Betreff
Aktueller Sachstand Umzug Musikschule: Neue Rahmenbedingungen zur Verlegung des Musikschulunterrichts
Vorlage
11/1883
Aktenzeichen
sc-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntis.

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.

 

 

Sachdarstellung:

 

Bekanntlich war beabsichtigt, dass sowohl die Unterrichtsräume der Musikschule, als auch die Verwaltung nach Umbau der ehemaligen Burgschule an diesen Standort verlagert und dort gebündelt werden sollen. Aufgrund der aufwändigen europaweiten Ausschreibung, der Architektenleistungen und des sich anschließenden Vergabeverfahrens, mit dem die Verwaltung aktuell beschäftigt ist, ist mit der Fertigstellung der entsprechenden Räumlichkeiten voraussichtlich frühestens in ca. drei Jahren zu rechnen.

 

Aktuell nutzt die Musikschule Räumlichkeiten in der Preinschule, die ab dem Schuljahr 2020/2021 für schulische Zwecke, hier insbesondere den Betrieb einer OGS benötigt werden. Der geplante Freizug der vorgenannten Räume erfordert eine alternative vorübergehende Unterbringung der Musikschule an einem anderen Standort im Wege einer mittelfristigen Übergangslösung.

 

Die Leitung der Musikschule hatte daher bereits Ende 2019 Kontakt mit der FAKT Bildungsstätten GmbH mit Sitz in Essen (FAKT), Eigentümerin des Gebäudes der ehemaligen Bergbauberufsschule am Kleiweg 10 in Bergkamen, aufgenommen und Planungen für eine entsprechende Interimslösung in den dort vorhandenen Räumlichkeiten angestellt, die auch die Verlagerung der Musikschulverwaltung an den neuen Standort vorsahen. Zum damaligen Zeitpunkt standen städtische Räumlichkeiten an einem zentralen Standort in entsprechender Anzahl und Größe nicht zur Verfügung.

 

Nachdem die Konditionen für die geplante Anmietung der dortigen Räume verhandelt waren, erfolgte, parallel zur Abstimmung des Mietvertrages, gem. § 60 GO NRW am 16.03.2020 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die Beschlussfassung über den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages und die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

Neue Rahmenbedingungen:

 

Durch die Corona-Krise werden sich die städtischen Finanzen erheblich verschlechtern. Beträge und Prognosen lassen sich gegenwärtig nicht sicher nennen. Dennoch sind alle Bereiche der Verwaltung gehalten, genau zu prüfen, ob neue Verpflichtungen zwingend eingegangen werden müssen, oder ob günstigere Alternativen bestehen.

StA 23 und die Musikschule haben zwischenzeitlich erneut die Nutzbarkeit der Burgschule (Kubus) im derzeitigen Zustand für Unterrichtzwecke überprüft. Dieses Gebäude wurde bereits Anfang Januar 2018 für einige Monate als Ausweichmöglichkeit für den Umbau des Pestalozzihauses durch die Musikschule genutzt. Der Zustand dieses Gebäudeteils ist seit dem Verlassen der Räumlichkeiten unverändert.

 

Durch diese Mitte März 2020 noch nicht absehbare Entwicklung ergibt sich nun die Situation, dass die Stadt Bergkamen über eigene Räumlichkeiten verfügt, in denen der Musikschulunterricht stattfinden kann. Der Umzug der Unterrichtsräume von der Preinschule zum Standort Kubus Burgschule kann kurzfristig im Mai organisiert und durchgeführt werden. Eine Umsetzung des Beschlusses der Dringlichkeitsentscheidung vom 16.03.2020 (Anmietung von Räumen am FAKT Campus) ist somit nicht notwendig.

 

Im Rahmen einer unverzüglichen Kontaktaufnahme mit FAKT wurde diese darüber informiert, dass der Abschluss des beabsichtigten Mietvertrages seitens der Stadt Bergkamen nicht vollzogen werden kann.

 

Für den Zeitraum der geplanten Baumaßnahmen an der Burgschule stehen dann ggf. die durch Kündigung der AWO Bildung und Lernen gGmbH freigewordenen Räume der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule in Oberaden zur Verfügung. Diese müssen zunächst überplant und umgebaut werden, dies wird kurzfristig nicht möglich sein.

 

Die vorgenannte Lösung bietet für die Stadt den Vorteil, dass Aufwendungen für Miete, Betriebskosten sowie noch zu leistende technische Umbaumaßnahmen in Höhe von ca. 550.000 € für einen Zeitraum von 3 Jahren eingespart werden können. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Haushaltsdisziplin dar.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Kulturreferentin

 

 

 

 

 

Schmidt-Apel

 

 

 

 

 

 

 

Amtsleiter StA 23

 

 

 

 

 

Brauner