3 zu entnehmen.
5.036.921,00,00 €
-Abwasserabgabe
Auch hier ist die Aufteilung der
Anlage 3
zu
entnehmen.
69.902,00 €
5.8 Kalkulatorische Abschreibungen 5.552.461,00 €
Auf der Basis der
Wiederbeschaffungs-
kosten
ergeben sich folgende Abschrei-
bungsbeträge:
Der
Betrag für die Mischwasserkanäle wird entsprechend der ortsspezifisch zu
verteilen- den Kostenanteilen am
Mischsystem aufgeteilt; ebenso werden die Abschreibungen für
das Betriebsgebäude (13.630,00 €),
sonstiges Technisches Gerät (21.121,00 €) und
die Kfz (14.205,00 €) aufgeteilt.
Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung
von
-
Schmutzwasser Abschreibungen in Höhe von 2.818.411,00 €
-
Niederschlagswasser Abschreibungen in Höhe von 2.721.435,00 €.
Für
die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software)
des
Stadtbetriebes werden Abschreibungen
in
Höhe von 12.614,00 €
erwartet.
5.9 Sonstige
ordentliche Aufwendungen 597.328,00 €
Diese
teilen sich auf in
§ Kosten für Gutachten und Beratung,
Jahresabschlussprüfung, Erstellung 195.000,00 €
Hydraulischer Leistungsnachweis,
Überflutungsschutz
§ Kosten für Beratung im Netzwerk Hoch-
wasser und Überflutungsschutz/Stark-
regenereignisse
102.000,00 €
§ Sonstige Kosten
Hierunter sind zusammengefasst die Kosten
für
Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten,
Gestattungsverträge, Büromaterial, Versicherungs-
beiträge etc. 160.500,00 €
§ Kosten für Erstellung Steckbriefe
Einleitungsstelle 30.000,00 €
von 10.000,00 € und Konzept Beseitigung KKA
von 20.000,00 € in 2021 eingestellt
§ Verlustvorträge der Jahre 2017 bis 2019 109.828,00 €
5.10 Summe ordentliche Aufwendungen
13.816.351,00 €
(Summe
5.6 bis 5.9)
5.11 Kosten der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit
12.628.107,00 €
(Summe
5.9 ./. Summe 5.4)
5.12 Kalkulatorische Zinsen 4.596.841,00 €
Das
durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis
der Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugs-
kapitals.
Als
durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die
Restbuchwerte
-
für Mischwasserentsorgung 75.477.584,92
€ 80,45 %
-
für Schmutzwasserentsorgung 6.939.367,00 € 7,40 %
-
für Niederschlagswasserentsorgung 11.331.280,00 € 12,08 %
-
für Verwaltung 41.680,00 € 0,07 %
Gesamt: 89.791.611,91 €
Als
kalkulatorischer Zinssatz werden 4,90 % berechnet.
Der
o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unterschied-
lichen Entsorgungsanlagen
aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung erge- bende Zinsbetrag wird im Verhältnis der für
den SEB ermittelten, ortsspezifischen
Kostenteilungsschlüssel (fiktives Trennsystem – 2-Kanal-Methode)
verteilt.
5.13 Gesamtkosten
17.224.947,00 €
5.14 Kostenstellenumlage 557.974,00 €
Die
unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die
unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage
werden die Veranlagungen am
Jahresanfang herangezogen.
5.15
Öffentlicher Anteil 2.044.851,00 €
Die
o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des
Niederschlagswas- sers
von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die
gebührenpflichti- gen
Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städt. Haushalt zuzuordnen sind.
Der
Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus §
5
Abs. 4 dieser Satzung und ist anzuwenden
auf die Kosten für Niederschlags-
entwässerung Lippeverband und Kanalbetrieb, bereinigt um die Gewinn- und
Verlustvorträge.
5.15 Durch Gebühren zu deckende Kosten:
15.174.607,00 €
6. Ermittlung der zu berücksichtigenden
Abwassermengen bzw. bebauten und
befestigten Flächen
6.1 Schmutzwasser
6.1.1 Abwassermengen, die über die städtische
Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen
nicht vom Lippeverband zu
Verbandslasten herangezogen wer- den
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 a)
der Satzung) 2.254.996
m³
6.1.2 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband
zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr
gemäß § 4 Abs. 8 b) der Satzung 23.419 m³
6.1.3 Abwassermengen,
die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Ver- bandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 c)
der Satzung) 5.502 m³
6.2 Niederschlagswasser
6.2.1 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband zu
Verbandslasten herangezogen werden
((Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 a )
der Satzung) 3.044.352
m²
6.2.2 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die
Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippe- verband
zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr
gemäß § 5 Abs. 5 b) der Satzung) 219.462 m²
6.2.3 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt
werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu
Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr
gemäß § 5 Abs. 5 c) der Satzung 35.943 m²
6.2.4 Öffentliche
Straßen, Wege und Plätze
(§
5 Abs. 4 der Satzung) 1.119.000
m²
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Marc Alexander Ulrich Kämmerer und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |
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