Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss der Stadt Bergkamen stellt für die Wahl der Vertretung der Stadt Bergkamen das vom Wahlleiter im Rahmen der Vorprüfung als Anlage zu dieser Vorlage ermittelte Ergebnis fest.
Sachdarstellung:
Die Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlgebiet richtet sich nach den §§ 34 und 35 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), §§ 61, 74, 75 d Kommunalwahlordnung (KWahlO). Danach ist die Zusammenstellung der Wahlergebnisse im Wahlgebiet Aufgabe des Wahlleiters, die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ist Aufgabe des Wahlausschusses.
Vom Wahlleiter sind die Wahlniederschriften aller Stimmbezirke auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft worden. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäftes in einem Stimmbezirk oder sonstige Bedenken haben sich nicht ergeben.
Anhand der Wahlniederschriften sind vom Wahlleiter die jeweiligen Wahlergebnisse im Wahlgebiet für die Wahl des Rates der Stadt Bergkamen nach dem Muster der Anlage 25 KWahlO, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind, zusammengestellt worden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Wahlleiter Roland Schäfer Bürgermeister |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Seyffert |
|