Betreff
Übergänge auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2020/2021
Vorlage
11/1893
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/1893, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

1.      Ausgangssituation

 

Im 1. Schulhalbjahr 2019/20 besuchten 399 Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der 7 Bergkamener Grundschulen bzw. werden zu Beginn des Schuljahres 2020/21 auf eine weiterführende Schule wechseln. Im Vorjahr waren es 429 Schülerinnen und Schüler; laut der vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten Jahren wie folgt entwickeln:

 

 

Schuljahr

 

 

Übergänge auf weiterführende Schulen

 

2019/20

429

2020/21

399

2021/22

422

2022/23

484

2023/24

425

2024/25

481

 

Das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass hat das Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 13.03.2020 abgeschlossen sein mussten.

 

Die Schulen hatten sich auf eine Anmeldewoche in der Zeit von Samstag, 15.02.2020, bis Freitag, 21.02.2020 geeinigt.

 

Durch die Aushändigung eines Anmeldescheins an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

Unter den insgesamt 399 Viertklässlern befinden sich 25 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (GL). Hiervon erhalten nicht alle eine Empfehlung hinsichtlich einer weiterführenden Schule. Diese 25 Schüler/-innen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen aus dem Gemeinsamen Lernen sollen zukünftig eine weiterführende Schule der Stadt Bergkamen besuchen. Insgesamt wurden alle 25 Förderschüler/innen auf die Bergkamener Schulen verteilt. Hiervon werden die Freiherr-vom–Stein-Realschule 5 Schüler/-innen, die Realschule Oberaden 6 und die Willy-Brandt-Gesamtschule 13 Schüler/innen aufnehmen. Die betreffenden Schüler/-innen wurden durch das Schulamt des Kreises auf die Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren wurde der Schulträger ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde trotz Vorschlages des Schulamtes, durch die Erziehungsberechtigten noch nicht entsprechend angemeldet.

 

 

2.      Anmeldezahlen

 

         a) Realschulen

 

         An den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:

 

         Freiherr-vom-Stein-Realschule:

 

Es wurden 57 Bergkamener Viertklässler/-innen mit Empfehlung angemeldet. Zusammen mit 5 GL- Schüler/-innen ergibt dies 62 Schülerinnen und Schüler im kommenden 5. Jahrgang. Es könnten inklusive möglicher Wiederholer/-innen drei Klassen gebildet werden.

 

Realschule Oberaden:

 

Es wurden 52 Viertklässler/innen mit Empfehlung angemeldet. Enthalten sind hierin zusammen 6 GL-Schüler/innen ohne Empfehlung; dies ergibt 58 Schülerinnen und Schüler. Es könnten inclusive Wiederholer/-innen drei Klassen gebildet werden, ohne wohl nur zwei.

 

Die Empfehlungen der Grundschulen für die künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:

 

 

Empfehlungen der Fünftklässler der Realschulen 2017/18

 

 

Frh.-v.-Stein-Realschule

Realschule Oberaden

Hauptschule

1

2,0 %

7

13,5 %

Hauptschule/Realschule eingeschränkt

7

12,0 %

13

25,0 %

Realschule

39

68,5 %

26

50,0 %

Realschule/Gymnasium eingeschränkt

7

12,0 %

2

4,0 %

Gymnasium

3

5,5 %

4

7,5 %

Summe

57 + 5 o. E.

100 %

52 + 6 o. E.

100 %

 

(o. E. = ohne Empfehlung)

 

Die Empfehlungen gelten in jedem Fall auch für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule". Die Schüler/-innen des Gemeinsamen Lernens (zieldifferent) haben keine Empfehlungen erhalten. Dies ist dort auch nicht vorgesehen.

 

b) Städtisches Gymnasium

 

Im kommenden Schuljahr haben sich 78 Schüler/-innen mit Empfehlung am Städtischen Gymnasium Bergkamen neu angemeldet. 1 dieser Anmeldungen stammt von einer Bergkamener Schülerin, die eine Grundschule in einer Nachbarstadt besucht, 2 weitere von auswärtigen Schülern/-innen. Das Gymnasium wird 4 Klassen bilden. Im Vorjahr waren es 4 Klassen mit 114 angemeldeten Schülerinnen und Schülern.

