Betreff
Widmung des "Platzes von Hettstedt" und des angrenzenden Parkplatzes gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
11/2011
Aktenzeichen
gr-schü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage schraffiert dargestellten Platz dem öffentlichen Verkehr als sonstige öffentliche Straße (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019, zu widmen und die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen eines Abgleichs zwischen dem Straßenverzeichnis der Stadt Bergkamen und der gewidmeten Plätze im Stadtgebiet wurde festgestellt, dass der „Platz von Hettstedt“  sowie der danebenliegende Parkplatz bisher noch nicht gewidmet wurde.

 

Sowohl der Platz als auch der Parkplatz befinden sich im Eigentum der Stadt Bergkamen und werden unter der nachstehenden Bezeichnung im Liegenschaftskataster geführt:

 

Gemarkung:      Rünthe

Flur:                      5

Flurstück:            825

 

Der Platz ist gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW als sonstige öffentliche Verkehrsfläche einzustufen. Der Gemeingebrauch wird im östlichen Bereich auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Der Teilbereich des Parkplatzes wird beschränkt auf das Befahren und Parken.

 

Die genaue Lage des zu widmenden Platzes ist auf dem als Bestandteil der Widmungsverfügung beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage (Lageplan)

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Schnurawa

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Scherney