Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung – Drucksache Nr. 11/1888 - zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
nach § 20 EigVO NRW
hat die Betriebsleitung den Bürgermeister und den Betriebsausschuss
vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes schriftlich zu
unterrichten. Außerdem soll gem. § 10 EigVO NRW eine geeignete Überwachung zur
Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit inkl. Risikofrüherkennung
erfolgen.
Dem
zuständigen Betriebsausschuss werden quartalsweise einheitliche und
standardisierte Berichte von den Sondervermögen Stadtbetrieb Entwässerung
Bergkamen (SEB), EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) und Betrieb BreitBand
Bergkamen (BBB) zugeleitet. Der Bericht für das 1.Quartal 2020 ist in der
Anlage beigefügt.
Dieser
Quartalsbericht ersetzt den mündlichen Bericht im Betriebsausschuss. Es ist
geplant den Bericht für das 2. Quartal 2020 in dieser standardisierten Form
Ende Juli an die Betriebsausschussmitglieder sowie den Bürgermeister zu
versenden.
Eventuelle
Rückfragen zu den Quartalsberichten werden gesammelt und in der folgenden
Betriebsausschusssitzung beantwortet.
Die
Anlage 1 wurde bereits an die Betriebsausschussmitglieder versandt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
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