Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das Abstimmungsergebnis zur Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Landtag NRW hat mit der Beschlussfassung über das „Gesetz
zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in
Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die
Auswirkungen einer Pandemie“ (GV. NRW. S. 217b) am 14. April 2020 die
Möglichkeit eröffnet, Entscheidungsbefugnisse der Vertretungen während einer epidemischen
Lange von landesweiter Tragweite auf die jeweilig zuständigen Ausschüsse zu
delegieren. Durch das Gesetz wurden in § 60 Absatz 1 GO NRW („Dringliche
Entscheidungen“) neue Sätze 2 und 3 eingefügt, der damit jetzt folgenden
Wortlaut hat:
„(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die
der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates
nicht rechtzeitig möglich ist. Dasselbe gilt, wenn und solange nach § 11 IfSBG-NRW
eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt ist und wenn zwei
Drittel der Mitglieder des Rates einer Delegierung an den Hauptausschuss
zugestimmt haben. Die Stimmabgaben erfolgen in Textform. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich
und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche
Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister - im Falle
seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit einem Ratsmitglied
entscheiden. Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit
nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden
sind.“
Zugleich hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 14. April
2020 eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite mit Inkrafttreten des §
11 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW für
eine Dauer von zwei Monaten festgestellt. Somit ist der Anwendungsbereich des
geänderten § 60 Absatz 1 GO NRW eröffnet. Durch die in § 60 Absatz 1 GO NRW
vorgenommene Änderung, können die Mitglieder des Rates ihre Rechte maximal für
die Dauer der festgestellten epidemischen Lage von landesweiter Tragweite (in
Kraft seit 14. April 2020; außer Kraft tretend am 14. Juni 2020) auf den
Hauptausschuss übertragen, wenn sie mit zwei Drittel der Mitglieder des Rates
dieser Delegation zustimmen. Diese Entscheidung bedarf der Schriftform. Die so
vorgenommene Delegation endet automatisch mit außer Kraft treten der
epidemischen Lage von landesweiter Tragweite am 14. Juni 2020.
Der Bürgermeister der Stadt Bergkamen hat mit Schreiben vom 22.04.2020 die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen zum Delegationsgebrauch abgefragt. Bei Gegenstimmen der BergAUF-Fraktion (Stadtverordnete Schewior und Uyar) und FDP-Stadtverordneten Lohmann-Begander haben 42 Mitglieder des Rates für die Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss gestimmt. Die erforderliche zwei Drittel Mehrheit ist mehr als erreicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
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