Betreff
Widmung des "Kurt-Schumacher-Platzes" gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
11/2012
Aktenzeichen
gr-schü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage schraffiert dargestellten Platz dem öffentlichen Verkehr als sonstige öffentliche Straße (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019, zu widmen und die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen eines Abgleichs zwischen dem Straßenverzeichnis der Stadt Bergkamen und der gewidmeten Plätze im Stadtgebiet wurde festgestellt, dass der „Kurt-Schumacher-Platz“ bisher noch nicht gewidmet wurde.

 

Der Platz befindet sich im Eigentum der Stadt Bergkamen und wird unter der nachstehenden Bezeichnung im Liegenschaftskataster geführt:

 

Gemarkung:      Bergkamen

Flur:                      14

Flurstück:            211

 

Der Platz ist gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW als sonstige öffentliche Verkehrsfläche einzustufen und wird auf den Gemeingebrauch für den Fußgängerverkehr beschränkt.

 

Die genaue Lage des zu widmenden Platzes ist auf dem als Bestandteil der Widmungsverfügung beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage (Lageplan)

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Schnurawa

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Scherney