Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss
des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Zulassung der in der Anlage zu
dieser Vorlage aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl des Integrationsrates
der Stadt Bergkamen am 13.09.2020.
Sachdarstellung:
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen entscheidet gemäß § 4 Abs. 2 der Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
Der Wahlleiter hat unverzüglich nach Eingang die Wahlvorschläge geprüft. Sie entsprechen allen Voraussetzungen, die die o.g. Wahlordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung vorschreiben und weisen keine Mängel auf.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Wahlleiter In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Hartl |
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