Betreff
Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der Gebundenen und Offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe im Zuge von COVID-19 für die Monate Juni und Juli 2020
Vorlage
11/1942
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bergkamen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz/KiBiz,

 

-       Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff. Kinderbildungsgesetz/KiBiz,

 

-       Angeboten gemäß § 9 Schulgesetz NRW/SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (Bereinigte amtliche Sammlung von Schulvorschriften des Landes NRW/BASS 12-63 Nr. 2)

 

für die Monate Juni und Juli 2020 jeweils zur Hälfte aus.

 

Sachdarstellung:

 

Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Weisung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen (i. S. v. § 33 Nr. 1 und 2 IfSG) erlassen. Es hat ferner mit gleichem Datum eine aufsichtliche Weisung zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen (i. S. v. § 33 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz) im Land Nordrhein-Westfalen erlassen. In Folge dessen hat bis einschließlich 12.06.2020 an Grundschulen kein Regelbetrieb stattgefunden.

Mit Weisung vom 20.05.2020 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 08.06.2020 das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote aufgehoben. Für die Kindertagespflege erfolgt seither die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge, soweit die besonderen Rahmenbedingungen in personeller und räumlicher Hinsicht vor Ort dies zulassen. In den Kindertageseinrichtungen findet ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Die Betreuung wird nun ohne Bevorzugung einer Personengruppe angeboten. Sie erfolgt mit einer zeitlichen Einschränkung von 10 Std. pro Woche und unter den Maßgaben des Infektionsschutzes.

 

Im Rahmen der Schuldezernentenkonferenz am 17.06.2020 haben sich die Kommunen im Kreis Unna auf ein einheitliches Verfahren geeinigt, nach dem die Beiträge für die Betreuungsangebote in den Schulen für die Monate Juni und Juli jeweils hälftig erhoben werden. Der Kreis Unna als Schulträger der Förderschulen beabsichtigt, sich dieser Regelung ebenfalls anzuschließen.

 

Für die Angebote der Kindertagesbetreuung hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen. Den Ausfall der Beiträge werden sich Land und Kommunen hälftig teilen.

 

Die Elternbeitragssatzung eröffnet keine Möglichkeit, für die Dauer der infektionsschutz-bedingten Schulschließungen oder dem eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i. V. m. den §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus.

Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.

 

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig.

Die Stadt Bergkamen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den hälftigen Monatsbeitrag für die Monate Juni und Juli 2020.

Dies betrifft auch den Kostenbeitrag für das Mittagessen im Juni und Juli 2020 für die Ganztagsangebote in Grundschulen. Die Kosten für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen werden in nichtstädtischen Einrichtungen von den Trägern eingefordert. In den städtischen Familienzentren werden die Kostenbeiträge direkt in den Einrichtungen erhoben, wenn Kinder an den Mittagsmahlzeiten teilnehmen.

Einen Kostenbeitrag für die nachmittäglichen Betreuungsangebote in den Schulen der Sekundarstufe I erhebt die Stadt Bergkamen nicht. Dies geschieht unabhängig davon, ob in dem Zeitraum eine Notbetreuung oder nach Einführung des Regelbetriebs ein Ganztagsangebot in Anspruch genommen wurde.

 

Im Zuge einer größtmöglichen Transparenz und technischer Gegebenheiten in Verbindung mit dem elektronischen Beitragseinzug wird die Stadt Bergkamen im Monat Juni keinen Beitrag einziehen und im Juli die vollen Elternbeiträge und Verpflegungsbeiträge für Ganztagsangebote in den Schulen erheben. Die Verpflegungsbeiträge in den Kindertageseinrichtungen werden für Juni und Juli in voller Höhe in den Einrichtungen abgerechnet, wenn die Kinder an den Mittagsmahlzeiten teilnehmen. Die betroffenen Eltern werden hierüber informiert.

 

In der Offenen Ganztagsgrundschule werden normalerweise 514 Schülerinnen und Schüler betreut. In der „Verlässlichen Grundschule“ (Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, ebenfalls Grundschule) sind üblicherweise 452 Personen in Betreuung.

 

Wenn man die Sollstellungen für den Juni und Juli 2020 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von 52.262,00 € für 2020 zu rechnen, der sich auf die drei betroffenen Produkte wie folgt aufteilt:

 

Beitragsart

Ausfall

Zu erwartende Erstattung des Landes i. H. v. 25%

Elternbeitrag OGS

15.110,00 €

3.777,50 €

Verpflegungsbeitrag OGS

25.400,00 €

keine Erstattung

Elternbeitrag Verlässliche Grundschule

11.752,00 €

2.938,00 €

 

Die Verlässliche Grundschule ist im Monat Juli aufgrund der Sommerferien grundsätzlich beitragsfrei, daher kommt es im Juli nicht zu einer Erstattung des Landes.

 

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat mit Schnellbrief 289/2020 vom 29.05.2020 mitgeteilt, dass für die Behandlung der Elternbeitragspflicht:

 

„für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote im schulischen Bereich eine Vereinbarung aussteht. Im Rahmen der oben beschriebenen Telefonkonferenz [zwischen StGB NRW und dem Staatssekretär im Ministerium für Schule und Bildung vom 29.05.2020] haben wir [der Städte- und Gemeindebund NRW] die Information erhalten, dass es auch für Juni und Juli eine gleichlaufende Regelung [zu der Behandlung in der Kindertagesbetreuung] für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote geben soll“.

 

Dies würde für die Stadt Bergkamen bei einer zu erwartenden Kompensation des Landes i. H. v. 25 % eine Ausfallerstattung von 6.715,50 € (Juni) und 3.777,50 € (Juli) bedeuten. Eine abschließende Bestätigung des Landes Nordrhein-Westfalen steht allerdings noch aus.

 

Mit einer anteiligen Erstattung der Kostenbeiträge für die Verpflegung kann nicht gerechnet werden. Eine Erstattung für nicht gelieferte Mittagessen durch die Dienstleister ist noch nicht absehbar, aber wahrscheinlich.

 

Bei Zugrundelegung der Sollstellung für die Monate Juni und Juli verteilt sich der Minderertrag für die Kindertagesbetreuung wie folgt:

 

Beitragsart

Ausfall

Zu erwartende Erstattung des Landes i.H.v. 50 %

Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

108.257,00 €

54.128,50 €

Elternbeiträge Kindertagespflege

  26.004,00 €

13.002,00 €

Verpflegungskosten Kindertageseinrichtungen

    7.938,00 €

Keine Erstattung

 

 

Kostendarstellung:

 

Kosten: 120.615,00 € ( Elternbeiträge 87.277,00 € plus Verpflegungskosten 33.338,00 €)

 

Produkt- Sachkonto : 03.21.08.432100  Elternbeiträge Offene Ganztagsgrundschule

                                               03.21.08.432101  Elternbeiträge Verlässliche Grundschule

                                               03.36.02.421100  Elternbeiträge Kindertagespflege

                                               03.36.13.432100  Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

(StA 40, 43, 52)

 

 

 

 

Kray

Amtsleiter

(StA 51)

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

(StA 40)

 

 

 

 

Osterwald

Sachbearbeiterin

(StA 51)

 

 

 

 

Hörstrup