Betreff
Widmung der "Bertha-von-Suttner-Straße" gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
11/1917
Aktenzeichen
gr-schü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die in der Anlage dargestellte Straße dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019.

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der umfangreichen Widmungsaktion im Februar 2018 wurden die Straßen im Bebauungsplanbereich RT 85 bis auf die Bertha-von-Suttner-Straße gewidmet, da es hier noch Regelungsbedarf bzgl. der Parzellierung/Eigentumsverhältnisse gab.

 

Die Bertha-von-Suttner-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstück 1473 aus. Gewidmet wird lediglich das im Katasterplan schraffiert dargestellte Teilstück. Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Bertha-von-Suttner-Straße für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße/Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen und die Straße als Anliegerstraße zu klassifizieren, da die Straße überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient.

 

Für den Teilbereich des Flurstückes 1473 vom Wendehammer bis zur Marie-Curie-Straße erfolgt eine Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger und Radfahrer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage (Lageplan)

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Heusner

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scherney