 

Die Schüler/-innen mit den 90 Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener Grundschulen ausgesprochen wurden, haben sich an folgenden Schulen angemeldet:

 

Gymnasium Bergkamen:                             46 Schüler/-innen

Willy-Brandt-Gesamtschule:                        1 Schüler/-in

Freiherr-vom-Stein-Realschule:           3 Schüler/-innen

Realschule Oberadern:                            4 Schüler/-innen

 

Auswärtige Schule:                                  36 Schüler/-innen

 

Gesamt:                                                       90 Schüler/-innen

 

c) Willy-Brandt-Gesamtschule

 

Die Willy-Brandt-Gesamtschule hat 144 Anmeldungen zu verzeichnen. Darin enthalten sind 13 Schüler/-innen im Gemeinsamen Lernen ohne Empfehlung. Insgesamt stammen 2 Neuanmeldungen nicht aus Bergkamen.

4 angemeldete Schüler/-innen sind in Bergkamen wohnhaft, besuchen aber zurzeit eine auswärtige Grundschule. Es werden 6 Klassen gebildet.

 

Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler am Städtischen Gymnasium und an der Willy-Brandt-Gesamtschule haben folgende Empfehlungen:

 

 

Empfehlungen der Fünftklässler Gymnasium/Gesamtschule 2016/17

 

 

Städt. Gymnasium

Willy-Brandt-Gesamtschule

Hauptschule

0

0,0 %

84

 

64,2 %

Hauptschule/Realschule eingeschränkt

0

0,0 %

22

16,8 %

Realschule

12

15,0 %

23

17,5 %

Realschule/Gymnasium eingeschränkt

17

22,0 %

1

0,75 %

Gymnasium

49

63,0 %

1

0,75 %

Summe

78

      100 %

131 +13 o. E.

100 %

 

d) Ein- und Auspendler

 

Vier auswärtigen Schülerinnen und Schülern bzw. hier wohnend, aber zurzeit eine auswärtige Grundschule besuchend (5), die eine Bergkamener weiterführende Schule besuchen werden, stehen 61 Viertklässler gegenüber, die sich für eine Schule in einer Nachbargemeinde entschieden haben.

 

Die Einpendler werden folgende Schulen besuchen:

 

Willy-Brandt-Gesamtschule:                        2 Schüler/-innen

Städt. Gymnasium:                                          2 Schüler/-innen

 

Die 60 Auspendler haben sich an folgenden Schulen angemeldet:

 

Werne

 

Sekundarschule:                                             16 Schüler/-innen

Anne-Frank-Gymnasium:                              8 Schüler/-innen

Christophorus-Gymnasium:                       18 Schüler/-innen

 

 

Kamen

 

Gymnasium:                                                       8 Schüler/-innen

Gesamtschule:                                                   2 Schüler/-innen

 

Lünen

 

Heinrich-Bußmann-Hauptschule:               1 Schüler/in

Ludwig-Uhland-Realschule:                          3 Schüler/-innen

Freiherr-vom-Stein Gymnasium:               2 Schüler/-innen

Realschule Altlünen:                                        1 Schüler/in

Städt. Gymnasium:                                          1 Schüler/in

 

Sonstige

 

Freie Waldorf Schule Hamm:                       1 Schüler/-in

 

Über 399 Schüler und Schülerinnen im 4. Jahrgang verfügten die 7 Bergkamener Grundschulen zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2019/20.

62 SuS der Bergkamener Grundschulen meldeten die Eltern an der Freiherr-vom-Stein-Realschule an; für 58 SuS erfolgte dies an der Realschule in Oberaden. 138 Schulkinder aus diesem Kreis nimmt die Willy-Brandt-Gesamtschule auf; 75 das Städt. Gymnasium.

Zuzüglich der 61 Auspendler/-innen und 4 Schülern/-innen, welche unmittelbar nach der Zeugnisausgabe verzogen sind, war mit Stand vom 11.05.2018 festzustellen, dass lediglich noch 5 Anmeldungen fehlten (394 + 5). Dies war vergleichbar mit dem Stand im Vorjahr zur gleichen Zeit, aber erheblich weniger als in den davor liegenden Jahren.

Hinsichtlich dieser Kinder wurden die Erziehungsberechtigten durch das Schulverwaltungsamt schriftlich aufgefordert, die Anmeldungen zu weiterführenden Schulen noch nachzuweisen.

 

Laut Urteil des OVG Münster vom 21.02.2013 darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde darf daher bei einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige Ablehnungskriterium sein.

 

25 Schüler/-innen im Gemeinsamen Lernen wurden vom Schulamt des Kreises Unna über die Bergkamener weiterführenden Schulen verteilt, d. h. den Eltern und aufnehmenden Schulen die entsprechenden Vorschläge unterbreitet.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing