Betreff
Neufassung der Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates
Vorlage
11/1884
Aktenzeichen
ht-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates.

 

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.

 

Sachdarstellung:

 

Mit der Kommunalwahl am 13. September 2020 findet auch zeitgleich die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Bergkamen statt.

 

Die vom Rat der Stadt Bergkamen zuletzt am 20.02.2014 beschlossene Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates bedarf einer Anpassung, da sich im kommunalen Wahlrecht in der Zwischenzeit Änderungen ergeben haben. Dies betrifft hauptsächlich die Fristenanpassungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie die Entscheidung der Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss. Zudem sind nun eingebürgerte Personen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Integrationsrat aufzunehmen und nicht wie bisher auf Antrag.

 

Ansonsten entspricht die vorgeschlagene Wahlordnung der Musterwahlordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW mit folgenden Ausnahmen:

 

·         Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt auch weiterhin nach D´Hondt. Die Regelung des Sitzberechnungsverfahrens wird vom § 27 der Gemeindeordnung NRW nicht vorgegeben, so dass statt dem im Kommunalwahlrecht geltenden Divisorverfahren mit Standardrundung (SLS) auch andere verfassungsrechtlich zulässige Sitzberechnungsverfahren (z.B. d´Hondt oder Hare-Niemeyer) durch die gemeindliche Wahlordnung normiert werden können.

 

·         Auf die Beibringung von Unterstützungsunterschriften (10 bei Einzelkandidaten, 20 bei Listenwahlvorschlägen) wird nicht verzichtet, da die Anzahl dieser Unterschriften keine allzu hohe Hürde darstellt.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

 

 

 

 

 

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger