Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2021
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
11/1994
Aktenzeichen
mö-lw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 18.08.2020 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2021 zur Kenntnis. (Anlage 1)

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu unter Berücksichtigung der nachfolgenden Sachdarstellung eine Stellungnahme für die Stadt Bergkamen ggf. mit anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 23.10.2020 abzugeben.

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Die Haushaltsplanung des Kreises Unna für das Jahr 2021 hat aufgrund der weitestgehend unvorhersehbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und zusätzlich durch das Fehlen

aktueller landesspezifischer Vorgaben unter außergewöhnlichen Ausgangsbedingungen und nur unter Zugrundelegung von Annahmen zu erfolgen.

Es wird z.Zt. davon ausgegangen, dass der Kreis Unna im Jahr 2021 Schlüsselzuweisungen in gleicher Höhe wie im Jahr 2020 erhält.

Wegen der Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wird im Rahmen der Eckdatendarstellung auch davon ausgegangen, dass die Städte und Gemeinden im Jahr 2021 denselben prozentualen Anteil an den Kreisumlagen tragen wie im Jahr 2020. 

 

Mit  Schreiben vom 18.08.2020 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 2) zum Haushalts-

Entwurf 2021 zugeleitet worden.

 

Demnach verschlechtert sich die Finanzsituation des Kreises im Jahr 2021 voraussichtlich um 9,1 Mio. € gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr 2020. Für den fiktiven Haushaltsausgleich ist eine vertretbare Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von 9 Mio. € im Entwurf eingeplant.

 

Wesentliche Gründe für die Verschlechterungen sind u.a. die Anhebung der Landschaftsverbandsumlage für 2021 von 15,15 v.H. auf 15,40 v.H. und einer damit

verbundenen Zahllast von 106,1 Mio. € auf  rd. 112,40 Mio. sowie die Zahllaststeigerung für den Regionalverband Ruhr (RVR) von rd. 0,12 Mio. € auf rd. 4,88 Mio. €.

 

Das Budget „Arbeit und Soziales“ mit seinen verschiedenen Sozialhilfeleistungen, wie z. B.

die Hilfe zur Pflege und die Grundsicherung erwartet ein Zuschussbedarf von insgesamt rd.

127,78 Mio. € und somit eine Verschlechterung von rd. 0,62 Mio. €.

 

Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst der

Besoldungsanpassungen sowie der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen im

Personalbereich voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,2 Mio. €.

 

Im Rahmen des geplanten Konjunkturpaketes zur Stärkung der Kommunen ist die

Übernahme von weiteren 25 % und insgesamt bis zu 74,9 % der Kosten der Unterkunft durch den Bund vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist wurden bei der Festsetzung der Allgemeinen Kreisumlage vom Kreis Unna zwei Varianten berechnet und dargestellt.

 

Variante 1

Ohne Berücksichtigung von weiteren 25% und insgesamt bis zu 74,9 % der Kosten der Unterkunft durch den Bund steigt die Zahllast der Allgemeinen Kreisumlage von

259,90 Mio. € auf 269,0 Mio. €.

Für die Stadt Bergkamen sind dadurch 1,161 T€ mehr zu zahlen als im Jahr 2020.

(von 33.181 T€ auf 34.342 T€).

 

Variante 2

Unter Berücksichtigung eines erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft würde die Zahllast der Allgemeinen Kreisumlage um rd. 11,64 Mio. € auf rd. 248,27 Mio. € für das Jahr 2021 sinken.

Für die Stadt Bergkamen sind dadurch 1.486 T€. weniger zu zahlen als im Jahr 2020

(von 33.181 T€ auf 31.695 T€).

 

Insgesamt würde dies zu einem kreisumlagerelevanten Mehrertrag von rd. 20,70 Mio. € führen und die Zahllast für das Planjahr um rd. 11,6 Mio. senken.

 

 

Eine  detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage (Seite 17) zu entnehmen.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Mölle