Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt einen
Antrag zur Förderung einer „Stelle für Klimaschutzmanagement“ im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative beim Bundesumweltministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu stellen.
Sachdarstellung:
Das Anfang 2019 vom
Rat beschlossene „Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK)“ der Stadt Bergkamen
wird hauptverantwortlich vom Projektmanager Klima und Umwelt der Stadt
Bergkamen betreut und umgesetzt. Das IKK sieht vor, zusätzlich zu dieser
dauerhaften Personalstelle eine vom Land NRW geförderte Anstellung im
Klimamanagement zu schaffen. Das Ziel dieser Aufstockung des städtischen
Klimaschutzmanagements ist die Umsetzung von ausgewählten, im IKK beschriebenen
Maßnahmen, die entweder im Rahmen der bisherigen Tätigkeiten noch nicht
initiiert wurden oder sich erst im Verlauf der bisherigen Aktivitäten als
zusätzlich prioritär herauskristallisiert haben. Vor diesem Hintergrund sollen
bereits entstandene Strukturen in der Kommune weiter verfestig werden, um die
Handlungsfähigkeit des städtischen Klimaschutzmanagements für die Zukunft noch
effizienter zu gestalten. Insbesondere die Vernetzung von und mit wichtigen
verwaltungsexternen Akteuren (Wirtschaft, soz. Infrastruktur, Bürger, etc.)
durch Informations-/Öffentlichkeitsarbeit und Moderation soll im Fokus eines
geförderten Klimaschutzmanagements stehen. Die Integration von
Klimaschutzaspekten außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeitsbereiche der
Stadt wird somit vorangetrieben.
Im Rahmen der
gültigen Kommunalrichtlinie wird eine solche Personalstelle zu 75 % über einen
maximalen Zeitraum von 36 Monaten gefördert. Zur Begleichung des
entsprechenden Eigenanteils der anfallenden Personalkosten sind bereits
entsprechende Finanzmittel im städtischen Haus auf der Buchungsstelle
14.56.01.524108 „Aufwendungen Klimaschutz“ vorhanden.
Folgende Leistungen
und maximale Ausgabehöhen können beantragt werden:
- Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des
Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird (Stelle für Klimaschutzmanagement)
- Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur
professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von
maximal fünf Tagen pro Jahr
- Sachausgaben zur Beteiligung der relevanten Akteure (Organisation
und Durchführung von Beteiligungsprozessen) im Umfang von maximal 5.000,00
€
- Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für
Weiterqualifizierungen an bis zu neun Tagen im Aufgabenspektrum des
Klimaschutzmanagements
- Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für
die Teilnahme an Vernetzungstreffen, Fachtagungen oder sonstigen
Informationsveranstaltungen, die in direktem Zusammenhang mit der Stelle
für Klimaschutz stehen, an bis zu fünf Tagen im Jahr für
Klimaschutzmanagerinnen beziehungsweise Klimaschutzmanager sowie kommunale
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die mit dem Klimaschutz beauftragt sind
- Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von
maximal 20.000,00 €
- Ausgaben zur Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme.
Diese muss ein direktes Treibhausgasminderungspotenzial von mindestens 70
% aufweisen. Die Förderung ist auf 50 % des Investitionsvolumens bis einer
Höhe von maximal 200.000,00 € begrenzt.
Bei positiver
Beschlussfassung könnte ein Förderantrag noch im Jahr 2020 beim zuständigen Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gestellt werden, um in der Folge die
Arbeitsaufnahme der zusätzlichen Personalkraft im Klimaschutzmanagement zur
zweiten Jahreshälfte 2021 anzusetzen. Die Verwaltung empfiehlt somit diesen
Antrag kurzfristig einzureichen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
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